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Belegsammlung ist beim Hausbesorger oder an einer sonst geeigneten
Stelle zur Einsicht aufzulegen.
Ähnlich wie bei den Haus-Betriebskosten (im Fall der Pauschalverrech-
nung) können auch für die Heiz- und Warmwasserkosten monatliche
Akontierungen verlangt werden. Ein Überschuss aus der Abrechnung ist
binnen zwei Monaten zurückzuzahlen, umgekehrt hat der Wärmeabneh-
mer einen Fehlbetrag ebenfalls binnen zwei Monaten nachzuzahlen.
Wichtig ist die genaue Kontrolle der Abrechnung. Erheben Sie als Wärme-
abnehmer gegen eine „gehörig gelegte“ Abrechnung nicht innerhalb von
sechs Monaten schriftlich begründete Einwendungen, so wird unwider-
leglich angenommen, dass die Abrechnung von Ihnen genehmigt wurde.
Eigentümerwechsel
Kommt es zu einem Wohnungseigentümerwechsel während einer Ab-
rechnungsperiode, hat der scheidende Wärmeabnehmer dem Wärmeab-
geber seinen neuen Wohnsitz bekannt zu geben. Überdies kann der
scheiden.de(aber auch der neue) Wärmeabnehmer eine Zwischenable-
sung („Zwischenermittlung der Verbrauchsanteile“) verlangen, für die er
allerdings die Ablesekosten zu bezahlen hat.
Es findet – wenn verlangt – nur eine Zwischenablesung, keine Zwischen-
abrechnung statt. Bei der Abrechnung, die am Ende der Abrechnungspe-
riode erstellt wird, werden die Gesamtkosten für das Gebäude auf die
einzelnen Nutzungsobjekte verteilt. Die auf das vom Wohnungswechsel
betroffene Nutzungsobjekt entfallenden Kosten werden dann noch auf-
grund der Zwischenablesung oder der aliquoten Aufteilung zwischen dem
alten und dem neuen Wärmeabnehmer verteilt. In diesem Fall kann der
scheidende Bewohner einen durch seine Akontierungen allenfalls ent-
standenen Überschuss zurückfordern, muss aber auch einen Fehlbetrag
nachzahlen.
Findet bei einem Wechsel des Wärmeabnehmers während der Abrech-
nungsperiode keine Zwischenablesung statt, so ist der Verbrauch aliquot
der jeweiligen Nutzungszeiträume aufzuteilen.
Auch der ausgezogene Bewohner bekommt einen durch seine Akontie-
rungen allenfalls entstandenen Überschuss zurück, einen Fehlbetrag
muss er nachzahlen.