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Vertragsmacht aus, und lassen sich selbst oder befreundete Firmen zum
Verwalter bestellen. Derartige Vertragsklauseln sind oft bereits in den
Kaufverträgen bzw. Kaufanwartschaftsverträgen enthalten. Als zukünf-
tiger Wohnungseigentümer hat man diesbezüglich daher keine andere
Wahl, als diesen Verwalter zu akzeptieren. Doch nicht auf ewig, da das
WEG gewisse Möglichkeiten vorsieht, den Verwalter – unter Umständen
auch vorzeitig – zu kündigen. lm übrigen können die Wohnungseigentü-
mer dem Verwalter, der ihnen vom Wohnungseigentumsorganisator vor-
gesetzt wurde, auch Weisungen erteilen.
Der bestellte Verwalter ist auf Antrag des Verwalters selbst oder auf An-
trag auch nur eines Wohnungseigentümers im Grundbuch ersichtlich zu
machen.
Vollmacht des Verwalters
Die Bestellung eines Verwalters ist eine Sache, in welchem Umfang er die
Eigentümergemeinschaft vertreten darf, ist eine andere Sache.
Sobald ein Verwalter bestellt ist, vertritt nur er die Eigentümergemein-
schaft und handelt für und im Namen der Eigentümergemeinschaft. Ver-
träge, die von ihm in Ausübung der Verwaltungstätigkeit geschlossen wer-
den, gelten als im Namen der Eigentümergemeinschaft geschlossen und
verpflichten und berechtigen die Eigentümergemeinschaft. Von den Woh-
nungseigentümern können selbständige Verwaltungshandlungen für die
Liegenschaft im Prinzip nicht mehr gesetzt werden.
Der Verwalter ist nach seiner Bestellung schon auf Grund des Gesetzes
zur Verwaltung der Liegenschaft und zur Vertretung der Eigentümerge-
meinschaft bevollmächtigt, ohne dass es dazu einer eigenen schriftlichen
Vollmacht der Eigentümergemeinschaft bedarf. Diese
gesetzliche Voll-
macht
kann (nur!) nach außen hin (zB gegenüber den Behörden, Versor-
gungsunternehmen, Handwerkern, ...) nicht beschränkt werden.
TIPP:
Häufig wird den Wohnungseigentümern eine schriftliche Verwal-
tungsvollmacht mit sehr umfassenden Verwaltungsbefugnissen (die
über die gesetzliche Vollmacht hinausgehen) vorgelegt. Prüfen Sie
genau, was Sie alles unterschreiben! lm Zweifelsfall sollte man nicht