Tiroler Arbeiterzeitung - page 7

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Nr. 53, Juli | August 2013
AK Erfolg.
Als Flop entpuppte sich der teure Urlaub für eine Familie. Weil der Veranstalter keinen
vollen Schadenersatz zugestand, wurde mit Rechtsschutz der AK Tirol Klage eingebracht.
D
as Hotel überbucht, dafür 35
Grad im Ersatzzimmer und
dürftige Verpflegung. Ent-
täuscht hatte eine Tiroler Familie ihren
Toskana-Urlaub vorzeitig abgebro-
chen. Doch von Schadenersatz wollte
der Veranstalter nichts wissen und tat
Beschwerden lapidar als „subjektive
Unlustgefühle“ ab.
Jetzt entschied auch das Handels-
gericht in Wien in zweiter Instanz,
dass das Reiseunternehmen alle – mit
Rechtsschutz der AK Tirol – eingeklag-
ten Kosten ersetzen muss: Insgesamt
1.676,02 Euro (inkl. Zinsen).
Klimaanlage.
Stolze 1.226 Euro
hatten die Eltern, die mit ihrem Klein-
kind die Toskana genießen wollten,
allein für den einwöchigen Aufenthalt
im Vier-Sterne-Hotel ausgelegt. „Ent-
scheidend waren für sie das klimati-
sierte Zimmer, der nahe Strand samt
Sanitäranlagen und das Speisenange-
bot“, berichten die AK Konsumenten-
schützer.
Doch nach 700 km Autofahrt jagte
eine Hiobsbotschaft die andere: Im
gebuchten Hotel hieß es, Reservierung
liege keine vor, und sie seien für die
ganze Woche ausgebucht.
Flop.
Nach stundenlangem Warten
durfte die Familie doch zwei Nächte
bleiben. Das angeblich „gleichwertige
Ersatzquartier“ war jedoch ein Witz:
Mangels Klimaanlage hatte es im Zim-
mer ca. 35 Grad, und der Strand lag
viel weiter vom Hotel entfernt – ohne
Liegestühle, Stranddusche oder WC.
Auch die Verpflegung ließ zu wün-
schen übrig. Abends drang dann bis
23.30 Uhr der Lärm der nahen Disco
ins Zimmer.
So brach die Familie ihren Urlaub
nach zwei weiteren Tagen ab. Von Er-
holung keine Spur – ganz abgesehen
von den Kosten für 1.400 km Auto-
fahrt. Nach einer Beschwerde der AK
Tirol bot der Veranstalter Entschädi-
gung an, aber nur für 50 % der Ho-
telkosten. Schließlich hätte die Familie
„die vertragsgemäßen Leistungen ja
erhalten“, und mit einem „gleichwer-
tigen“ Ersatzhotel sei „erfolgreich Ab-
hilfe geschaffen“ worden.
Schadenersatz.
Die AK Ex-
perten waren jedoch überzeugt, dass
alle Kosten des gebuchten Hotels zu
ersetzen sind – nur abzüglich konsu-
mierter Speisen, und dass auch Scha-
denersatz für die Autofahrt (mit Ko-
sten von ca. 550 Euro Kilometergeld
und 80 Euro für Maut) sowie Erstat-
tung von Buchungsspesen und Versi-
cherungskosten zustehen.
Nach dem Bezirksgericht für Han-
delssachen Wien entschied nun auch
das Handelsgericht Wien zugunsten
der Tiroler. „Damit bekommt die Fa-
milie alle von uns geltend gemachten
Kosten zurück“, freut sich AK Präsi-
dent Erwin Zangerl über den Erfolg.
Generell fordert die AK Tirol Rei-
severanstalter auf, bei Mängeln sofort
Abhilfe zu schaffen bzw. angemessene
Entschädigungen anzubieten, statt
Kunden billig abzuspeisen.
<<
Statt Erholung Ärger.
Unter toskanischer Sonne erwartete die Familie ein heißes Zimmer ohne Klimaanlage, Disco-Lärm,
und nach wenigen Tagen hieß es Abreise.
1.676 Euro Kostenersatz
für Toskana-Fiasko
Keine Chance für
Bankomat-Gauner
Sicherheit.
Konsumenten sollten stets die Haftungsregeln für Bankomatkarten beachten. Denn
sonst könnten sie nach Verlust oder Diebstahl für Schäden durchaus selbst einstehen müssen.
A
ls Zahlungsmittel sind Banko-
matkarten nicht mehr wegzu-
denken. Doch nirgends sind
Konsumenten vor Betrügern gefeit,
die sich mit gestohlenen oder „ausspi-
onierten“ Karten bzw. Daten berei-
chern wollen. Aber wer haftet für den
Schaden, der bis zur Meldung beim
Sperrnotruf entsteht?
Haftung.
Ein Karteninhaber kann
auch für nicht autorisierte Transakti-
onen – z. B. nach Verlust oder Dieb-
stahl – zur Kasse gebeten werden: Bei
leichter Fahrlässigkeit haftet er für bis
zu 150 Euro, bei grober Fahrlässigkeit,
etwa wenn Karte und Code zusammen
verwahrt wurden, auch für mehr.
Hat er jedoch alle Sorgfaltspflichten
erfüllt, trifft ihn kein Verschulden,
und er haftet nicht. Zu ihnen zäh-
len: Geheimhaltung von PIN- und
Geheim-Code,
ordnungsgemäße
Verwahrung und unverzügliche Mel-
dung bei Diebstahl oder Verlust.
Die Haftung entfällt auch bei betrü-
gerisch manipulierten Bankomaten.
AK Tipps:
• Besprechen Sie in Ihrer Bank Behe-
bungslimit und Überziehungsrah-
men. Denn je niedriger die Limits,
desto geringer der mögliche Schaden!
• Prüfen Sie Kontoauszüge regelmä-
ßig, und erheben Sie bei unklaren
Buchungen umgehend schriftlich
Widerspruch.
• Informieren Sie sofort Bank oder
Polizei, wenn Ihnen am Banko-
maten etwas eigenartig erscheint,
weil der Vorgang z. B. grundlos
abgebrochen oder die Karte einge-
zogen wurde. Notieren Sie Uhrzeit
und Gerätenummer.
• Veranlassen Sie bei Verlust oder
Diebstahl sofort eine Sperre, und er-
statten Sie Anzeige bei der Polizei.
<<
Haftung.
Erfüllt ein Karteninhaber alle Sorgfaltspflichten, dann trifft ihn auch kein Verschulden.
Sie erreichen die AK
Konsumentenschützer unter
0800/22 55 22 – 1818
.
!
THEMA:
URLAUB & TIPPS
Foto:SeanPavone/Fotolia.com
Neue NFC-Karten
sicher nutzen
S
eit kurzem geben Banken neue
Bankomatkarten mit NFC-Tech-
nik („Near Field Communication“) aus.
Damit sollen Beträge bis etwa 25
Euro ohne PIN-Code durch drahtlose
Datenübertragung bezahlt werden
können. Es sind zusätzliche Limits ge-
plant, z.B. die Eingabe des PIN-Codes
ab einer bestimmten Anzahl von
Transaktionen zur Legitimitätsprü-
fung. Neben Vorteilen (kürzere War-
tezeiten an Kassen), birgt dies neue
Risiken für Nutzer – bei Diebstahl,
Verlust und durch ungewollte Abbu-
chungen aus der Nähe.
Bei NFC-Karten reicht schon der
Diebstahl, um mögliche betrüge-
rische Zahlungen auszulösen. Die AK
befürchtet Streitfälle zur Haftung und
verlangt, dass den Karteninhabern
keine nachteiligen Bestimmungen
und keine Mehrkosten für die neue
Technik aufgebürdet werden. Zudem
sollen Konsumenten entscheiden
können, ob sie eine NFC-Karte nutzen
wollen oder nicht.
Preisspannen
sind abgefahren
Zahlungsmittel
im Mix nutzen
I
biza war Spitze – beimAK Preismo-
nitor zu Mietwagen. ImMai wurden
die Angebote bei acht Autovermie-
tern in zwölf Urlaubsländern erhoben
für das jeweils günstigste verfügbare
Auto für die erste Augustwoche in-
klusive Steuern, Vollkasko- und Dieb-
stahlversicherung sowie unlimitierter
Kilometer. Stolze 149 % betrug der
Unterschied auf Ibiza zwischen dem
billigsten Angebot für 234 und dem
teuersten für 582,19 Euro. Ein Ver-
gleich lohnt sich also. Und: Wer on-
line bucht und sofort zahlt, kann oft
10 bis 15 % sparen.
Außerdem sollten Sie nachfragen,
welche Leistungen und Versiche-
rungen inkludiert sind, und wie hoch
der Selbstbehalt ist. Bei geringem
Autohaftpflicht-Schutz empfiehlt sich
eine Zusatzversicherung. Wägen Sie
auch ab, ob Sie eine Personeninsas-
senversicherung brauchen.
I
m Urlaub sollte man nie auf nur
ein Zahlungsmittel setzen. Am
günstigsten sind Bargeld und Ban-
komat- bzw. Kreditkarte. Damit be-
kommen Reisende in vielen Ländern
mehr Gegenwert für den Euro, und
in der Euro-Zone sind Transaktionen
kostenlos. Geld in Landeswährung be-
hebt man oft besser am Urlaubsort
per Bankomatkarte – bei niedrigeren
Spesen und günstigem Devisenkurs.
Kreditkarten eignen sich für Rech-
nungen, Behebungen sind hingegen
teuer. Praktisch und mit Limit sind
Prepaid-Karten samt PIN-Code.
MIETAUTO IM URLAUB
REISEKASSE
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