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Anhang

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Interview Helga und Hermann

I: Sie haben die lange Variante, 30+6 Monate, gewählt?

M: Ja.

I: Genau. Und der Vater bezieht kein Kinderbetreuungsgeld und geht auch nicht in Karenz? Vor der Geburt,

haben Sie da gearbeitet?

M: Ja.

I: Ahm. Und beim Plan, nach der Geburt zu arbeiten, haben Sie angegeben „Nein“, obwohl später irgendwo

steht, dass Sie unmittelbar nach Ende des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes doch 15 Stunden arbeiten

möchten?

M: Nein, das war dann glaube ich falsch. Was, Plan nach der Geburt nicht zu arbeiten?

I: Mhm.

M: Na, eigentlich hätte ich da, ja.

I: Also schon, gell?

M: Ach so (Ausruf), nein ich habe verstanden, nach der Geburt. Nach der Geburt heißt für mich unmittelbar

(betonend) nach der Geburt des Kindes, so habe ich das aufgefasst.

I: Ok. Die Frage war, wie lange planen Sie, nach der Geburt des Kindes nicht zu arbeiten, sozusagen.

M: Aha! Ach so! Ich habe das so aufgefasst, nicht nach der Karenzzeit, sondern unmittelbar nach der Geburt

und da plane ich natürlich nicht zu arbeiten oder halt…

I: Genau. Also 15 Stunden nach 24 Monaten, gell, glaube ich, kann das sein?

M: Ja, nach der Karenz.

I: Genau nach der Karenz sozusagen. Darf ich fragen, was Sie, in welchem Bereich Sie arbeiten?

M: Sekretariat.

I: Ok. Das heißt, derselbe Arbeitgeber, weil Sie wieder zurückwollen zu derselben Stelle?

M: Ja, eigentlich schon, aber es kann…

I: Mehr oder wenige? Ist das eine größere Firma?

M: Ja in Wien ist es also, es ist eine Zweigniederlassung in Innsbruck und in Wien ist es eine große Kanzlei und

ich weiß jetzt aber nicht, der Bedarf ist im Moment gedeckt bei den ganzen Sekretariatsarbeiten, weil

einfach weniger los ist. Also ich weiß jetzt nicht, ob er mich jetzt wieder nehmen will oder nicht. Aber wir

sind einmal gut in Kontakt und er hat gesagt man muss da einfach schauen, wenn, wenn dann schauen wir

im Frühling und dann sieht man, wie die Situation ist.

I: Wie groß ist denn die Einheit da in Innsbruck?

M: Ahm, das sind drei Rechtsanwälte, drei Konzipienten und zwei Teilzeitsekretärinnen und zwei

Vollzeitsekretärinnen.

I: Ok.