Anhang
255
Interview Ursula und Ulrich
I: Sie haben die kürzeste Variante, 12+2 pauschal, genommen? Der Vater bezieht kein Kinderbetreuungsgeld
und reduziert auch nicht die Arbeitszeit?
M: Richtig.
I: Vor der Geburt des Kindes hat er gearbeitet. Mit Überstunden 55 Stunden. Sie sind jetzt in Karenz?
M: Ja.
I: Plan, nach der Geburt zu arbeiten, nein?
M: Ja.
I: Weil?
M: Weil ich wollte, dass ich die erste Zeit bei meinem Kind verbringen kann. Und weil es bei uns als (M nennt
Beruf) mit der Selbständigkeit von der Regelung her nicht ganz so leicht ist.
I: Es ist jetzt nicht der Grund, dass Sie jetzt ein zweites Kind bekommen?
M: Das ist zusätzlich noch, natürlich. Deswegen haben wir auch die kurze Variante gewählt.
I: Aber zusätzlich heißt jetzt für mich: Wäre jetzt kein zweites Kind geplant, dann…
M: …dann würde ich schon wieder arbeiten gehen.
I: Ok, also ist das zweite Kind ausschlaggebend dafür?
M: Ja.
I: Arbeit während des Kinderbetreuungsbezugs, also während der zwölf Monate, war zunächst einmal gar nicht
geplant?
M: Nein.
I: Und geringfügig auch nicht, dann haben wir alles. Dann zu den ergänzenden Fragen. Es ist auch im Online-
Fragebogen schon gestellt worden, die Frage, hätte es Ihre Variante nicht gegeben, welche hätten Sie denn
alternativ genommen? Sie haben die 20+4 Variante angegeben. Warum nicht die 15+3 Variante?
M: Weil bei uns, wenn ein zweites Kind geplant gewesen wäre, dann eh innerhalb von zwei Jahren oder halt auf
die zwei Jahre hin. Das wäre sich ganz gut ausgegangen, und weil es halt doch vom finanziellen her dann
eine Spur mehr noch wäre.
I: Also quasi die ganzen Monate multipliziert und geschaut, was da herauskommt?
M: Ja, genau.
I: Wäre das für Sie attraktiver gewesen?
M: Ja.
I: Hätte das einen Einfluss auf irgendetwas gehabt, um einmal ganz breit zu fragen, wenn Sie die 20+4 Variante
nehmen hätten müssen, weil es die 12+2 nicht gegeben hätte?
M: Nein, hätte nichts geändert, bis auf das, dass es finanziell vielleicht ein bisschen mehr gewesen wäre.