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WISO LOKAL
Mag.
a
Andrea Troger
Ob wegen Neubau oder Umbau, wegen geplanter
Eheschließung, Anmeldung eines Hundes oder we-
gen Fragen zu Kinderbetreuungseinrichtungen. Das
Gemeindeamt ist unser erster Ansprechpartner in
vielen Angelegenheiten des täglichen Lebens. In den
letzten Jahrzehnten hat sich, insbesondere innerhalb
der von den Gemeinde zu besorgenden Angelegen-
heiten, ein Strukturwandel ergeben, der aus einem
allgemeinem öffentlichen Interesse, wichtige Bedürf-
nisse der Bevölkerung durch eigene Leistungen be-
friedigen zu wollen, erwachsen ist.
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Schwerpunkt der Aufgaben der Gemeindeselbstver-
waltung ist nicht die behördlicheTätigkeit der Gemein-
de, sondern die Erbringung von Serviceleistungen für
die Bürger. Aus der Daseinsvorsorge der Gemeinde
für die Gemeindebürger sind u.a. zu nennen: Kinder-
garten, Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Wasser-
versorgung, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung,
Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung, Schwimm-
bäder, Sport- und Spielplätze, Naherholungseinrich-
tungen, Rettung, Feuerwehr, öffentlicher Verkehr,
Kranken- und Altenpflege, Förderungen für örtliche
Vereine, Wirtschaft, Tourismus und vieles andere.
Für die Erbringung von Dienstleistungen bedienen
sich die Gemeinden zum Teil privater Unternehmen,
zum Teil schließen sich auch mehrere Gemeinden
zwecks gemeinsamer Aufgabenerfüllung zu Gemein-
deverbänden zusammen, wenn dies günstiger ist als
die Eigenleistung durch die Gemeinde.
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Wann tritt
aber eine Gemeinde hoheitlich und wann im Rechts-
verkehr als wirtschaftliches Unternehmen auf?
Zunächst einmal muss geklärt werden: Was ist eine
Gemeinde? Die österreichische Bundesverfassung
sieht die Gemeinde als Gebietskörperschaft mit
dem Recht zur Selbstverwaltung. Was ist also eine
Gebietskörperschaft? Gebietskörperschaften sind
in Österreich: Bund, Länder und Gemeinden. Der
Oberste Gerichtshof (kurz: OGH) hat sie folgend de-
finiert: „Gebietskörperschaften sind juristische Per-
sonen des öffentlichen Rechts, die alle Personen
cc .sbck
Aufgaben der Gemeinde
Wann ist die Gemeinde Behörde, wann Unternehmerin?
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Neuhofer, Gemeinderecht, insbesondere 398ff, Springer Verlag
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http://www.gemnova.net/613/uploads/kommunales_management_in_der_europaregion_tirol.pdf