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men. Dies würde sie nur tun, wenn sie auf dem ge-
kauften Grundstück eine Sportstätte betreibt, die sie
nach kaufmännischen Grundsätzen (verbunden mit
Einnahmen/Ausgaben) führt.
Die Bedeutung der wirtschaftlichen Unternehmen der
Gemeinde nimmt laufend zu. Hinzu kommt, dass der
Aufgabenbereich der Gemeinden schon immer auf
eine Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene aus-
gerichtet war. Von Unternehmen zur Trinkwasser-
versorgung ausgehend hat sich der Aufgabenkreis
kommunaler Betriebe ständig erweitert. Gas- und
Elektrizitätswerke, Verkehrsunternehmen, Fernwär-
meunternehmen, Geld- und Kreditinstitute (z.B. Spar-
kassen), Versicherungsanstalten, Bauunternehmen,
Landwirtschaftsbetriebe, Lagerhäuser, Gaststätten,
Kino-und Veranstaltungsunternehmen, Fremdenver-
kehrsvereine, Badeanstalten, Friedhöfe, etc. gehö-
ren heute zum selbstständigen Erscheinungsbild der
nicht-hoheitlichen Gemeindewirtschaft.
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Binder, 14. Teil, RZ 20, in Klug/Oberndorfer/Wolney, Das Österreichische Gemeinderecht, Manz Verlag 2008