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S

TUDIUM

&

B

ERUF

11

Nr. 78, Oktober 2015

Infos für Studierende

Die es mit den Schmerzen aufnehmen

Massageberufe.

Egal ob Gewerblicher, Medizinischer oder Heilmasseur – sie alle sind Experten, wenn

es darum geht, unseren Körper zu mobilisieren, Schmerzen zu lindern und Erkrankungen zu heilen.

„Sehen“ in

derAK Lienz

A

uge und Sehen stehen im Zentrum

der Werke von Harald Kuenz. Der

Osttiroler Künstler konzentriert sich in

seinem Schaffen bevorzugt auf natürliche

Werkstoffe wie Holz und versucht, das

Besondere darin zu „erschauen“. Dabei

hat sich Kuenz das „Auge für das Schöne“

bewahrt und nutzt die Wintermonate,

um jene Holzstücke, die ihm im Lauf des

Jahres ins Auge stechen, zu bearbeiten.

Die interessantesten Exponate sind vom

9. bis 27. November

in der

AK Lienz

,

Beda-Weber-Gasse 22 (Mo. bis Fr. 8 –12

und 13 – 17 Uhr) zu sehen, Eröffnung der

Ausstellung unter dem Titel

„Sehen“

ist

am

6. November um 19 Uhr

.

I

n der

AK Imst

dreht sich von

Freitag,

6. bis Sonntag, 8. November

alles um

die Kunst. Malerei, Literatur und Musik

sind die Zutaten. Mehr als 40 Künst-

lerinnen und Künstler aus dem Bezirk

stellen ihre Werke aus. Vernissage ist

am

6. November um 20 Uhr

mit Urban

Regensburger und seinem „cooljazz.pia-

no“. Geöffnet ist der Imster AK Kunsttreff

am Sa 7. und So 8. Nov. jeweils von 10

bis 17 Uhr (Rathausstr. 1). Am Samstag

um 14 Uhr liest Annemarie Regens-

burger „Mittelt durch giahn“, und am

Sonntag spielen „Gentle Notes“ von 10

bis 12 Uhr beim „Smooth Jazz Sunday

Brunch“. Ein Muss für alle Freunde der

schönen Künste.

KUNSTSINNIG

INFOS

U

mrahmt von Bergen,

knapp 120.000 Einwoh-

ner, 35.000 Studenten:

Es geht, kurz gesagt, um

Innsbruck, die Studentenhaupt-

stadt der Alpen. (Nicht nur) für

Naturliebhaber ist die Tiroler

Landeshauptstadt einer der traum-

haftesten Plätze, um zu studieren,

allerdings kann dieser Traum ganz

schön ins Geld gehen. Denn Woh-

nen in Innsbruck ist entsprechend

teuer. Und wer nicht „gesponsert“

wird, muss arbeiten, um seine Blei-

be zu bezahlen, sofern er erst mal

eine gefunden hat. Wohnen, arbei-

ten und studieren heißt dann oft der

Alltag, in dem man sich nicht nur

mit Studium und Einkommen, son-

dern auch mit rechtlichen Fragen

herumschlagen muss …

Viele offene Fragen.

Denn wer

eine Wohnung gefunden hat, muss

sich erst mal mit Begriffen wie

Mietvertrag, Kaution und Miet-

zinsbeihilfe auseinander setzen.

Und muss wirklich die gesamte

Miete bezahlt werden oder gibt es

nicht doch Förderungen? Und dann

schon das nächste Problem: Wie

die Miete bezahlen?

Um Geld zu verdienen, müssen

nicht wenige nebenher arbeiten,

viele zum ersten Mal: Da gibt esAr-

beits-, Werk- und freie Dienstverträ-

ge, Praktika und Volontariate. Und

wie sieht es mit geringfügigen Be-

schäftigungen oder Versicherungen

aus? Geld will eben verdient sein,

doch, wenns geht, nicht planlos:

Deswegen rechtzeitig an die Exper-

ten der AK wenden, die Auskunft

zu allen Arbeits- und Mietrechtsfra-

gen geben. Denn dann klappts auch

mit dem Studium.

Deshalb hol dir die neue AK

Broschüre

„Studieren-Arbeiten-

Wohnen“, lad sie dir unter ak-tirol.

com herunter oder ruf einfach unter

0800/22 55 22 – 1566 an und ver-

einbare einen Termin mit den AK

Experten. Und dieses Service ist

garantiert kostenlos!

Studenten-Starthilfe mit Power

Clever & smart.

Studieren ist eine Sache, Wohnen und nebenher arbeiten die andere.

Und dafür, dass Job, Studium und Alltag reibungslos funktionieren, sorgt auch die AK.

D

ie AK Tirol bietet Studenten

besondere Angebote an, zum Bei-

spiel die AK Bildungshilfe. Experten

helfen beimAusfüllen der Anträge

und klären im Vorfeld, ob die nötigen

Voraussetzungen zutreffen. Für Fragen

rund um

Einkommensgrenzen

und

Förderungen von Studien

stehen die

Experten der AK Bildungsabteilung

unter 0800/22 55 22 – 1515 zur

Verfügung. Bei

Fragen zu Wohnen,

Job oder Studium

könnt ihr euch an

die Jugendabteilung unter 0800/22

55 22 – 1566 wenden!

I

n Wellnesshotels sind Mas-

seure ebenso zu finden wie

in Thermen, Kuranstalten,

Fitness- oder Rehabilita-

tionszentren. Massagen sind

aus dem täglichen Leben kaum

mehr wegzudenken. Auf Grund

der Unterteilung der Massa-

geberufe in den Gewerblichen

Masseur, Medizinischen Mas-

seur und den Heilmasseur

ergeben sich auch bei der

Ausübung der Tätigkeit Un-

terschiede. So dürfen je nach

absolvierter Ausbildung Be-

handlungen entweder nur an

gesunden Personen, etwa zur

Steigerung des allgemeinen

Wohlbefindens, oder auch zu

Heilzwecken an kranken Men-

schen durchgeführt werden.

Der

gewerbliche Masseur

schließt den Lehrgang über die

Grundausbildung zum Gewer-

be Massage in einem Ausmaß

von mindestens 705

Lehrstunden ab. Er

darf die erlernten Mas-

sagetechniken, wie die

Bindegewebsmassage

oder Lymphdrainage,

an gesunden Personen

als Selbständiger (mit

einem Gewerbeschein)

oder im Angestellten-

verhältnis anwenden.

Diese

Basisaus-

bildung ist auch

Grundbaustein für

die Berufsbilder des

medizinischen

Masseurs

und des

Heilmasseurs

,

deren Berufsrecht im Medizi-

nischen Masseur- und Heilmasse-

urgesetz geregelt ist.

Spezialisten.

Diesen Massagebe-

rufen ist es erlaubt, klassische und

Spezialmassagen, Thermo- und Ul-

traschalltherapien sowie Packungs-

anwendungen zu Heilzwecken

nach ärztlicher Anordnung durch-

zuführen. Zudem können sie die

Berechtigung zur Durchführung der

Spezialqualifikationen Elektrothe-

rapie, Hydro- und Balneotherapie

sowie der Basismobilisation erwer-

ben. Während der Heilmasseur die

Behandlungen eigenverantwortlich

sowohl freiberuflich als auch im

Angestelltenverhältnis durchführen

darf, sieht das Berufsrecht für den

medizinischen Masseur eine Aus-

übung der Tätigkeit nur im Ange-

stelltenverhältnis und unter Anlei-

tung und Aufsicht eines Arztes oder

eines Angehörigen des physiothera-

peutischen Dienstes vor.

Auch Menschen mit Sehbehinde-

rung dürfen, zwar in etwas einge-

schränktem Ausmaß, entsprechend

der gesetzlichen Regelung den Be-

ruf des Medizinischen Masseurs

und des Heilmasseurs ausüben.

Als weiterer Massageberuf war

im Medizinischen Assistenzberu-

fegesetz die sogenannte Rehabilita-

tionsassistenz vorgesehen. Welche

Assistenzberufe tatsächlich gere-

gelt wurden, lesen Sie in der nächs­

ten Ausgabe der Tiroler Arbeiter-

zeitung.

Spezialisten, wenn der Körper streikt.

Massageberufe sind aus unserem Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Ihr Stellenwert ist mittlerweile enorm.

Schon gehört?

Bei Problemen im (Neben)Job, mit der Studentenbude oder Fragen zu Bildungsbeihilfen hat die AK immer ein offenes Ohr!

Foto: olly/Fotolia.com

Foto: Clemens Schüßler/Fotolia.com

Highlight Imster

AK Kunsttreff

Bild: Heidi Fermitsch