THEMA: VORSORGE
7
Nr. 78, Oktober 2015
ystem. Doch auch wenn in
ereits zu wirken beginnen.
ik Türk von der AK Wien.
Alter
Tabelle 2
Pensionskonto Beispiel
4
Versichertes
Einkommen
Pensions-
prozente
Teilzeitgutschrift
für das
jeweilige Jahr
Indexierter
Kontostand
vomVorjahr
Kontostand
(bisher erworbene
Jahrespension zum
Regelpensionsalter
Bisher erworbene
Monatspension zum
Regelpensionsalter
(14-mal)
2000 x 14
= 28.000
1,78 % 498,40 + € 10.762,50 = € 11.260,90
€ 804,35
€ 10.500
€ 750
€ 11.542,42 = € 12.053,28
€ 860,95
€ 12.354,61 = € 12.878,24
€ 919,87
510,86 +
523,63 +
1,78 %
1,78 %
2050 x 14
= 28.700
2101,25 x 14
= 29,417,50
Weitere Entwicklungen je nach Versicherungsverlauf (Entwicklung Erwerbseinkommen, allfällige Arbeitslosigkeit etc.
39
40
41
42
Arbeiter
Angestellte
Selbständige
Bauern
Männer
bekommen pro Monat weniger als
bekommen pro Monat weniger als
Frauen
25 %
1247 €
1897 €
1164 €
802 €
25 %
513 €
807 €
665 €
372 €
50 %
1557 €
2320 €
1745 €
1093 €
50 %
784 €
1208 €
927 €
546 €
75 %
1889 €
2649 €
2339 €
1376 €
75 %
974 €
1735 €
1439 €
777 €
4)
Annahme: Alter 39 im Jahr 2013 | Erstgutschrift 10.500 für die bis 2013 erworbenen Anwartschaften | Verdienst 2000 € brutto (2014) | Lohnsteigerung 2,5 % |
Anpassung im Pensionskonto 2,5 % 5) EG = Erstgutschrift
4)
Quelle: Hauptverband der österreichischen SV-Träger
EG
5
2013
2015
2014
2016
ab
2017
Tabelle 3
Höhe der (Brutto-)Alterspension der gesetzlichen Pensionsversicherung
(Bestandspensionen 2014)
Abschläge abgezogen. Bei spä
teremAntritt gibt es Zuschläge.
Die zentralen Bestimmungsgrö
ßen einer Pension sind somit
• Zahl der Versicherungsjahre
• Höhe des versicherten Einkom
mens (inklusive allfälliger Teilver
sicherungszeiten) in den einzelnen
Versicherungsjahren
• Pensionsprozentsatz 1,78 Prozent
• allgemeine Einkommensentwick
lung (Anpassung)
• Antrittsalter
Tabelle 3
(diese Seite unten) bietet
einen Überblick über die aktuellen
Pensionshöhen bei Arbeitern und
Angestellten, getrennt nach Män
nern und Frauen. Um das relativ
breite Spektrum der Pensionshöhen
erkennbar zu machen, sind Quartile
ausgewiesen.
Auffällig sind vor allem die enor
men Unterschiede zwischen Män
nern und Frauen. Im Wesentlichen
spiegeln sich hierin die sehr un
terschiedlichen Erwerbsverläufe
(schlechtere Entlohnung, mehr
Erwerbsunterbrechungen und viel
höhere Teilzeitquoten bei Frauen).
Eine vergleichsweise bescheidene
Rolle spielt auch, dass Frauen der
zeit im Durchschnitt früher in Pen
sion gehen.
Beträchtlich sind auch die so
wohl bei Frauen als auch bei Män
nern gegebenen Unterschiede zwi
schen Arbeitern und Angestellten.
Im Hintergrund steht hier vor allem
die im Durchschnitt schlechtere
Entlohnung in vielen Arbeiterbe
rufen. Die zumeist sehr niedrigen
Pensionen im Bereich der Bauern
resultieren vor allem aus den sehr
niedrigen beitragspflichtigen Ein
kommen, die aus den Einheitswer
ten abgeleitet werden.
In der gesetzlichen Pensions
versicherung gibt es keine Min
destpension. Bei sehr niedrigem
Einkommen und/oder nur kurzer
Versicherungszeit fällt der gesetz
liche Pensionsanspruch daher sehr
niedrig aus.
Als Auffanglösung zur Armuts
vermeidung im Alter dient die
„Ausgleichszulage“, eine Aufzah
lung zu Niedrigpensionen bis zum
„Ausgleichszulagen-Richtsatz“
von derzeit € 872,31 pro Monat.
Für Ehepaare im gemeinsamen
Haushalt gilt mit € 1.307,89 ein
eigener Richtsatz. Anspruch auf
Ausgleichszulage besteht, wenn
Pension und ein allfälliges sons
tiges Einkommen in Summe den
Richtsatz nicht erreichen.
2014 wurde an 224.000 Personen
eine Ausgleichszulage bezahlt, das
sind 14 % aller Pensionsbezieher
im Inland. Die durchschnittliche
Höhe betrug € 302.
Ältere Menschen, die mangels
ausreichender Versicherungszeiten
keinen Pensionsanspruch und da
mit auch keinen Anspruch auf eine
Ausgleichszulage haben, sind bei
Bedürftigkeit auf die „bedarfsori
entierte Mindestsicherung“ ange
wiesen.
Gesetzlich ist eine jährliche Anpas
sung der Pensionen im Ausmaß
der Inflationsrate vorgesehen. Im
Rahmen diverser Sparpakete wurde
diese Regel bereits mehrmals durch
Sondergesetze durchbrochen. Vor
allem höhere Pensionen wurden
dabei geringer angepasst.
Die Finanzierung der gesetzlichen
Pensionen erfolgt im Umlagever
fahren und damit aus laufenden
Beitrags- und Steuereinnahmen.
Ein Ansparen und Veranlagen der
Beiträge wie bei kapitalbedeckten
Systemen ist nicht vorgesehen.
Der Großteil der Ausgaben
wird aus Beiträgen, der Rest aus
Steuereinnahmen finanziert. Die
Mitfinanzierung aus Steuermit
teln erfolgt vor allem über die
„Ausfallshaftung“, durch die der
Bund die Differenz zwischen Bei
tragseinnahmen und Ausgaben
trägt. Bei den Selbständigen gibt
es zusätzlich die „Partnerleistung“.
Im Bereich der Unselbständigen
werden derzeit 15 % des Gesamt
aufwands über diesen Weg finan
ziert, bei den Selbständigen sind
es 60 %. Gesondert abgerechnet
werden die Ausgleichszulagen und
Beitragszahlungen des Bundes für
einzelne Teilversicherungszeiten,
wie z. B. für Präsenz- und Zivil
dienst.
2014 mussten in der gesetzlichen
Pensionsversicherung Gesamtaus
gaben in Höhe von 38,5 Mrd. Euro
finanziert werden. 29 Mrd. kamen
aus Beiträgen für die Versicherten,
8,2 Mrd. aus „Ausfallshaftung“ und
„Partnerleistung“ und 1 Mrd. aus
dem Ersatz für Ausgleichszulagen.
Klar ist, dass die Aufbringung der
artiger Beträge eine permanente He
rausforderung darstellt und entspre
chende Anstrengungen erfordert.
Da die Entwicklung der Pensi
onsausgaben immer wieder Ge
genstand öffentlicher Kontroversen
wird, zeigt
Tabelle 4
(links unten)
die Entwicklung in den letzten drei
Jahrzehnten im Überblick:
Aussagelos bzw. irreführend ist
der – in Medien immer wieder auf
tauchende – Vergleich von Nomi
nalbeträgen über längere Zeiträu
me. Wie die Tabelle zeigt, sind im
Beobachtungszeitraum die nomi
nellen Pensionsausgaben auf das
3,5-Fache gestiegen. Ohne Inflati
onsbereinigung und ohne Berück
sichtigung des Realwachstums der
Wirtschaft ist dieser Wert aber ohne
Substanz.
Relevant ist, wie sich die Ausga
ben der Pensionsversicherung oder
die Bundesmittel in Relation zum
BIP entwickelt haben. In dieser Be
trachtungsweise gab es zwischen
1985 und demAusbruch der Finanz-
und Wirtschaftskrise 2008/2009 ei
nen stabilen bzw. sogar leicht sin
kenden Verlauf. Im Hintergrund
stehen die seit Mitte der 1980er-Jah
re gesetzten ausgabendämpfenden
Reformmaßnahmen. Von der oft
behaupteten Explosion der Pensi
onskosten in den letzten Jahrzehnten
kann damit keine Rede sein!
Erst der massive BIP-Einbruch
aufgrund der Finanzkrise und die
darauffolgende weitgehende wirt
schaftliche Stagnation führten
zu einem erneuten Anstieg des
BIP-Anteils der Pensionsausga
ben. Makroökonomisch betrachtet
wurde damit die gesetzliche Pen
sionsversicherung ihrer Funktion
als „automatischer Stabilisator“ in
Krisenzeiten gerecht. Zu schätzen
weiß das allerdings nur, wer nicht
dem Irrglauben anhängt, eine Krise
könne am besten durch generelles
Sparen überwunden werden.
er die
ung
n wagten)
Gibt es eine
Mindestpension?
Wie ist die Anpassung
der laufenden
Pensionen geregelt?
Wie steht es um
die Finanzierung
der Pensionen?
Analyse entnommen aus: Falter Sondernummer 27a/15
Pensionen. Die Welt der Altersvorsorge
Foto: Coloures-pic/Fotolia.com
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