Table of Contents Table of Contents
Previous Page  7 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 12 Next Page
Page Background

THEMA: VORSORGE

7

Nr. 78, Oktober 2015

ystem. Doch auch wenn in

ereits zu wirken beginnen.

ik Türk von der AK Wien.

Alter

Tabelle 2

Pensionskonto Beispiel

4

Versichertes

Einkommen

Pensions-

prozente

Teilzeitgutschrift

für das

jeweilige Jahr

Indexierter

Kontostand

vomVorjahr

Kontostand

(bisher erworbene

Jahrespension zum

Regelpensionsalter

Bisher erworbene

Monatspension zum

Regelpensionsalter

(14-mal)

2000 x 14

= 28.000

1,78 % 498,40 + € 10.762,50 = € 11.260,90

€ 804,35

€ 10.500

€ 750

€ 11.542,42 = € 12.053,28

€ 860,95

€ 12.354,61 = € 12.878,24

€ 919,87

510,86 +

523,63 +

1,78 %

1,78 %

2050 x 14

= 28.700

2101,25 x 14

= 29,417,50

Weitere Entwicklungen je nach Versicherungsverlauf (Entwicklung Erwerbseinkommen, allfällige Arbeitslosigkeit etc.

39

40

41

42

Arbeiter

Angestellte

Selbständige

Bauern

Männer

bekommen pro Monat weniger als

bekommen pro Monat weniger als

Frauen

25 %

1247 €

1897 €

1164 €

802 €

25 %

513 €

807 €

665 €

372 €

50 %

1557 €

2320 €

1745 €

1093 €

50 %

784 €

1208 €

927 €

546 €

75 %

1889 €

2649 €

2339 €

1376 €

75 %

974 €

1735 €

1439 €

777 €

4)

Annahme: Alter 39 im Jahr 2013 | Erstgutschrift 10.500 für die bis 2013 erworbenen Anwartschaften | Verdienst 2000 € brutto (2014) | Lohnsteigerung 2,5 % |

Anpassung im Pensionskonto 2,5 % 5) EG = Erstgutschrift

4)

Quelle: Hauptverband der österreichischen SV-Träger

EG

5

2013

2015

2014

2016

ab

2017

Tabelle 3

Höhe der (Brutto-)Alterspension der gesetzlichen Pensionsversicherung

(Bestandspensionen 2014)

Abschläge abgezogen. Bei spä­

teremAntritt gibt es Zuschläge.

Die zentralen Bestimmungsgrö­

ßen einer Pension sind somit

• Zahl der Versicherungsjahre

• Höhe des versicherten Einkom­

mens (inklusive allfälliger Teilver­

sicherungszeiten) in den einzelnen

Versicherungsjahren

• Pensionsprozentsatz 1,78 Prozent

• allgemeine Einkommensentwick­

lung (Anpassung)

• Antrittsalter

Tabelle 3

(diese Seite unten) bietet

einen Überblick über die aktuellen

Pensionshöhen bei Arbeitern und

Angestellten, getrennt nach Män­

nern und Frauen. Um das relativ

breite Spektrum der Pensionshöhen

erkennbar zu machen, sind Quartile

ausgewiesen.

Auffällig sind vor allem die enor­

men Unterschiede zwischen Män­

nern und Frauen. Im Wesentlichen

spiegeln sich hierin die sehr un­

terschiedlichen Erwerbsverläufe

(schlechtere Entlohnung, mehr

Erwerbsunterbrechungen und viel

höhere Teilzeitquoten bei Frauen).

Eine vergleichsweise bescheidene

Rolle spielt auch, dass Frauen der­

zeit im Durchschnitt früher in Pen­

sion gehen.

Beträchtlich sind auch die so­

wohl bei Frauen als auch bei Män­

nern gegebenen Unterschiede zwi­

schen Arbeitern und Angestellten.

Im Hintergrund steht hier vor allem

die im Durchschnitt schlechtere

Entlohnung in vielen Arbeiterbe­

rufen. Die zumeist sehr niedrigen

Pensionen im Bereich der Bauern

resultieren vor allem aus den sehr

niedrigen beitragspflichtigen Ein­

kommen, die aus den Einheitswer­

ten abgeleitet werden.

In der gesetzlichen Pensions­

versicherung gibt es keine Min­

destpension. Bei sehr niedrigem

Einkommen und/oder nur kurzer

Versicherungszeit fällt der gesetz­

liche Pensionsanspruch daher sehr

niedrig aus.

Als Auffanglösung zur Armuts­

vermeidung im Alter dient die

„Ausgleichszulage“, eine Aufzah­

lung zu Niedrigpensionen bis zum

„Ausgleichszulagen-Richtsatz“

von derzeit € 872,31 pro Monat.

Für Ehepaare im gemeinsamen

Haushalt gilt mit € 1.307,89 ein

eigener Richtsatz. Anspruch auf

Ausgleichszulage besteht, wenn

Pension und ein allfälliges sons­

tiges Einkommen in Summe den

Richtsatz nicht erreichen.

2014 wurde an 224.000 Personen

eine Ausgleichszulage bezahlt, das

sind 14 % aller Pensionsbezieher

im Inland. Die durchschnittliche

Höhe betrug € 302.

Ältere Menschen, die mangels

ausreichender Versicherungszeiten

keinen Pensionsanspruch und da­

mit auch keinen Anspruch auf eine

Ausgleichszulage haben, sind bei

Bedürftigkeit auf die „bedarfsori­

entierte Mindestsicherung“ ange­

wiesen.

Gesetzlich ist eine jährliche Anpas­

sung der Pensionen im Ausmaß

der Inflationsrate vorgesehen. Im

Rahmen diverser Sparpakete wurde

diese Regel bereits mehrmals durch

Sondergesetze durchbrochen. Vor

allem höhere Pensionen wurden

dabei geringer angepasst.

Die Finanzierung der gesetzlichen

Pensionen erfolgt im Umlagever­

fahren und damit aus laufenden

Beitrags- und Steuereinnahmen.

Ein Ansparen und Veranlagen der

Beiträge wie bei kapitalbedeckten

Systemen ist nicht vorgesehen.

Der Großteil der Ausgaben

wird aus Beiträgen, der Rest aus

Steuereinnahmen finanziert. Die

Mitfinanzierung aus Steuermit­

teln erfolgt vor allem über die

„Ausfallshaftung“, durch die der

Bund die Differenz zwischen Bei­

tragseinnahmen und Ausgaben

trägt. Bei den Selbständigen gibt

es zusätzlich die „Partnerleistung“.

Im Bereich der Unselbständigen

werden derzeit 15 % des Gesamt­

aufwands über diesen Weg finan­

ziert, bei den Selbständigen sind

es 60 %. Gesondert abgerechnet

werden die Ausgleichszulagen und

Beitragszahlungen des Bundes für

einzelne Teilversicherungszeiten,

wie z. B. für Präsenz- und Zivil­

dienst.

2014 mussten in der gesetzlichen

Pensionsversicherung Gesamtaus­

gaben in Höhe von 38,5 Mrd. Euro

finanziert werden. 29 Mrd. kamen

aus Beiträgen für die Versicherten,

8,2 Mrd. aus „Ausfallshaftung“ und

„Partnerleistung“ und 1 Mrd. aus

dem Ersatz für Ausgleichszulagen.

Klar ist, dass die Aufbringung der­

artiger Beträge eine permanente He­

rausforderung darstellt und entspre­

chende Anstrengungen erfordert.

Da die Entwicklung der Pensi­

onsausgaben immer wieder Ge­

genstand öffentlicher Kontroversen

wird, zeigt

Tabelle 4

(links unten)

die Entwicklung in den letzten drei

Jahrzehnten im Überblick:

Aussagelos bzw. irreführend ist

der – in Medien immer wieder auf­

tauchende – Vergleich von Nomi­

nalbeträgen über längere Zeiträu­

me. Wie die Tabelle zeigt, sind im

Beobachtungszeitraum die nomi­

nellen Pensionsausgaben auf das

3,5-Fache gestiegen. Ohne Inflati­

onsbereinigung und ohne Berück­

sichtigung des Realwachstums der

Wirtschaft ist dieser Wert aber ohne

Substanz.

Relevant ist, wie sich die Ausga­

ben der Pensionsversicherung oder

die Bundesmittel in Relation zum

BIP entwickelt haben. In dieser Be­

trachtungsweise gab es zwischen

1985 und demAusbruch der Finanz-

und Wirtschaftskrise 2008/2009 ei­

nen stabilen bzw. sogar leicht sin­

kenden Verlauf. Im Hintergrund

stehen die seit Mitte der 1980er-Jah­

re gesetzten ausgabendämpfenden

Reformmaßnahmen. Von der oft

behaupteten Explosion der Pensi­

onskosten in den letzten Jahrzehnten

kann damit keine Rede sein!

Erst der massive BIP-Einbruch

aufgrund der Finanzkrise und die

darauffolgende weitgehende wirt­

schaftliche Stagnation führten

zu einem erneuten Anstieg des

BIP-Anteils der Pensionsausga­

ben. Makroökonomisch betrachtet

wurde damit die gesetzliche Pen­

sionsversicherung ihrer Funktion

als „automatischer Stabilisator“ in

Krisenzeiten gerecht. Zu schätzen

weiß das allerdings nur, wer nicht

dem Irrglauben anhängt, eine Krise

könne am besten durch generelles

Sparen überwunden werden.

er die

ung

n wagten)

Gibt es eine

Mindestpension?

Wie ist die Anpassung

der laufenden

Pensionen geregelt?

Wie steht es um

die Finanzierung

der Pensionen?

Analyse entnommen aus: Falter Sondernummer 27a/15

Pensionen. Die Welt der Altersvorsorge

Foto: Coloures-pic/Fotolia.com

p

e

n

s

i

o

n