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Alles, nur nicht nachhaltig

Obsoleszenz.

Wenn Handy & Co. früh den Geist aufgeben, schadet dies Umwelt

und Geldbörse. Die AK fragte Konsumenten, wie lange sie 21 Produkte nutzen.

FACTS

W

erdende Eltern erwartet eine Achterbahnfahrt der

Gefühle. Einerseits ist da die große Freude über den

Familienzuwachs, andererseits sehen sie sich jedoch mit

einem Dickicht aus Bestimmungen und Fristen zwischen

Mutterschutz und Wochengeld konfrontiert.

Die AK Telfs hilft mit dem Infoabend

„Hey Baby! Tipps für

werdende Eltern“

: Am

Dienstag, 10. November

, verschaf-

fen Experten von AK und TGKK einen Überblick und geben

hilfreiche Tipps.

Beginn: 19.30 Uhr

, Anmeldung unter

0800/22 55 22 – 3850 oder

telfs@ak-tirol.com

L

aborwerte können helfen, Krankheiten zu entdecken

oder eine Diagnose zu erhärten. Für Patienten ist es aber

nicht einfach, Angaben undWerte richtig einzuordnen. Um

dieseWissenslücken zu schließen, hat der Verein für Kon-

sumenteninformation (VKI) ein neues Buch aufgelegt, das

wichtige Informationen zumThema

„Befunde verstehen“

lie-

fert und eine Kommunikation auf Augenhöhe mit Arzt oder

Apotheker ermöglicht. Das KONSUMENT-Buch ist ab sofort

imHandel oder direkt beimVKI unter 01/588 774 erhältlich

bzw. kann unter konsument.at/befunde bestellt werden.

Telfs: Alles rund ums Baby

Neu: Medizinischer Ratgeber

Streit vermeiden

beim Erben

Piraten auf

demVormarsch

BESTELLEN

MARKENDIEBE

K

ONSUMENT

&

R

ECHT

4

Nr. 78, Oktober 2015

S

eit ruchbar wurde, dass

Hersteller ganz absichtlich

die Lebensdauer ihrer Pro-

dukte verringern, sorgt auch

die Bezeichnung dafür – „geplante

Obsoleszenz“ – für Aufregung.

Denn dieser gewollte „Pfusch ab

Werk“ lässt selbst in gesättigten

Märkten die Kassen klingeln.

Dabei bedeuten „Wegwerfpro-

dukte“, die immer früher ihren

Dienst versagen und kaum noch

reparierbar sind, enormen Res-

sourcenverbrauch, zusätzlichen

Müll und immense Kosten.

Jüngstes Negativ-Beispiel sind

Lampen, in die die LED-Leucht-

mittel bereits fest eingebaut sind.

Ist die begrenzte Nutzungsdauer

des Leuchtmittels erschöpft, muss

auch die intakte Lampe mitent-

sorgt werden.

Mit ein Grund für die Ar-

beiterkammer, die Österrei-

cher zu fragen, wie lange sie 21

Gebrauchsgüter nutzen. Mit nur

2,2 Jahren waren Sandalen das

Schlusslicht – nach Handy (2,7

Jahre) und Jeans (2,5 Jahre). Am

längsten nutzten sie den Herd (10,8

Jahre), gefolgt von Kleiderschrank

(10,5 Jahre) und Kühlschrank (9,4

Jahre). Im Mittelfeld rangieren

Auto (7,5 Jahre) TV-Gerät (7,3

Jahre) oder Staubsauger (6 Jahre).

Erfahrungswerte.

Und noch

eines zeigt die AK Studie:

Konsumenten haben

zwar einen hohen Anspruch an

die Produkte, aber eine geringe

Erwartung an deren Lebensdauer.

Aus diesem Grund sind auch nur

wenige bereit, für Qualitätspro-

dukte mehr zu bezahlen bzw. Ge-

genstände zu reparieren. Übrigens:

Die negativsten Erfahrungen bei

der Lebensdauer machten Konsu-

menten mit digitalen Medien, hier

vor allem mit Handy oder Smart-

phone. Positiv überrascht waren

sie hingegen von Haushaltsgroß-

geräten, wie Waschmaschinen und

TV-Geräten.

So gibts die Kaution zurück

Miete.

Immer wieder kommt es zu Problemen mit der Kaution. Oft will sie der Vermieter

einbehalten. Was gilt und wie man Ärger vermeidet, wissen die AK Wohnrechtsexperten.

K

autionen sind ein notwen-

diges Übel. Kein Mieter

hinterlegt gerne neben Um-

zugskosten und eventuell

einer Maklerprovision auch noch

mehrere hundert wenn nicht tausen-

de Euro als Sicherheitsleistung für

etwaige Beschädigungen der Woh-

nung oder für Mietzinsrückstän-

de. Kautionsvereinbarungen in der

Höhe von drei Bruttomonatsmieten

(Miete inkl. Betriebskosten und

Umsatzsteuer) sind üblich, aber oft

wird auch weit mehr verlangt.

Es geht also um viel Geld. Umso

ärgerlicher ist darum, wenn es Pro-

bleme mit der Rückgabe der Kaution

gibt. Denn meist rechnen die Mieter

fix mit dem vollen Betrag.

Sicherheit.

Wer seine Kaution

in voller Höhe wieder haben will,

beugt am besten schon beim Einzug

mit einfachen Mitteln vor: Sowohl

bei Mietbeginn als auch bei Rück-

gabe sollte der genaue Zustand der

Mietwohnung festgehalten werden.

Mit Fotos und einem Übergabepro-

tokoll, in dem sämtliche Schäden

aufgelistet sind. Allzu oft versu-

chen Vermieter, die Kaution wegen

angeblich vorhandener Beschädi-

gungen nicht zurückzugeben.

Kratzer, Bohrlöcher & Co.

Ty-

pische Streitpunkte sind Kratzer

im Parkettboden, Sprünge in der

Badewanne, der Dusche oder dem

Waschbecken, Schäden an Türen

und Fenstern, Bohrlöcher oder die

Funktionsfähigkeit elektrischer Ge-

räte und der Heizung.

Noch Fragen?

Alles zur Kaution und wann sie

zurückgezahlt werden muss, ist im

AKMerkblatt – samt Musterbrief

„Rückforderung“ – übersichtlich

zusammengefasst. Kostenlos anfordern

unter 0800/22 55 22 – 1732 oder

herunterladen auf ak-tirol.com

Informieren statt unnötig investieren.

Bei Kautionen geht es oft um viel Geld. Deshalb lieber auf Nummer sicher gehen.

Mit einem Übergabeprotokoll

und Fotos kann bewiesen werden,

dass die Mängel bereits beim Ein-

zug vorhanden waren. Wichtig

ist auch das Anführen sämtlicher

übergebener Schlüssel.

Gewöhnliche Abnützung.

Für

eine gewöhnliche Abnützung haf-

tet der Mieter nicht. Dafür erhält

der Vermieter den Mietzins. Bei

möblierten Wohnungen sollten

grundsätzlich eine Liste der mitver-

mieteten Einrichtungsgegenstän-

de erstellt, der Zustand der Möbel

beschrieben und Fotos gemacht

werden. Gesetzlich besteht keine

Pflicht, ein Übergabeprotokoll an-

zufertigen. Es ist jedoch – etwa als

Anhang zum Mietvertrag – drin-

gend zu empfehlen. Am besten un-

terschreiben beide Beteiligten die

Inventar- und die Mängelliste. Eine

Vertrauensperson als Zeuge mitzu-

nehmen, ist empfehlenswert.

NEWS

S

treit unter Erben ist keine Seltenheit.

Wer rechtzeitig klare Regelungen

trifft, kann dem aber vorbeugen.

Zu diesem Zweck hat der Verein für

Konsumenteninformation (VKI) eine

überarbeitete Fassung des Bestsellers

„Erben ohne Streit“

herausgegeben, wo

über wichtige Grundlagen, aber auch

über die jüngsten Gesetzesänderungen

informiert wird. Das Buch begleitet bei

allen wichtigen Fragen wie „Was nach

dem Ableben mit Hab und Gut passiert“,

„Wie Missachtung von Anordnungen

verhindert werden kann“ oder „Welche

Voraussetzungen beim Testament

gelten“ und erklärt mit zahlreichen

Praxistipps, worauf es in juristischer

Hinsicht beim Thema Erben ankommt.

Das KONSUMENT-Buch ist ab sofort im

Buchhandel oder direkt beim VKI unter

01/588 774 erhältlich bzw. kann unter

konsument.at/erben bestellt werden.

E

ine neue Markenhandtasche

eines italienischen Luxuslabels für

199 Euro? Obwohl der Originalpreis

6.900 Euro beträgt? Wäre das nicht

ein unglaubliches Schnäppchen? Mit

Sicherheit und darum: Glauben Sie nicht

daran! Denn der Handel mit gefälschter

Markenware ist ein Milliardengeschäft.

Dabei kann nicht nur die Herstellung

von gefälschter Markenware teuer

kommen, sondern auch der Kauf. Egal ob

Mobiltelefone, Handtaschen, Uhren oder

Medikamente – wer Fälschungen kauft,

verstößt unter Umständen gleich gegen

mehrere Gesetze. In der Praxis werden

gefälschte Waren vom Zoll aufgegriffen

und vernichtet – auch wenn sie bereits

bezahlt wurden. Das Geld ist meist weg.

Was jedoch bleibt, ist ein mögliches

Verwaltungsstrafverfahren, dazu sehr

oft Schadenersatzforderungen und dro-

hende Unterlassungsklagen, meist von

großen Rechtsanwaltskanzleien.

Im Zweifel Hände weg!

Wenn Sie Markenschnäppchen im

Internet entdecken und Zweifel an der

Echtheit haben, dann fragen Sie direkt

beim Markeninhaber (meist die Herstel-

lerfirma) nach, ob die Ware tatsächlich

von ihm stammt.

Mögliche Produktpiraterie erkennen

Sie vor allem daran: Niedrige Preise

für Markenprodukte, die sonst überall

teurer sind, der Webshop führt kein Im-

pressum, es gibt nur sehr eingeschränk-

te Zahlungsmöglichkeiten und wenn,

oft nur per Vorauszahlung. Außerdem

sind solche Websites meist in Nicht-EU-

Ländern registriert.

Foto: drubig-photo/Fotolia.com

Foto:Schlierner/Fotolia.com

Foto: bluedesign/Fotolia.com

Für die AK Studie wurden von Novem-

ber 2014 bis März 2015 online 1.009

in Österreich lebende Personen befragt.

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