Alles, nur nicht nachhaltig
Obsoleszenz.
Wenn Handy & Co. früh den Geist aufgeben, schadet dies Umwelt
und Geldbörse. Die AK fragte Konsumenten, wie lange sie 21 Produkte nutzen.
FACTS
W
erdende Eltern erwartet eine Achterbahnfahrt der
Gefühle. Einerseits ist da die große Freude über den
Familienzuwachs, andererseits sehen sie sich jedoch mit
einem Dickicht aus Bestimmungen und Fristen zwischen
Mutterschutz und Wochengeld konfrontiert.
Die AK Telfs hilft mit dem Infoabend
„Hey Baby! Tipps für
werdende Eltern“
: Am
Dienstag, 10. November
, verschaf-
fen Experten von AK und TGKK einen Überblick und geben
hilfreiche Tipps.
Beginn: 19.30 Uhr
, Anmeldung unter
0800/22 55 22 – 3850 oder
telfs@ak-tirol.comL
aborwerte können helfen, Krankheiten zu entdecken
oder eine Diagnose zu erhärten. Für Patienten ist es aber
nicht einfach, Angaben undWerte richtig einzuordnen. Um
dieseWissenslücken zu schließen, hat der Verein für Kon-
sumenteninformation (VKI) ein neues Buch aufgelegt, das
wichtige Informationen zumThema
„Befunde verstehen“
lie-
fert und eine Kommunikation auf Augenhöhe mit Arzt oder
Apotheker ermöglicht. Das KONSUMENT-Buch ist ab sofort
imHandel oder direkt beimVKI unter 01/588 774 erhältlich
bzw. kann unter konsument.at/befunde bestellt werden.
Telfs: Alles rund ums Baby
Neu: Medizinischer Ratgeber
Streit vermeiden
beim Erben
Piraten auf
demVormarsch
BESTELLEN
MARKENDIEBE
K
ONSUMENT
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ECHT
4
Nr. 78, Oktober 2015
S
eit ruchbar wurde, dass
Hersteller ganz absichtlich
die Lebensdauer ihrer Pro-
dukte verringern, sorgt auch
die Bezeichnung dafür – „geplante
Obsoleszenz“ – für Aufregung.
Denn dieser gewollte „Pfusch ab
Werk“ lässt selbst in gesättigten
Märkten die Kassen klingeln.
Dabei bedeuten „Wegwerfpro-
dukte“, die immer früher ihren
Dienst versagen und kaum noch
reparierbar sind, enormen Res-
sourcenverbrauch, zusätzlichen
Müll und immense Kosten.
Jüngstes Negativ-Beispiel sind
Lampen, in die die LED-Leucht-
mittel bereits fest eingebaut sind.
Ist die begrenzte Nutzungsdauer
des Leuchtmittels erschöpft, muss
auch die intakte Lampe mitent-
sorgt werden.
Mit ein Grund für die Ar-
beiterkammer, die Österrei-
cher zu fragen, wie lange sie 21
Gebrauchsgüter nutzen. Mit nur
2,2 Jahren waren Sandalen das
Schlusslicht – nach Handy (2,7
Jahre) und Jeans (2,5 Jahre). Am
längsten nutzten sie den Herd (10,8
Jahre), gefolgt von Kleiderschrank
(10,5 Jahre) und Kühlschrank (9,4
Jahre). Im Mittelfeld rangieren
Auto (7,5 Jahre) TV-Gerät (7,3
Jahre) oder Staubsauger (6 Jahre).
Erfahrungswerte.
Und noch
eines zeigt die AK Studie:
Konsumenten haben
zwar einen hohen Anspruch an
die Produkte, aber eine geringe
Erwartung an deren Lebensdauer.
Aus diesem Grund sind auch nur
wenige bereit, für Qualitätspro-
dukte mehr zu bezahlen bzw. Ge-
genstände zu reparieren. Übrigens:
Die negativsten Erfahrungen bei
der Lebensdauer machten Konsu-
menten mit digitalen Medien, hier
vor allem mit Handy oder Smart-
phone. Positiv überrascht waren
sie hingegen von Haushaltsgroß-
geräten, wie Waschmaschinen und
TV-Geräten.
So gibts die Kaution zurück
Miete.
Immer wieder kommt es zu Problemen mit der Kaution. Oft will sie der Vermieter
einbehalten. Was gilt und wie man Ärger vermeidet, wissen die AK Wohnrechtsexperten.
K
autionen sind ein notwen-
diges Übel. Kein Mieter
hinterlegt gerne neben Um-
zugskosten und eventuell
einer Maklerprovision auch noch
mehrere hundert wenn nicht tausen-
de Euro als Sicherheitsleistung für
etwaige Beschädigungen der Woh-
nung oder für Mietzinsrückstän-
de. Kautionsvereinbarungen in der
Höhe von drei Bruttomonatsmieten
(Miete inkl. Betriebskosten und
Umsatzsteuer) sind üblich, aber oft
wird auch weit mehr verlangt.
Es geht also um viel Geld. Umso
ärgerlicher ist darum, wenn es Pro-
bleme mit der Rückgabe der Kaution
gibt. Denn meist rechnen die Mieter
fix mit dem vollen Betrag.
Sicherheit.
Wer seine Kaution
in voller Höhe wieder haben will,
beugt am besten schon beim Einzug
mit einfachen Mitteln vor: Sowohl
bei Mietbeginn als auch bei Rück-
gabe sollte der genaue Zustand der
Mietwohnung festgehalten werden.
Mit Fotos und einem Übergabepro-
tokoll, in dem sämtliche Schäden
aufgelistet sind. Allzu oft versu-
chen Vermieter, die Kaution wegen
angeblich vorhandener Beschädi-
gungen nicht zurückzugeben.
Kratzer, Bohrlöcher & Co.
Ty-
pische Streitpunkte sind Kratzer
im Parkettboden, Sprünge in der
Badewanne, der Dusche oder dem
Waschbecken, Schäden an Türen
und Fenstern, Bohrlöcher oder die
Funktionsfähigkeit elektrischer Ge-
räte und der Heizung.
Noch Fragen?
Alles zur Kaution und wann sie
zurückgezahlt werden muss, ist im
AKMerkblatt – samt Musterbrief
„Rückforderung“ – übersichtlich
zusammengefasst. Kostenlos anfordern
unter 0800/22 55 22 – 1732 oder
herunterladen auf ak-tirol.com
Informieren statt unnötig investieren.
Bei Kautionen geht es oft um viel Geld. Deshalb lieber auf Nummer sicher gehen.
Mit einem Übergabeprotokoll
und Fotos kann bewiesen werden,
dass die Mängel bereits beim Ein-
zug vorhanden waren. Wichtig
ist auch das Anführen sämtlicher
übergebener Schlüssel.
Gewöhnliche Abnützung.
Für
eine gewöhnliche Abnützung haf-
tet der Mieter nicht. Dafür erhält
der Vermieter den Mietzins. Bei
möblierten Wohnungen sollten
grundsätzlich eine Liste der mitver-
mieteten Einrichtungsgegenstän-
de erstellt, der Zustand der Möbel
beschrieben und Fotos gemacht
werden. Gesetzlich besteht keine
Pflicht, ein Übergabeprotokoll an-
zufertigen. Es ist jedoch – etwa als
Anhang zum Mietvertrag – drin-
gend zu empfehlen. Am besten un-
terschreiben beide Beteiligten die
Inventar- und die Mängelliste. Eine
Vertrauensperson als Zeuge mitzu-
nehmen, ist empfehlenswert.
NEWS
S
treit unter Erben ist keine Seltenheit.
Wer rechtzeitig klare Regelungen
trifft, kann dem aber vorbeugen.
Zu diesem Zweck hat der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) eine
überarbeitete Fassung des Bestsellers
„Erben ohne Streit“
herausgegeben, wo
über wichtige Grundlagen, aber auch
über die jüngsten Gesetzesänderungen
informiert wird. Das Buch begleitet bei
allen wichtigen Fragen wie „Was nach
dem Ableben mit Hab und Gut passiert“,
„Wie Missachtung von Anordnungen
verhindert werden kann“ oder „Welche
Voraussetzungen beim Testament
gelten“ und erklärt mit zahlreichen
Praxistipps, worauf es in juristischer
Hinsicht beim Thema Erben ankommt.
Das KONSUMENT-Buch ist ab sofort im
Buchhandel oder direkt beim VKI unter
01/588 774 erhältlich bzw. kann unter
konsument.at/erben bestellt werden.
E
ine neue Markenhandtasche
eines italienischen Luxuslabels für
199 Euro? Obwohl der Originalpreis
6.900 Euro beträgt? Wäre das nicht
ein unglaubliches Schnäppchen? Mit
Sicherheit und darum: Glauben Sie nicht
daran! Denn der Handel mit gefälschter
Markenware ist ein Milliardengeschäft.
Dabei kann nicht nur die Herstellung
von gefälschter Markenware teuer
kommen, sondern auch der Kauf. Egal ob
Mobiltelefone, Handtaschen, Uhren oder
Medikamente – wer Fälschungen kauft,
verstößt unter Umständen gleich gegen
mehrere Gesetze. In der Praxis werden
gefälschte Waren vom Zoll aufgegriffen
und vernichtet – auch wenn sie bereits
bezahlt wurden. Das Geld ist meist weg.
Was jedoch bleibt, ist ein mögliches
Verwaltungsstrafverfahren, dazu sehr
oft Schadenersatzforderungen und dro-
hende Unterlassungsklagen, meist von
großen Rechtsanwaltskanzleien.
Im Zweifel Hände weg!
Wenn Sie Markenschnäppchen im
Internet entdecken und Zweifel an der
Echtheit haben, dann fragen Sie direkt
beim Markeninhaber (meist die Herstel-
lerfirma) nach, ob die Ware tatsächlich
von ihm stammt.
Mögliche Produktpiraterie erkennen
Sie vor allem daran: Niedrige Preise
für Markenprodukte, die sonst überall
teurer sind, der Webshop führt kein Im-
pressum, es gibt nur sehr eingeschränk-
te Zahlungsmöglichkeiten und wenn,
oft nur per Vorauszahlung. Außerdem
sind solche Websites meist in Nicht-EU-
Ländern registriert.
Foto: drubig-photo/Fotolia.com
Foto:Schlierner/Fotolia.comFoto: bluedesign/Fotolia.com
Für die AK Studie wurden von Novem-
ber 2014 bis März 2015 online 1.009
in Österreich lebende Personen befragt.
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