D
ie Alterssicherung ist in
Österreich in hohem Maß
auf das öffentliche Sys-
tem gestützt. Fast 90 Pro-
zent der Auszahlungen erfolgen
über diesen Weg. Der Rest verteilt
sich auf private Vorsorge und Be-
triebspensionen.
Im Folgenden wird die gesetz-
liche Pensionsversicherung in
ihren Grundzügen erläutert. Im
Mittelpunkt steht das „Pensions-
konto-Recht“, 2004 in Reaktion
auf die erwartete Steigerung der
Lebenserwartung und der Pensi
onskosten geschaffen.
2014 wurde das Wirksamwerden
des neuen Rechts mit der Umrech
nung der früheren Anwartschaften
in einen Pensionskonto-Anspruch
massiv beschleunigt. Das Konto
ermöglicht es erstmals, die bereits
erworbenen Anwartschaften ein-
zusehen. Relativ leicht ist es nun-
mehr auch, den künftigen Pensi-
onsanspruch, die Auswirkung von
Vollzeit oder Teilzeit, von frühe-
rem oder späterem Pensionsantritt
etc. zu berechnen. Eine Hilfe dazu
bietet der AK Pensionsrechner.
pensionsrechner.arbeiterkammer.at
In der gesetzlichen Pensionsversi
cherung
sind
Arbeitnehmer,
Gewerbetreibende und Bauern
pflichtversichert (für Beamte gibt
es eigene Versorgungssysteme).
Durch die Berücksichtigung der
„Teilversicherungszeiten“
(Prä-
senz-, Zivildienst, Krankengeld-
bezug, Zeiten der Arbeitslosigkeit,
vier Jahre Kindererziehungszeit,
etc.) ist der Versichertenkreis de
facto um einiges weiter gefasst.
Bei einem Monatseinkommen
bis zur Geringfügigkeitsgrenze
von € 405,85 besteht keine Pflicht
versicherung. Wer nicht pflichtver-
sichert ist, hat die Möglichkeit zur
freiwilligen Selbstversicherung.
Der Pensionsbeitrag beträgt seit
1988 unverändert 22,8 % des ver-
sicherten
Erwerbseinkommens.
Bei Unselbständigen werden 10,25
% als Arbeitnehmer-Beitrag vom
Bruttolohn in Abzug gebracht. Der
Rest wird als Arbeitgeber-Beitrag
entrichtet und ist Teil der soge-
nannten Lohnnebenkosten.
Bei den Gewerbetreibenden und
Bauern übernimmt der Bund als
sogenannte „Partnerleistung“ ei-
nen Teil der Beiträge, bei den Ge-
werbetreibenden 4,3 und bei den
Bauern 5,8 Prozentpunkte.
Es gilt eine „Höchstbeitrags-
grundlage“. Liegt der (Brutto-)
Monatslohn über € 4.650 so ist der
übersteigende Teil beitragsfrei und
bleibt auch bei der Pensionsbe-
rechnung unberücksichtigt.
Wie unten gezeigt wird, be-
stimmt die Höhe des versicherten
Erwerbseinkommens ganz zentral
die Höhe des Pensionsanspruchs.
Die Höhe der Beitragszahlungen
und die Höhe der Leistungen sind
eng verkoppelt.
Der Versicherungsschutz um-
fasst Alters-, Invaliditäts- und
Hinterbliebenenpensionen.
Aus
Platzgründen werden hier nur die
Alterspensionen etwas näher be-
schrieben. Tabelle 1 (siehe rechts)
gibt einen Überblick über die im
Dauerrecht bestehenden Varian-
ten sowie über Anfallsalter, An-
spruchsvoraussetzungen und all-
fällige Zu- oder Abschläge.
2014 wurden insgesamt 81.300
Direktpensionen neu zuerkannt,
61.300
Alterspensionen
und
20.000 Invaliditätspensionen. Die
Hälfte der Alterspensionen wurde
frühestens zum Regelpensionsalter
zuerkannt.
Zumeist wird das durchschnitt-
liche faktische Pensionsalter unter
Berücksichtigung sowohl der Al-
ters- als auch der Invaliditätspen-
sionen ausgewiesen. Nach dieser
Berechnung halten wir derzeit bei
Männern bei 60,8 und bei Frauen
bei 58,6 Jahren. Damit liegt Öster-
reich im internationalen Vergleich
niedrig. Im Vergleich zum Tief-
stand Mitte der 1990er-Jahre zeigt
sich allerdings ein beträchtlicher
Anstieg um 2,7 Jahre (Männer)
bzw. um 1,9 Jahre (Frauen).
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Nr. 78, Oktober 2015
Altersvorsorge.
Zwischen Mythen, Panikmache und wenigen Wahrheiten bewegt sich die Diskussion rund um unser Pensions
Österreich die Reform langsamer angegangen wurde als etwa in Deutschland, zeigt sich, dass die getroffenen Maßnahmen
Aber welche Arten der Pension gibt es überhaupt und wonach richtet sich deren Höhe? Ein Überblick von Josef Wöss und E
THEMA: VORSORGE
Bei Betrachtung nur der
Alterspensionen ist das durch-
schnittliche Antrittsalter derzeit
bei den Männern 63,2 und bei den
Frauen 59,8 Jahre.
Wonach richtet sich
die Höhe der Pension?
Lange Zeit waren nur wenige
Spezialisten in der Lage, eine
gesetzliche Pension zu berech-
nen. Selbst das 2004 geschaffene
– sehr transparente – neue „Pen
sionskonto-Recht“ brachte fürs
erste keine Besserung. Es galt nur
für neue Versicherungszeiten. Der
Gesamtanspruch musste mittels
komplizierter „Parallel-Rechnung“
aus altem und neuem Recht ermit-
telt werden.
1985
1990
1995
2000
2005
2010
2014
BIP
in Mrd. €
Tabelle 4
Entwicklung der Ausgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung
Ausgaben PV
inkl. AZ
3
, in Mrd. €
Ausgaben PV
inkl. AZ
3
, in % des BIP
Bundesmittel zur PV
inkl. AZ
3
, in % des BIP
Beitragsätze
(AG + AN)
99,5
136,2
176,2
213,2
253,0
294,2
329,0
10,8
14,3
18,4
22,3
26,2
33,0
38,5
10,8 %
10,5 %
10,4 %
10,5 %
10,4 %
11,2 %
11,7 %
3,0 %
2,7 %
2,6 %
2,3 %
2,6 %
3,0 %
3.0 %
22,7 %
22,8 %
22,8 %
22,8 %
22,8 %
22,8 %
22,8 %
Normale
Alterspension
Korridorpension
Schwerarbeiter-
Pension
Tabelle 1
Alterspensionen im Dauerrecht – Überblick
Bezug möglich
ab Alter
Erforderliche
Versicherungsjahre
Sonstige Anspruchs-
voraussetzungen
Zuschläge/Abschläge
pro Jahr
65
1
(Regelpensionsalter)
15
40
45
1,8 % Abschlag
5,1 % Abschlag
2
4,2 % Abschlag
(maximal 12.6 %)
Mind. 10 Jahre
Schwerarbeit in den
letzten 20 Jahren
62
60
1)
Die Altersgrenze 65 beim sogenannten „Regelpensionsalter“ gilt bei Frauen nur für ab Dezember 1968 Geborene
Für Geburtsjahrgänge vor Dezember 1963 gilt noch das Alter 60. Für dazwischen Geborene gelten Übergangsregeln
2) Bei 45 Beitragsjahren gelten 4,2 % Abschlag sofern bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben wurden
Quelle: Österr. Pensionenkommission (2014), korrigierte BIP-Werte lt. STATAT, 2014 unter Berücksichtigung der vorläufigen Gebarungsergebnisse der PV (HV 2015)
3 ) Ausgleichszulagen
Erst 2013 ist eine radikale Ver
einfachung gelungen. Auf Basis ge
setzlich fixierter Umrechnungsre
geln wurden alle bis 2013
erworbenen Anwartschaften in ei-
nen Pensionskonto-Anspruch um-
gerechnet und als „Erstgutschrift“
dem Konto gutgeschrieben.
Jedes weitere Versicherungsjahr
führt zu einer weiteren Gutschrift.
Berechnet wird diese „Teilgut-
schrift“ nach der nunmehr generell
gültigen Pensionskonto-Formel:
Versichertes Jahreseinkommen
(Bruttobezug) x 1,78 %
„Teilversicherungszeiten“ wegen
langer Krankheit, Arbeitslosigkeit,
etc. werden nach gesetzlichen Re-
geln bewertet und dem versicherten
Jahreseinkommen zugerechnet. So
wird z. B. anrechenbare Kinder-
erziehungszeit mit € 1.694,39 pro
Monat veranschlagt.
Zu Jahresbeginn wird der jeweili
ge Pensionskonto-Stand des Vor-
jahres mit der durchschnittlichen
Einkommensentwicklung aufge-
wertet.
Der Gesamtanspruch zum Regel
pensionsalter ergibt sich somit aus
der Erstgutschrift, aus den in Folge
erworbenen Teilgutschriften und
aus der allgemeinen Einkommens-
entwicklung.
Zur Illustration der Pensionsbe-
rechnung im neuen „Pensionskonto
Recht“ bietet Tabelle 2 (siehe rech-
te Seite) eine beispielhafte Darstel-
lung der Entwicklung in den Jahren
2014 bis 2016.
Erfolgt der Pensionsantritt vor
dem Regelpensionsalter werden
Alles, was Sie schon immer ü
Pensionsversiche
wissen wollten …
( … aber nie zu frag
Wer ist versichert?
Wie hoch ist
der Beitragssatz?
Welche Arten der
Pension gibt es?
Wie hoch ist das faktische
Pensionsalter?