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11

Nr. 85, Mai 2016

F

AMILIE

&

R

ECHT

Lohn für gute Kinderbildung

O

b Karenz, Mutterschutz, Kündigungs-

schutz, Familienbeihilfe oder das

richtige Kinderbetreuungsgeld-Modell:

Wenn sich Familienzuwachs ankündigt,

sind viele rechtliche Details zu beachten

und Fristen einzuhalten. Deshalb veran-

staltet die

AK Kufstein am Donnerstag,

19. Mai, um 19 Uhr

den kostenlosen

Infoabend

„Wenn ein Baby kommt ...

Infos und Tipps für werdende Eltern“

.

Experten von AK und TGKK klären auch

auf über Beschäftigungsverbot, notwen-

dige Anträge, die zu stellen sind, und was

wem und wann gemeldet werden muss.

Gleich anmelden unter 0800/22 55 22 –

3350 oder

kufstein@ak-tirol.com

R

und um die Uhr für einen hilfsbedürf-

tigen Menschen da zu sein, ist eine

große Herausforderung und eine enorme

Belastung für Betroffene. In der

AK Imst

stehen deswegen pflegende Angehörige

mit ihren Problemen imMittelpunkt. Am

Tag der Pflege

am

12. Mai ab 14 Uhr

gibt

es wertvolle Tipps von Experten. Von

14

bis 15.30 Uhr

widmen sich DGKS Mag.

Daniela Russinger (AK Tirol) und Simona

Gritsch (Leiterin Sozialsprengel Imst)

dem Vergleich

Pflegeheim – 24-Stunden-

Personenbetreuung – Sozialsprengel

und

stellen Unterstützungsleistungen und

das Pflegetagbuch vor.

Dr. Christian Bernard (Direktor PVA Ti-

rol) informiert von 16.30 bis 18 Uhr über

freiwillige Weiterversicherung

und Pflege-

geldeinstufung und Mag. Günter Riezler

(Leiter AK Imst) erläutert

Pflegekarenz/

Pflegeurlaub und Familienhospizkarenz

.

Von

19 bis 20 Uhr

referiert Claudius

Schlenck (Dipl. Burnout-Prophylaxe-

Trainer) zum Thema

„Wie können sich

pflegende Angehörige vor einem Pflege-

Burnout schützen?“.

Außerdem stellen von

14 bis 19 Uhr

Simona Gritsch (Leiterin Sozialsprengel

Imst), Annelies Schneider (Tiroler Hospiz-

gemeinschaft Oberland), Helmut Aschba-

cher (Rotes Kreuz – Medi Trans Tirol) und

Manuela Niederreiter (Verein Vaget) die

Tätigkeitsfelder ihrer Einrichtungen vor

und bieten Beratungen an.

Von

15 bis 18 Uhr

gibts Caritas-

De-

menzberatung

mit Melanie Albrecht.

Gleich anmelden unter der AK Hotline

0800/22 55 22 – 3150.

AK INFO-TAG

AK KUFSTEIN

IMST

NEWS

H

ans und Paula sind Le-

bensgefährten. Sie woh-

nen zusammen. Hans

trägt die Hälfte aller lau-

fenden Kosten (Miet-, Betriebs-,

Strom-, Heizungs-, Lebensmittel-,

Telefon- und Fernsehkosten). Sein

Anteil dafür beträgt monatlich 300

Euro.

Hans bezieht zur Pension die so-

genannte Ausgleichszulage. Das

ist eine Leistung mit Fürsorgecha-

rakter und soll jedem Pensions-

bezieher ein Mindesteinkommen

sichern. Liegt das Gesamtein-

kommen (Bruttopension, sonstige

Nettoeinkommen, Unterhaltsan-

sprüche, bewertbare Sachbezüge

z. B. freie Unterkunft/Verpflegung)

unter einem gesetzlichen Mindest-

betrag (Richtwert derzeit 882,78

Euro), dann erhält der Pensions-

bezieher eine Ausgleichszulage

als Aufstockung. Laut Gesetz ist

dabei auch das Netto-Einkommen

der Ehegattin, des Ehegatten bzw.

eingetragenen Lebenspartners zu

berücksichtigen.

Die Pensionsversicherungsan-

stalt rechnete Hans pauschal ei-

nen Vorteil aus der gemeinsamen

Lebensführung mit Paula an, sei-

ne Ausgleichszulage fiel daher

niedriger aus. Nun war strittig, ob

und inwieweit beim vorliegenden

Sachverhalt auch die Lebensge-

meinschaft bei der Ermittlung der

Höhe der Ausgleichszulage zu be-

rücksichtigen ist.

Hilfe.

Hans wandte sich an die So-

zialrechts-Experten der AK Tirol.

Auch sie vertraten die Meinung,

dass die pauschale Anrechnung

eine unzulässige Vorgangsweise

ist und klagten. Denn im Gesetz

ist keine Rede von Lebensge-

meinschaften, sondern dezidiert

von Ehegatten bzw. eingetragenen

Partnern und Hans begleicht au-

ßerdem monatlich die Hälfte aller

laufenden Kosten. Erstgericht und

Berufungsgericht waren rechtlich

unterschiedlicher Meinung. Der

AK gewinnt vor Höchstgericht

Ausgleichszulage.

OGH stellt klar: Einkommen des Lebensgefährten darf nicht

pauschal angerechnet werden, Kürzung nur bei konkretem finanziellen Vorteil.

Strittige Frage.

Die AK Sozialrechtsexperten berieten Hans und Paula und erzielten vor Gericht ein richtungsweisendes Urteil.

Tag der Pflege

fürAngehörige

Bild: iceteastock/Fotolia.com

Wenn ein

Baby kommt…

Foto: Hannes Eichinger/Fotolia.com

Symbolfoto: Alexander Raths/Fotolia.com

M

anche

Kommunen

scheuen deswegen da-

vor zurück, mehr Plätze

für Kinderbetreuung

einzurichten. AK Präsident Zan-

gerl: „Gemeinden, die mehr bei

der Kinderbildung und -betreu-

ung bieten, sollen dafür auch

belohnt werden.“

Die Arbeiterkammer schlägt

daher eine gerechtere Finan-

zierung der laufenden Kosten

vor. Gemeinden, die mehr

Plätze schaffen, sollen

dafür auch mehr Geld

bekommen. Statt die

Mittel wie bisher nach

Maßgabe der Bevölke-

rungsanzahl zu vertei-

len, soll dasGeld je nach

Leistung an die Körper-

schaft verteilt werden,

die die jeweilige Auf-

gabe auch wahrnimmt.

Die AK fordert, das im

Regierungsprogramm vorgesehene

Pilotprojekt für den aufgabenorien-

tierten Finanzausgleich im Bereich

der Kinderbetreuung als ersten

Schritt umzusetzen.

Neue Modelle.

Die AK hat dafür

die Studie „Aufgabenorientierter

Finanzausgleich am Beispiel

der Elementarbildung“ in

Auftrag gegeben. Darin wer-

den fünf Modelle berechnet,

in denen das Alter der Kinder

und Leistungsmerkmale, wie

Ganz- und Halbtagsbetreu-

ung, Öffnungszeiten,

Schließtage und die

soziale Lage der Kinder

berücksichtigt wurden.

Für die Mittelherkunft wurden

drei Versionen berechnet.

Das sind Ziele einer Reform

:

Eine Neuaufstellung des Finanz-

ausgleichs für einen modernen,

sozialen Dienstleistungsstaat.

• Mehr Plätze für die Kinderbil-

dung und -betreuung.

• Elementarbildung für jedes Kind

als Basis für eine gute Laufbahn.

• Eine bessere Vereinbarkeit von

Beruf und Familie, was insbeson-

dere Frauen zugutekommt.

• Mehr Aufmerksamkeit und Zu-

wendung für jedes Kind und

• bessere Arbeitsbedingungen für

die Beschäftigten durch einen bes-

seren Fachkraft-Kind-Schlüssel.

Die AK legt in einer Studie mehrere

Modelle vor, wie ein aufgabenorien-

tierter Finanzausgleich für die Ele-

mentarbildung möglich ist.

Alle Details unter ak-tirol.com

Intelligentere Finan-

zierung.

Mehr Plätze

für Kinderbildung und

-betreuung durch einen

besseren Finanzschlüsssel.

Neue Modelle.

Die Kinderbildung und -betreuung wurde in den vergangenen Jahren

stark ausgebaut. Bei den laufenden Kosten werden die Gemeinden allein gelassen.

Foto: athomass/Fotolia.com

Weg zum Obersten Gerichtshof

wurde beschritten. Dabei ging es

umdie höchstgerichtlich noch nicht

geklärte Frage, ob eine Lebensge-

meinschaft bei der Ermittlung der

Höhe der Ausgleichszulage dann

nicht zu berücksichtigen ist, wenn

die vom Ausgleichszulagenbezie-

her im Rahmen der Lebensgemein-

schaft für seine Lebenshaltung auf-

gewendeten Kosten dem Betrag für

die „volle freie Station“ entspre-

chen (Wert 2016: 282,06 Euro für

freie Unterkunft und Verpflegung).

Urteil.

Das Höchstgericht stellte

zunächst klar, dass der Gesetzgeber

bei der Ausgleichszulage darauf

verzichtet hat, das Einkommen des

Lebensgefährten bzw. der Lebens-

gefährtin anzurechnen. Nur allein

weil eine Lebensgemeinschaft be-

steht, kann nicht automatisch eine

zusätzliche Anrechnung auf den

Anspruch auf Ausgleichszulage

erfolgen. Es kommt, so der OGH,

nur die Berücksichtigung even-

tueller konkreter Vorteile aus der

Lebensgemeinschaft in Betracht,

also „im Einzelnen festgestellte

bedarfsmindernde Zuwendungen“.

Zwar gebe es bei einer gemein-

samen Haushaltsführung durch-

aus Einsparmöglichkeiten und

hauswirtschaftliche Synergien, es

gehe aber um konkrete, dem Aus-

gleichszulagenbezieher allein zu-

kommende Aufwendungen, durch

die er sich Geld erspart.

Aber Hans erhielt ja keine spe-

ziell allein ihm zukommenden

Zuwendungen von Paula, sondern

er bestreitet die Hälfte aller an-

fallenden laufenden Kosten. Das

OGH Urteil im Klartext: Hans

kommt für seinen Lebensunterhalt

selbst auf, und die Ausgleichszula-

ge steht ihm im vollen Umfang zu.

Mehr dazu auf ak-tirol.com