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Nr. 85, Mai 2016
F
AMILIE
&
R
ECHT
Lohn für gute Kinderbildung
O
b Karenz, Mutterschutz, Kündigungs-
schutz, Familienbeihilfe oder das
richtige Kinderbetreuungsgeld-Modell:
Wenn sich Familienzuwachs ankündigt,
sind viele rechtliche Details zu beachten
und Fristen einzuhalten. Deshalb veran-
staltet die
AK Kufstein am Donnerstag,
19. Mai, um 19 Uhr
den kostenlosen
Infoabend
„Wenn ein Baby kommt ...
Infos und Tipps für werdende Eltern“
.
Experten von AK und TGKK klären auch
auf über Beschäftigungsverbot, notwen-
dige Anträge, die zu stellen sind, und was
wem und wann gemeldet werden muss.
Gleich anmelden unter 0800/22 55 22 –
3350 oder
kufstein@ak-tirol.comR
und um die Uhr für einen hilfsbedürf-
tigen Menschen da zu sein, ist eine
große Herausforderung und eine enorme
Belastung für Betroffene. In der
AK Imst
stehen deswegen pflegende Angehörige
mit ihren Problemen imMittelpunkt. Am
Tag der Pflege
am
12. Mai ab 14 Uhr
gibt
es wertvolle Tipps von Experten. Von
14
bis 15.30 Uhr
widmen sich DGKS Mag.
Daniela Russinger (AK Tirol) und Simona
Gritsch (Leiterin Sozialsprengel Imst)
dem Vergleich
Pflegeheim – 24-Stunden-
Personenbetreuung – Sozialsprengel
und
stellen Unterstützungsleistungen und
das Pflegetagbuch vor.
Dr. Christian Bernard (Direktor PVA Ti-
rol) informiert von 16.30 bis 18 Uhr über
freiwillige Weiterversicherung
und Pflege-
geldeinstufung und Mag. Günter Riezler
(Leiter AK Imst) erläutert
Pflegekarenz/
Pflegeurlaub und Familienhospizkarenz
.
Von
19 bis 20 Uhr
referiert Claudius
Schlenck (Dipl. Burnout-Prophylaxe-
Trainer) zum Thema
„Wie können sich
pflegende Angehörige vor einem Pflege-
Burnout schützen?“.
Außerdem stellen von
14 bis 19 Uhr
Simona Gritsch (Leiterin Sozialsprengel
Imst), Annelies Schneider (Tiroler Hospiz-
gemeinschaft Oberland), Helmut Aschba-
cher (Rotes Kreuz – Medi Trans Tirol) und
Manuela Niederreiter (Verein Vaget) die
Tätigkeitsfelder ihrer Einrichtungen vor
und bieten Beratungen an.
Von
15 bis 18 Uhr
gibts Caritas-
De-
menzberatung
mit Melanie Albrecht.
Gleich anmelden unter der AK Hotline
0800/22 55 22 – 3150.
AK INFO-TAG
AK KUFSTEIN
IMST
NEWS
H
ans und Paula sind Le-
bensgefährten. Sie woh-
nen zusammen. Hans
trägt die Hälfte aller lau-
fenden Kosten (Miet-, Betriebs-,
Strom-, Heizungs-, Lebensmittel-,
Telefon- und Fernsehkosten). Sein
Anteil dafür beträgt monatlich 300
Euro.
Hans bezieht zur Pension die so-
genannte Ausgleichszulage. Das
ist eine Leistung mit Fürsorgecha-
rakter und soll jedem Pensions-
bezieher ein Mindesteinkommen
sichern. Liegt das Gesamtein-
kommen (Bruttopension, sonstige
Nettoeinkommen, Unterhaltsan-
sprüche, bewertbare Sachbezüge
z. B. freie Unterkunft/Verpflegung)
unter einem gesetzlichen Mindest-
betrag (Richtwert derzeit 882,78
Euro), dann erhält der Pensions-
bezieher eine Ausgleichszulage
als Aufstockung. Laut Gesetz ist
dabei auch das Netto-Einkommen
der Ehegattin, des Ehegatten bzw.
eingetragenen Lebenspartners zu
berücksichtigen.
Die Pensionsversicherungsan-
stalt rechnete Hans pauschal ei-
nen Vorteil aus der gemeinsamen
Lebensführung mit Paula an, sei-
ne Ausgleichszulage fiel daher
niedriger aus. Nun war strittig, ob
und inwieweit beim vorliegenden
Sachverhalt auch die Lebensge-
meinschaft bei der Ermittlung der
Höhe der Ausgleichszulage zu be-
rücksichtigen ist.
Hilfe.
Hans wandte sich an die So-
zialrechts-Experten der AK Tirol.
Auch sie vertraten die Meinung,
dass die pauschale Anrechnung
eine unzulässige Vorgangsweise
ist und klagten. Denn im Gesetz
ist keine Rede von Lebensge-
meinschaften, sondern dezidiert
von Ehegatten bzw. eingetragenen
Partnern und Hans begleicht au-
ßerdem monatlich die Hälfte aller
laufenden Kosten. Erstgericht und
Berufungsgericht waren rechtlich
unterschiedlicher Meinung. Der
AK gewinnt vor Höchstgericht
Ausgleichszulage.
OGH stellt klar: Einkommen des Lebensgefährten darf nicht
pauschal angerechnet werden, Kürzung nur bei konkretem finanziellen Vorteil.
Strittige Frage.
Die AK Sozialrechtsexperten berieten Hans und Paula und erzielten vor Gericht ein richtungsweisendes Urteil.
Tag der Pflege
fürAngehörige
Bild: iceteastock/Fotolia.com
Wenn ein
Baby kommt…
Foto: Hannes Eichinger/Fotolia.com
Symbolfoto: Alexander Raths/Fotolia.com
M
anche
Kommunen
scheuen deswegen da-
vor zurück, mehr Plätze
für Kinderbetreuung
einzurichten. AK Präsident Zan-
gerl: „Gemeinden, die mehr bei
der Kinderbildung und -betreu-
ung bieten, sollen dafür auch
belohnt werden.“
Die Arbeiterkammer schlägt
daher eine gerechtere Finan-
zierung der laufenden Kosten
vor. Gemeinden, die mehr
Plätze schaffen, sollen
dafür auch mehr Geld
bekommen. Statt die
Mittel wie bisher nach
Maßgabe der Bevölke-
rungsanzahl zu vertei-
len, soll dasGeld je nach
Leistung an die Körper-
schaft verteilt werden,
die die jeweilige Auf-
gabe auch wahrnimmt.
Die AK fordert, das im
Regierungsprogramm vorgesehene
Pilotprojekt für den aufgabenorien-
tierten Finanzausgleich im Bereich
der Kinderbetreuung als ersten
Schritt umzusetzen.
Neue Modelle.
Die AK hat dafür
die Studie „Aufgabenorientierter
Finanzausgleich am Beispiel
der Elementarbildung“ in
Auftrag gegeben. Darin wer-
den fünf Modelle berechnet,
in denen das Alter der Kinder
und Leistungsmerkmale, wie
Ganz- und Halbtagsbetreu-
ung, Öffnungszeiten,
Schließtage und die
soziale Lage der Kinder
berücksichtigt wurden.
Für die Mittelherkunft wurden
drei Versionen berechnet.
Das sind Ziele einer Reform
:
•
•
Eine Neuaufstellung des Finanz-
ausgleichs für einen modernen,
sozialen Dienstleistungsstaat.
• Mehr Plätze für die Kinderbil-
dung und -betreuung.
• Elementarbildung für jedes Kind
als Basis für eine gute Laufbahn.
• Eine bessere Vereinbarkeit von
Beruf und Familie, was insbeson-
dere Frauen zugutekommt.
• Mehr Aufmerksamkeit und Zu-
wendung für jedes Kind und
• bessere Arbeitsbedingungen für
die Beschäftigten durch einen bes-
seren Fachkraft-Kind-Schlüssel.
Die AK legt in einer Studie mehrere
Modelle vor, wie ein aufgabenorien-
tierter Finanzausgleich für die Ele-
mentarbildung möglich ist.
Alle Details unter ak-tirol.com
Intelligentere Finan-
zierung.
Mehr Plätze
für Kinderbildung und
-betreuung durch einen
besseren Finanzschlüsssel.
Neue Modelle.
Die Kinderbildung und -betreuung wurde in den vergangenen Jahren
stark ausgebaut. Bei den laufenden Kosten werden die Gemeinden allein gelassen.
Foto: athomass/Fotolia.com
Weg zum Obersten Gerichtshof
wurde beschritten. Dabei ging es
umdie höchstgerichtlich noch nicht
geklärte Frage, ob eine Lebensge-
meinschaft bei der Ermittlung der
Höhe der Ausgleichszulage dann
nicht zu berücksichtigen ist, wenn
die vom Ausgleichszulagenbezie-
her im Rahmen der Lebensgemein-
schaft für seine Lebenshaltung auf-
gewendeten Kosten dem Betrag für
die „volle freie Station“ entspre-
chen (Wert 2016: 282,06 Euro für
freie Unterkunft und Verpflegung).
Urteil.
Das Höchstgericht stellte
zunächst klar, dass der Gesetzgeber
bei der Ausgleichszulage darauf
verzichtet hat, das Einkommen des
Lebensgefährten bzw. der Lebens-
gefährtin anzurechnen. Nur allein
weil eine Lebensgemeinschaft be-
steht, kann nicht automatisch eine
zusätzliche Anrechnung auf den
Anspruch auf Ausgleichszulage
erfolgen. Es kommt, so der OGH,
nur die Berücksichtigung even-
tueller konkreter Vorteile aus der
Lebensgemeinschaft in Betracht,
also „im Einzelnen festgestellte
bedarfsmindernde Zuwendungen“.
Zwar gebe es bei einer gemein-
samen Haushaltsführung durch-
aus Einsparmöglichkeiten und
hauswirtschaftliche Synergien, es
gehe aber um konkrete, dem Aus-
gleichszulagenbezieher allein zu-
kommende Aufwendungen, durch
die er sich Geld erspart.
Aber Hans erhielt ja keine spe-
ziell allein ihm zukommenden
Zuwendungen von Paula, sondern
er bestreitet die Hälfte aller an-
fallenden laufenden Kosten. Das
OGH Urteil im Klartext: Hans
kommt für seinen Lebensunterhalt
selbst auf, und die Ausgleichszula-
ge steht ihm im vollen Umfang zu.
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