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A

RBEIT

&

R

ECHT

5

Nr. 86, Juni 2016

Lohnzettel lesen leicht gemacht

S

eit 1. Jänner 2016 muss je-

der Arbeitnehmer bei Fäl-

ligkeit des Entgelts, in der

Regel am Monatsende, eine

vollständige Abrechnung erhalten,

die schriftlich, übersichtlich, nach-

vollziehbar und vollständig ist.

Für viele Beschäftigte liefert der

Blick auf den Lohnzettel außer

Brutto- und Netto-Gehalt aber nur

wenige Informationen. Dabei ent-

hält das Dokument zahlreiche De-

tails, die durchaus interessant sind.

Zum Beispiel wie die Überstunden

berechnet werden (siehe oben), ob

und wie viel Pendlerpauschale der

Dienstgeber auszahlt oder wie viel

Virtuell.

Die Experten der Arbeiterkammer haben ein kompliziertes Dokument für

jedermann verständlich gemacht. Klicken Sie rein und machen Sie sich schlau.

man für Dienstreisen erhalten hat.

Wir erklären den Lohnzettel an

Hand eines virtuellen Beispiels für

jedermann leicht verständlich.

Den Link dazu finden Sie auf ak-

tirol.com unter dem Suchbegriff

„Lohnzettel“. Mit einem Klick auf

das jeweilige Fragezeichen wie

etwa Lohn/Gehalt, Überstunden-

Grundlohn, Zuschlag, Sozialver-

sicherung oder Freibetrag werden

die einzelnen Punkte kurz erklärt.

Außerdem erfahren Sie, wo man

weiterführende Informationen zum

jeweiligen Punkt des Lohnzettels

findet. Klicken Sie rein und machen

Sie sich schlau.

G

erechtigkeit muss sein, vor allem

auch amArbeitsplatz. Doch die

Realität sieht leider oft ganz anders

aus. Damit Beschäftigte Bescheid

wissen und nachlesen können, was

erlaubt ist, und wo sie aufpassen müs-

sen, gibts die leicht verständliche AK

Broschüre „Arbeitsrecht griffbereit“.

Darin finden Arbeitnehmer

das Wichtigste zu Arbeitsvertrag,

Dienstzettel, Urlaubsrecht, Kranken-

stand, geringfügiger Beschäftigung,

Abfertigung, Betriebsübergang,

Pflegefreistellung, Kündigung oder

Entlassung. AK Mitglieder können die

handliche neu aufgelegte Broschüre

einfach herunterladen auf ak-tirol.

com oder kostenlos anfordern unter

0800/22 55 22 – 1432. Denn nur

wer sein Recht kennt, kann es auch

durchsetzen!

So viel ist eine Überstunde wert

Durchblick.

Abrechnungen von Mehrarbeit sind für Beschäftigte oft nicht verständlich. Wie Sie

Ihren Überstundengrundlohn selbst ganz

leicht errechnen können, erfahren Sie hier.

Tipptopp beim

Recht im Job

Was Geringfügige

wissen sollten

Wenn das Gehalt

gepfändet wird

W

er derzeit weniger als 415,72 Euro

monatlich brutto oder 31,92 Euro

pro Tag verdient, gilt als geringfügig

beschäftigt. Ein regelmäßig geringfügig

Beschäftigter hat die gleichen Rechte

wie ein Teil- oder Vollzeitbeschäftigter.

Aber Minijobber sind nur unfallver-

sichert. Es gibt jedoch die Möglichkeit,

auf freiwilliger Basis um 58,68 Euro

monatlich eine Kranken- und Pensions-

versicherung abzuschließen.

Im neuen AK Falter

„Geringfügige Be-

schäftigung“

sind alle wichtigen arbeits-,

sozial- und steuerrechtlichen Bestim-

mungen zusammengefasst. Anzufordern

unter 0800/22 55 22 -1432 oder zum

Herunterladen auf ak-tirol.com

V

iele Notlagen können in eine

Lohnexekution münden. Das sorgt

bei Betroffenen oft für Verzweiflung und

viele offene Fragen. Was vom Einkom-

men übrig bleiben muss und was bei

der Berechnung des unpfändbaren

Freibetrags berücksichtigt wird, erklären

AK Experten im neu aufgelegten Falter

„Lohnpfändung“

. Ein Überblick veran-

schaulicht, wie etwa Sachleistungen

bewertet oder Sonderzahlungen der

Pfändung unterworfen werden. Einfach

kostenlos anfordern unter der Hotline

0800/22 55 22 – 1432 oder herunter­

laden auf ak-tirol.com

JETZT ANFORDERN

AK BROSCHÜRE

FALTER

NEWS

Foto: christian42/Fotolia.com

Verständlich:

Unter ak-tirol.com erfahren Sie Details zum Lohnzettel.

Foto: contrastwerkstatt/Fotolia.com

Ü

berstunden werden dann

geleistet, wenn die gesetz-

liche (40 Stunden) oder

die (geringere) wöchent-

liche Normalarbeitszeit laut Kol-

lektivvertrag (z. B. 38,5 Stunden)

überschritten wird. Und sie fallen

auch dann an, wenn länger als die

tägliche Normalarbeitszeit von 8

bis 10 Stunden, je nachArbeitszeit-

modell, gearbeitet wird.

Wie viel bekomme ich?

Prinzipiell gilt: Der Arbeitgeber

muss für Überstunden Geld bezah-

len. Sie stattdessen mit einem Zeit-

ausgleich in Freizeit abzugelten,

ist nur dann möglich, wenn dies

so vereinbart wurde. Dann ist auch

eine Kombination erlaubt. Es kann

beispielsweise die Grundstunde be-

zahlt werden und für den Zuschlag

bekommen Sie Zeitausgleich.

Der Entlohnungsanspruch bei

geleisteten Überstunden setzt sich

aus zwei Komponenten zusam-

men: Dem Überstundengrundlohn

und dem Überstundenzuschlag.

Als Überstundengrundlohn ge-

bührt aus gesetzlicher Sicht der

Normalstundenlohn.

Überstundengrundlohn

Sie können sich Ihren Überstun-

dengrundlohn ganz leicht sel-

ber errechnen. Über den Mo-

natslohn bzw. Gehalt (brutto)

kommt manmittels Teilung,

dem sogenannten Teiler,

zum Überstunden-

grundlohn.

Der Teiler

bei einer

40-Stunden-Woche

ist 173. Das

berechnet sich wie folgt: 40 Wo-

chenstunden x 4,33 Wochen

*

= 173

Stunden pro Monat.

Beispiel:

Mo-

natslohn 2.000 € : 173 (Teiler) =

11,56 € als Überstundengrundlohn

(*

4,33 Wochen für einen Monat

ist eine Durchschnitt-Berechnung

über das gesamte Jahr, weil ei-

nige Monate kürzer und andere

länger sind. Das vereinfacht

die Abrechnung

).

Der Teiler bei einer

38,5-Stunden-Wo-

che

ist 167. Das

berechnet sich

wie folgt: 38,5 Stunden x 4,33 Wo-

chen = 167 Stunden pro Monat.

Beispiel:

Monatslohn 2.000 € : 167

(Teiler) = 11,98 € als Überstunden-

grundlohn.

Kollektivverträge können beim

Überstunden-Teiler günstigere Vari-

anten vorsehen. So ist etwa im Kol-

lektivvertrag für das Metallgewerbe

der Teiler 143. Ausgehend vomBei-

spiel bedeutet das bei einem Mo-

natslohn von 2.000 € : 143 (Teiler)

einen Überstundengrundlohn von

13,99 €.

Zuschlag

Jetzt geht es noch um den Zuschlag.

Dieser beträgt mindestens 50%

und wird vom Überstundengrund-

lohn berechnet. Wenn Zeitaus-

gleich vereinbart wurde, erhalten

die Beschäftigten pro Überstunde

1,5 Stunden Zeitausgleich.

Achtung:

Für Nacht-, Feiertags-

und Sonntagsarbeit sind in vielen

Kollektivverträgen höhere Zu-

schläge vorgesehen!

Foto: lacheev/Fotolia.com