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RBEIT
&
R
ECHT
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Nr. 86, Juni 2016
Lohnzettel lesen leicht gemacht
S
eit 1. Jänner 2016 muss je-
der Arbeitnehmer bei Fäl-
ligkeit des Entgelts, in der
Regel am Monatsende, eine
vollständige Abrechnung erhalten,
die schriftlich, übersichtlich, nach-
vollziehbar und vollständig ist.
Für viele Beschäftigte liefert der
Blick auf den Lohnzettel außer
Brutto- und Netto-Gehalt aber nur
wenige Informationen. Dabei ent-
hält das Dokument zahlreiche De-
tails, die durchaus interessant sind.
Zum Beispiel wie die Überstunden
berechnet werden (siehe oben), ob
und wie viel Pendlerpauschale der
Dienstgeber auszahlt oder wie viel
Virtuell.
Die Experten der Arbeiterkammer haben ein kompliziertes Dokument für
jedermann verständlich gemacht. Klicken Sie rein und machen Sie sich schlau.
man für Dienstreisen erhalten hat.
Wir erklären den Lohnzettel an
Hand eines virtuellen Beispiels für
jedermann leicht verständlich.
Den Link dazu finden Sie auf ak-
tirol.com unter dem Suchbegriff
„Lohnzettel“. Mit einem Klick auf
das jeweilige Fragezeichen wie
etwa Lohn/Gehalt, Überstunden-
Grundlohn, Zuschlag, Sozialver-
sicherung oder Freibetrag werden
die einzelnen Punkte kurz erklärt.
Außerdem erfahren Sie, wo man
weiterführende Informationen zum
jeweiligen Punkt des Lohnzettels
findet. Klicken Sie rein und machen
Sie sich schlau.
G
erechtigkeit muss sein, vor allem
auch amArbeitsplatz. Doch die
Realität sieht leider oft ganz anders
aus. Damit Beschäftigte Bescheid
wissen und nachlesen können, was
erlaubt ist, und wo sie aufpassen müs-
sen, gibts die leicht verständliche AK
Broschüre „Arbeitsrecht griffbereit“.
Darin finden Arbeitnehmer
das Wichtigste zu Arbeitsvertrag,
Dienstzettel, Urlaubsrecht, Kranken-
stand, geringfügiger Beschäftigung,
Abfertigung, Betriebsübergang,
Pflegefreistellung, Kündigung oder
Entlassung. AK Mitglieder können die
handliche neu aufgelegte Broschüre
einfach herunterladen auf ak-tirol.
com oder kostenlos anfordern unter
0800/22 55 22 – 1432. Denn nur
wer sein Recht kennt, kann es auch
durchsetzen!
So viel ist eine Überstunde wert
Durchblick.
Abrechnungen von Mehrarbeit sind für Beschäftigte oft nicht verständlich. Wie Sie
Ihren Überstundengrundlohn selbst ganz
leicht errechnen können, erfahren Sie hier.
Tipptopp beim
Recht im Job
Was Geringfügige
wissen sollten
Wenn das Gehalt
gepfändet wird
W
er derzeit weniger als 415,72 Euro
monatlich brutto oder 31,92 Euro
pro Tag verdient, gilt als geringfügig
beschäftigt. Ein regelmäßig geringfügig
Beschäftigter hat die gleichen Rechte
wie ein Teil- oder Vollzeitbeschäftigter.
Aber Minijobber sind nur unfallver-
sichert. Es gibt jedoch die Möglichkeit,
auf freiwilliger Basis um 58,68 Euro
monatlich eine Kranken- und Pensions-
versicherung abzuschließen.
Im neuen AK Falter
„Geringfügige Be-
schäftigung“
sind alle wichtigen arbeits-,
sozial- und steuerrechtlichen Bestim-
mungen zusammengefasst. Anzufordern
unter 0800/22 55 22 -1432 oder zum
Herunterladen auf ak-tirol.com
V
iele Notlagen können in eine
Lohnexekution münden. Das sorgt
bei Betroffenen oft für Verzweiflung und
viele offene Fragen. Was vom Einkom-
men übrig bleiben muss und was bei
der Berechnung des unpfändbaren
Freibetrags berücksichtigt wird, erklären
AK Experten im neu aufgelegten Falter
„Lohnpfändung“
. Ein Überblick veran-
schaulicht, wie etwa Sachleistungen
bewertet oder Sonderzahlungen der
Pfändung unterworfen werden. Einfach
kostenlos anfordern unter der Hotline
0800/22 55 22 – 1432 oder herunter
laden auf ak-tirol.com
JETZT ANFORDERN
AK BROSCHÜRE
FALTER
NEWS
Foto: christian42/Fotolia.com
Verständlich:
Unter ak-tirol.com erfahren Sie Details zum Lohnzettel.
Foto: contrastwerkstatt/Fotolia.com
Ü
berstunden werden dann
geleistet, wenn die gesetz-
liche (40 Stunden) oder
die (geringere) wöchent-
liche Normalarbeitszeit laut Kol-
lektivvertrag (z. B. 38,5 Stunden)
überschritten wird. Und sie fallen
auch dann an, wenn länger als die
tägliche Normalarbeitszeit von 8
bis 10 Stunden, je nachArbeitszeit-
modell, gearbeitet wird.
Wie viel bekomme ich?
Prinzipiell gilt: Der Arbeitgeber
muss für Überstunden Geld bezah-
len. Sie stattdessen mit einem Zeit-
ausgleich in Freizeit abzugelten,
ist nur dann möglich, wenn dies
so vereinbart wurde. Dann ist auch
eine Kombination erlaubt. Es kann
beispielsweise die Grundstunde be-
zahlt werden und für den Zuschlag
bekommen Sie Zeitausgleich.
Der Entlohnungsanspruch bei
geleisteten Überstunden setzt sich
aus zwei Komponenten zusam-
men: Dem Überstundengrundlohn
und dem Überstundenzuschlag.
Als Überstundengrundlohn ge-
bührt aus gesetzlicher Sicht der
Normalstundenlohn.
Überstundengrundlohn
Sie können sich Ihren Überstun-
dengrundlohn ganz leicht sel-
ber errechnen. Über den Mo-
natslohn bzw. Gehalt (brutto)
kommt manmittels Teilung,
dem sogenannten Teiler,
zum Überstunden-
grundlohn.
Der Teiler
bei einer
40-Stunden-Woche
ist 173. Das
berechnet sich wie folgt: 40 Wo-
chenstunden x 4,33 Wochen
*
= 173
Stunden pro Monat.
Beispiel:
Mo-
natslohn 2.000 € : 173 (Teiler) =
11,56 € als Überstundengrundlohn
(*
4,33 Wochen für einen Monat
ist eine Durchschnitt-Berechnung
über das gesamte Jahr, weil ei-
nige Monate kürzer und andere
länger sind. Das vereinfacht
die Abrechnung
).
Der Teiler bei einer
38,5-Stunden-Wo-
che
ist 167. Das
berechnet sich
wie folgt: 38,5 Stunden x 4,33 Wo-
chen = 167 Stunden pro Monat.
Beispiel:
Monatslohn 2.000 € : 167
(Teiler) = 11,98 € als Überstunden-
grundlohn.
Kollektivverträge können beim
Überstunden-Teiler günstigere Vari-
anten vorsehen. So ist etwa im Kol-
lektivvertrag für das Metallgewerbe
der Teiler 143. Ausgehend vomBei-
spiel bedeutet das bei einem Mo-
natslohn von 2.000 € : 143 (Teiler)
einen Überstundengrundlohn von
13,99 €.
Zuschlag
Jetzt geht es noch um den Zuschlag.
Dieser beträgt mindestens 50%
und wird vom Überstundengrund-
lohn berechnet. Wenn Zeitaus-
gleich vereinbart wurde, erhalten
die Beschäftigten pro Überstunde
1,5 Stunden Zeitausgleich.
Achtung:
Für Nacht-, Feiertags-
und Sonntagsarbeit sind in vielen
Kollektivverträgen höhere Zu-
schläge vorgesehen!
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