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11

K

ONSUMENT

&

L

EBEN

Nr. 101, November 2017

Foto: Daria Filiminova/Fotolia.com

P

reisunterschiede bis zu 254

Prozent: Das ist das alarmierende

Ergebnis des Preisvergleichs von Dro-

gerieartikeln in Innsbruck und Mün-

chen, den die AK Konsumentenschüt-

zer zum fünften Mal durchführten. Die

Unterschiede sind nicht nur eklatant,

sondern auch nicht nachvollziehbar.

Doch die AK Tirol lässt nicht locker und

kämpft auch direkt vor Ort in Brüssel,

um die Ungleichbehandlung zu un-

terbinden. „Die Konsumenten in Tirol

dürfen nicht länger die Draufzahler

sein, derartige Praktiken zum Nachteil

der Tiroler Konsumenten müssen

schleunigst unterbunden werden.

Daran arbeiten wir mit Nachdruck“,

sagt dazu AK Präsident Erwin Zangerl.

Alle Details der Erhebung finden Sie

auf

www.ak-tirol.com

Wenn das Christkind patzt

Einkauf.

Nicht immer erfüllen Weihnachtsgeschenke die Erwartungen des Beschenkten.

Deshalb sollten Sie schon beim Kauf darauf achten, ob und wie ein Umtausch möglich ist.

Drogerieartikel

weiter sauteuer

14 Jahre –

was nun?

Entlarvt: Tricks

und Intransparenz

D

ie Tricks der Lebensversicherer“

lautet

der Titel einer Studie, für die der

Verein für Konsumenteninformation VKI

imAuftrag der AK Tirol viele Angebote

analysiert hat. Dabei stießen die Experten

auf Intransparenz und „Tricks“ bei der

Angebotsgestaltung, den Modellrech-

nungen und Kostendarstellungen. Das

macht es unmöglich, einzelne Angebote

miteinander zu vergleichen, außerdem

sind damit bis zum Vertragsablauf Ergeb-

nisschwankungen von mehreren Tausend

Euro drin!

„Viele Konsumenten sind aufgrund der

Komplexität der Produkte überfordert, die

Enttäuschung nach Ablauf der Verträge ist

oftmals groß. Wenn bei 30-jähriger Lauf-

zeit fünf Jahre lang fast 50 % des Geldes

für die Bezahlung der Kosten verwendet

werden, läuft etwas falsch“, betont AK

Präsident Erwin Zangerl.

Die AK fordert deshalb transparente,

nachvollziehbar dargestellte und standar-

disierte Berechnungsparameter. Ebenso

notwendig ist eine Senkung der Gesamt-

kostenbelastung in allen Bereichen der

Lebensversicherung. Mehr zur Studie auf

www.ak-tirol.com

Kostenfalle „Ping-Anrufe“

Telefon-Abzocke.

die Konsumentenschützer der AK verzeichnen

vermehrt Anfragen und Beschwerden zu sogenannten

„Ping-Anrufen“. Vorsicht beim Telefonieren ist angebracht!

W

er kennt die Si-

tuation nicht?

Das

Handy

klingelt nur

ganz kurz und es erscheint

eine unbekannte Rufnum-

mer. Wer nun zurückruft,

kann in die Abzock-Falle

tappen. Denn bei einem

Rückruf gelangt man auf

eine Bandansage und

wird in der Warteschlei-

fe geparkt. So kommen

hohe Kosten zustande,

die teilweise mehrere

Euro pro Minute betragen

können. Vorsicht ist also ange-

bracht.

Exotische Tricks.

Meist sind die

verwendeten Nummern internatio-

nale Rufnummern, die bekannten

heimischen sehr ähnlich und des-

halb auf den ersten Blick nicht er-

kennbar sind. Erscheint am Display

etwa vermeintlich eine 0676-Num-

mer, handelt es sich in Wirklichkeit

um die Nummer 00676 – die Vor-

wahl des Inselstaates Tonga, der zu

Polynesien gehört. Die Telefonnum-

mern der Opfer werden zufällig aus-

gewählt, allerdings blüht auch der

Handel mit Rufnummern. Hat man

etwa seine Nummer bei dubiosen

Gewinnspielen angegeben, besteht

die Gefahr, dass diese Daten weiter-

verkauft werden.

AK Tipps.

Erscheint eine unbe-

kannte Nummer am Display Ihres

Handys, bleiben Sie skeptisch und

rufen Sie nicht zurück. Versuchen

Sie zuerst, die Nummer über das

Internet zu finden. Hier finden sich

regelmäßig Warnungen und eine

Auflistung derartiger Nummern. Sie

können am Handy auch einzelne

Nummern oder Nummernbereiche

sperren. Sollten sich doch unerklär-

lich hohe Kosten auf ihrer Telefon-

rechnung finden, ist es ratsam, beim

Telefonbetreiber umgehend schrift-

lich Einspruch dagegen zu erheben.

Bei Fragen helfen die Konsumen-

tenschützer der Arbeiterkammer un-

ter 0800/22 55 22 – 1818.

Foto: Raisa Kanareva

/Fotolia.com

AK TEST

LEBENSVERSICHERUNGEN

AK LANDECK

Foto: Drobot Dean

/Fotolia.com

D

ie Daunenjacke ist zu groß,

die Ritterburg wurde gleich

doppelt geschenkt, oder es

liegt einfach die falsche

Handyhülle unterm Weihnachts-

baum: Auch in diesem Jahr bleibt

für viele nach den Feiertagen wieder

nur der Weg zurück zum Geschäft,

um gut gemeinte, aber falsch getrof-

fene Geschenke umzutauschen.

Umtausch vereinbaren.

Grund-

sätzlich gilt: Der Umtausch einer

mangelfreien Ware erfolgt grund-

sätzlich freiwillig, es gibt kein Recht

auf Umtausch bei einem Kauf im

Geschäft. Viele Händler räumen

aber freiwillig einen Umtausch ein,

dies ist dann meist auf der Rechnung

vermerkt. Umtauschen bedeutet aber

nicht gleich automatisch „Geld zu-

rück“. Wer etwas umtauscht, kann

sich zumeist eine andere Ware aus-

suchen, manchmal gibt es auch Geld

zurück. Falls man nichts findet, erhält

man oft auch einen Gutschein. Tipp:

Im Zweifel konkrete Umtauschmo-

dalitäten bereits beim Kauf im Ge-

schäft ansprechen.

Online-Shopping.

Bei Online-

Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht

binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt

der Ware. Aber nicht in jedem Fall:

Etwa bei entsiegelten CDs und

DVDs oder Tickets gibt es kein

Rücktrittsrecht. Wird über das

Rücktrittsrecht nicht ordentlich

informiert, verlängert sich die

Frist auf bis zu 12 Monate.

Gutscheine.

Auch Gut-

scheine selbst sind überaus

beliebte Weihnachtsge-

schenke. Der Beschenk-

te kann aussuchen, was er braucht

und was ihm gefällt. Damit entfällt

das lästige Umtauschen nach dem

Fest. Gutscheine beziehen sich auf

Waren oder Dienstleistungen wie

z. B. Massagen. Auch hier gilt, dass

der Konsument regelmäßig keinen

Anspruch auf den Geldwert in bar

hat. Oft werden Gutscheine bereits

mit einem befristeten Einlösezeit-

raum ausgegeben, zu kurze Be-

fristungen sind jedoch nach einer

Entscheidung des Obersten Gerichts-

hofes (OGH) nicht rechtswirksam.

Um Schwierigkeiten zu vermei-

den, sollte man beim Kauf gene-

rell darauf achten, dass diese

Frist nicht zu kurz bemessen

ist. Ist keine Befristung er-

sichtlich, gilt ein Gutschein

grundsätzlich 30 Jahre.

Aber auch hier nicht zu

lange warten und beden-

ken: Falls die Firma ir-

gendwann nicht mehr

existiert, kann der Gut-

scheinbesitzer durch die

Finger schauen.

W

as tun nach der achten

Schulstufe? In einen Lehrberuf

einsteigen oder eine weiterführende

Schule besuchen und wenn ja, wel-

che? Um bei dieser wichtigen

Weichenstellung zu helfen,

informiert die AK Tirol beim

kostenlosen Infoabend

„14 Jahre, was nun?“

am

Dienstag, 21. Novem-

ber, um 19 Uhr in der

AK Landeck

, Mal-

serstraße 11. Eltern

und Jugendliche

erhalten von

Experten einen

Überblick über

die verschiedenen

Ausbildungsvarian-

ten und Tipps zur Schul-

und Berufswahlentscheidung.

Anmelden unter 0800/22 55 22

– 3450 oder

landeck@ak-tirol.com

Schon beim Schenken

ans Umtauschen denken!

Foto: Detailblick

/Fotolia.com