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K
ONSUMENT
&
L
EBEN
Nr. 101, November 2017
Foto: Daria Filiminova/Fotolia.com
P
reisunterschiede bis zu 254
Prozent: Das ist das alarmierende
Ergebnis des Preisvergleichs von Dro-
gerieartikeln in Innsbruck und Mün-
chen, den die AK Konsumentenschüt-
zer zum fünften Mal durchführten. Die
Unterschiede sind nicht nur eklatant,
sondern auch nicht nachvollziehbar.
Doch die AK Tirol lässt nicht locker und
kämpft auch direkt vor Ort in Brüssel,
um die Ungleichbehandlung zu un-
terbinden. „Die Konsumenten in Tirol
dürfen nicht länger die Draufzahler
sein, derartige Praktiken zum Nachteil
der Tiroler Konsumenten müssen
schleunigst unterbunden werden.
Daran arbeiten wir mit Nachdruck“,
sagt dazu AK Präsident Erwin Zangerl.
Alle Details der Erhebung finden Sie
auf
www.ak-tirol.comWenn das Christkind patzt
Einkauf.
Nicht immer erfüllen Weihnachtsgeschenke die Erwartungen des Beschenkten.
Deshalb sollten Sie schon beim Kauf darauf achten, ob und wie ein Umtausch möglich ist.
Drogerieartikel
weiter sauteuer
14 Jahre –
was nun?
Entlarvt: Tricks
und Intransparenz
D
ie Tricks der Lebensversicherer“
lautet
der Titel einer Studie, für die der
Verein für Konsumenteninformation VKI
imAuftrag der AK Tirol viele Angebote
analysiert hat. Dabei stießen die Experten
auf Intransparenz und „Tricks“ bei der
Angebotsgestaltung, den Modellrech-
nungen und Kostendarstellungen. Das
macht es unmöglich, einzelne Angebote
miteinander zu vergleichen, außerdem
sind damit bis zum Vertragsablauf Ergeb-
nisschwankungen von mehreren Tausend
Euro drin!
„Viele Konsumenten sind aufgrund der
Komplexität der Produkte überfordert, die
Enttäuschung nach Ablauf der Verträge ist
oftmals groß. Wenn bei 30-jähriger Lauf-
zeit fünf Jahre lang fast 50 % des Geldes
für die Bezahlung der Kosten verwendet
werden, läuft etwas falsch“, betont AK
Präsident Erwin Zangerl.
Die AK fordert deshalb transparente,
nachvollziehbar dargestellte und standar-
disierte Berechnungsparameter. Ebenso
notwendig ist eine Senkung der Gesamt-
kostenbelastung in allen Bereichen der
Lebensversicherung. Mehr zur Studie auf
www.ak-tirol.comKostenfalle „Ping-Anrufe“
Telefon-Abzocke.
die Konsumentenschützer der AK verzeichnen
vermehrt Anfragen und Beschwerden zu sogenannten
„Ping-Anrufen“. Vorsicht beim Telefonieren ist angebracht!
W
er kennt die Si-
tuation nicht?
Das
Handy
klingelt nur
ganz kurz und es erscheint
eine unbekannte Rufnum-
mer. Wer nun zurückruft,
kann in die Abzock-Falle
tappen. Denn bei einem
Rückruf gelangt man auf
eine Bandansage und
wird in der Warteschlei-
fe geparkt. So kommen
hohe Kosten zustande,
die teilweise mehrere
Euro pro Minute betragen
können. Vorsicht ist also ange-
bracht.
Exotische Tricks.
Meist sind die
verwendeten Nummern internatio-
nale Rufnummern, die bekannten
heimischen sehr ähnlich und des-
halb auf den ersten Blick nicht er-
kennbar sind. Erscheint am Display
etwa vermeintlich eine 0676-Num-
mer, handelt es sich in Wirklichkeit
um die Nummer 00676 – die Vor-
wahl des Inselstaates Tonga, der zu
Polynesien gehört. Die Telefonnum-
mern der Opfer werden zufällig aus-
gewählt, allerdings blüht auch der
Handel mit Rufnummern. Hat man
etwa seine Nummer bei dubiosen
Gewinnspielen angegeben, besteht
die Gefahr, dass diese Daten weiter-
verkauft werden.
AK Tipps.
Erscheint eine unbe-
kannte Nummer am Display Ihres
Handys, bleiben Sie skeptisch und
rufen Sie nicht zurück. Versuchen
Sie zuerst, die Nummer über das
Internet zu finden. Hier finden sich
regelmäßig Warnungen und eine
Auflistung derartiger Nummern. Sie
können am Handy auch einzelne
Nummern oder Nummernbereiche
sperren. Sollten sich doch unerklär-
lich hohe Kosten auf ihrer Telefon-
rechnung finden, ist es ratsam, beim
Telefonbetreiber umgehend schrift-
lich Einspruch dagegen zu erheben.
Bei Fragen helfen die Konsumen-
tenschützer der Arbeiterkammer un-
ter 0800/22 55 22 – 1818.
Foto: Raisa Kanareva
/Fotolia.comAK TEST
LEBENSVERSICHERUNGEN
AK LANDECK
Foto: Drobot Dean
/Fotolia.comD
ie Daunenjacke ist zu groß,
die Ritterburg wurde gleich
doppelt geschenkt, oder es
liegt einfach die falsche
Handyhülle unterm Weihnachts-
baum: Auch in diesem Jahr bleibt
für viele nach den Feiertagen wieder
nur der Weg zurück zum Geschäft,
um gut gemeinte, aber falsch getrof-
fene Geschenke umzutauschen.
Umtausch vereinbaren.
Grund-
sätzlich gilt: Der Umtausch einer
mangelfreien Ware erfolgt grund-
sätzlich freiwillig, es gibt kein Recht
auf Umtausch bei einem Kauf im
Geschäft. Viele Händler räumen
aber freiwillig einen Umtausch ein,
dies ist dann meist auf der Rechnung
vermerkt. Umtauschen bedeutet aber
nicht gleich automatisch „Geld zu-
rück“. Wer etwas umtauscht, kann
sich zumeist eine andere Ware aus-
suchen, manchmal gibt es auch Geld
zurück. Falls man nichts findet, erhält
man oft auch einen Gutschein. Tipp:
Im Zweifel konkrete Umtauschmo-
dalitäten bereits beim Kauf im Ge-
schäft ansprechen.
Online-Shopping.
Bei Online-
Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht
binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt
der Ware. Aber nicht in jedem Fall:
Etwa bei entsiegelten CDs und
DVDs oder Tickets gibt es kein
Rücktrittsrecht. Wird über das
Rücktrittsrecht nicht ordentlich
informiert, verlängert sich die
Frist auf bis zu 12 Monate.
Gutscheine.
Auch Gut-
scheine selbst sind überaus
beliebte Weihnachtsge-
schenke. Der Beschenk-
te kann aussuchen, was er braucht
und was ihm gefällt. Damit entfällt
das lästige Umtauschen nach dem
Fest. Gutscheine beziehen sich auf
Waren oder Dienstleistungen wie
z. B. Massagen. Auch hier gilt, dass
der Konsument regelmäßig keinen
Anspruch auf den Geldwert in bar
hat. Oft werden Gutscheine bereits
mit einem befristeten Einlösezeit-
raum ausgegeben, zu kurze Be-
fristungen sind jedoch nach einer
Entscheidung des Obersten Gerichts-
hofes (OGH) nicht rechtswirksam.
Um Schwierigkeiten zu vermei-
den, sollte man beim Kauf gene-
rell darauf achten, dass diese
Frist nicht zu kurz bemessen
ist. Ist keine Befristung er-
sichtlich, gilt ein Gutschein
grundsätzlich 30 Jahre.
Aber auch hier nicht zu
lange warten und beden-
ken: Falls die Firma ir-
gendwann nicht mehr
existiert, kann der Gut-
scheinbesitzer durch die
Finger schauen.
W
as tun nach der achten
Schulstufe? In einen Lehrberuf
einsteigen oder eine weiterführende
Schule besuchen und wenn ja, wel-
che? Um bei dieser wichtigen
Weichenstellung zu helfen,
informiert die AK Tirol beim
kostenlosen Infoabend
„14 Jahre, was nun?“
am
Dienstag, 21. Novem-
ber, um 19 Uhr in der
AK Landeck
, Mal-
serstraße 11. Eltern
und Jugendliche
erhalten von
Experten einen
Überblick über
die verschiedenen
Ausbildungsvarian-
ten und Tipps zur Schul-
und Berufswahlentscheidung.
Anmelden unter 0800/22 55 22
– 3450 oder
landeck@ak-tirol.comSchon beim Schenken
ans Umtauschen denken!
Foto: Detailblick
/Fotolia.com