AKUT
Zins-Erfolg für Kreditnehmer
Online-Spione imWohnzimmer
FÖRDERUNGEN
So kannWohnen
billiger werden!
OGH-Urteil.
Eine Verbandsklage zu Negativzinsen brachte den Stein ins Rollen: Tausende
private Kreditnehmer profitieren jetzt vom Einsatz der Konsumentenschützer der AK Tirol.
Achtung Datenkraken.
Die neue AK Studie „Privatsphäre in Online-Spielen“ zeigt auf,
wie gläsern die Nutzer und ihr Verhalten sind. Die AK fordert Regeln und Kontrollen.
E
ine Verbandsklage im Auf-
trag der AK Tirol gegen
die Hypo Tirol Bank führte
österreichweit zur ersten
Entscheidung des Obersten Ge-
richtshofes in einem Verbands-
klageverfahren hinsichtlich der
Verpflichtung zur Weitergabe von
negativen Referenzzinssätzen bei
Verbraucherkrediten: Der OGH hat
mittlerweile bereits in mehreren
Urteilen klargestellt, dass Banken
bei Verbraucherkrediten nicht ein-
seitig eine Zinsuntergrenze in Höhe
des Aufschlages festlegen dürfen
bzw. bei der Zinsberechnung nega-
tive Referenzzinssätze bis zu einem
Sollzinssatz von „Null“ zu Gunsten
der betroffenen Kreditnehmer be-
rücksichtigt werden müssen. Das
heißt, dass ein negativer Referenz-
zinssatz vom vertraglich verein-
barten Aufschlag abgezogen wer-
den muss und sich daher der von
den Kreditnehmern zu bezahlende
Zinssatz entsprechend vermindert.
Von den OGH-Entscheidungen
betroffen sind alle Verbraucher-
kreditverträge mit Zinsgleitklausel
und vertraglich vereinbartem Auf-
schlag, bei denen negative Refe-
renzzinssätze nicht entsprechend
berücksichtigt wurden bzw. bei
denen Kreditnehmer (zumindest)
immer den vertraglich vereinbarten
Aufschlag bezahlen mussten. Auch
die Vereinbarung einer vertrag-
lichen Zinssatzuntergrenze, die in
neueren Kreditverträgen (ab 2015)
häufig zu finden war, ist rechtlich
unwirksam, wenn nicht gleichzeitig
im Vertrag auch eine Zinssatzober-
grenze vereinbart wurde.
Wie von der AK Tirol gefordert,
haben die Kreditinstitute mittler-
weile auch angekündigt, dass alle
von den OGH-Urteilen betroffenen
Kreditnehmer die zu viel verrech-
neten Zinsen automatisch zurück-
erhalten werden, dies ist teilweise
bereits geschehen, teilweise werden
die konkreten Rückerstattungsbe-
träge von den Banken noch berech-
net, spätestens im ersten Quartal
2018 sollten alle Rückzahlungen an
Kreditnehmer erfolgt sein.
Jüngsten Medienberichten zu-
folge müssen die Kreditinstitute
einen Betrag von rund 360 Milli-
onen Euro an falsch verrechneten
Zinsen an die Kreditnehmer zu-
rückerstatten. Dazu kommt noch
der den betroffenen Kreditnehmern
zukünftig ersparte Betrag bei allen
noch laufenden Kreditverträgen, da
alle betroffenen Banken die Zins-
berechnungen der aktuellen OGH-
Judikatur entsprechend anpassen
müssen. Daher sind auch bei allen
künftigen Zinsverrechnungen ne-
gative Referenzzinssätze vom ver-
einbarten Aufschlag abzuziehen.
S
atte 15 Euro Miete pro Quadratmeter
ohne Betriebs- und Heizkosten: Das
ist kein Einzelfall, sondern mittlerweile
der Durchschnittspreis für eine Mietwoh-
nung in Tirol. Trotzdem wird diesen ex-
tremen Entwicklungen politisch zuwenig
Beachtung geschenkt. So sperrt sich die
Landesregierung weiterhin gegen eine
Zweckbindung der Wohnbauförderungs-
beiträge. Und das, obwohl die Tiroler
Wohnbauförderung als zentrales Steue-
rungsinstrument des sozialen Wohnbaus
gilt: Mit richtiger Handhabung wäre es
möglich, der Bevölkerung leistbaren
Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Fehlentwicklung.
Seit Aufhebung der
Zweckbindung geht der Wohnbauförde-
rungsbeitrag im allgemeinen Steuerauf-
kommen auf: Die im Rahmen des Finanz-
ausgleichs an die Länder zugewiesenen
Beträge werden unter anderem zur
Budgetkonsolidierung verwendet. Für
die Experten der AK Tirol ist jedoch klar,
dass die Aufhebung der Zweckbindung
zu einer erheblichen Schmälerung des
Wohnbauförderungsvolumens geführt
hat. Zwar hat das Land seit Aufhebung
der Zweckbindung im Jahr 2008 mehr
für die Wohnbauförderung ausgegeben,
als es vorher an zweckgewidmeten
Mitteln direkt vom Bund erhalten hat.
Da aber die Rückflüsse aus Wohnbauför-
derungsdarlehen nicht berücksichtigt
wurden, hat das Land Tirol letztlich vom
Wohnbauförderungsbeitrag profitiert.
Und das, obwohl Wohnbauförderungs-
beiträge und Rückflüsse dringend für
eine soziale Wohnbauoffensive benö-
tigt werden. Denn mit diesen Mitteln
könnten die hohen Immobilienpreise
und Mieten entschärft werden, vor
allem in jenen Teilen Tirols, die von den
immensen Preissteigerungen besonders
betroffen sind.
Forderung.
Die AK Tirol fordert daher,
die Zweckbindung des Wohnbauför-
derungsbeitrages samt der Rückflüsse
wieder gesetzlich zu verankern und eine
umfangreiche soziale Wohnbauoffensive
zu starten.
Pflegebedürftig, was nun?
Selbstbestimmt handeln
Achtung Fallen!
F
ür alle Beteiligten ist die Pflege
daheim eine große Herausforderung.
Beim kostenlosen Infoabend
„Pflege-
bedürftig, was nun?“
am
Donnerstag,
23. November, ab 19 Uhr in der AK
Imst, Rathausstraße 1
, gibt es Tipps und
Beratung von Experten. Bezirkskammer-
leiter Mag. Günter Riezler informiert u. a.
über Pflege- und Betreuungsfreistellung,
Pflegekarenz & Pflegeteilzeit, Hospiz-
karenz, freiwillige Weiterversicherung
und Pflegegeld. DGKP Mag. Daniela
Russinger spricht zu 24-Stunden-Be-
treuung, Förderungen und Hilfsmitteln.
Anmelden unter 0800/22 55 22 – 3150
oder
imst@ak-tirol.comD
er letzte Infoabend im Rahmen
der Veranstaltungsreihe
„Pflege
von Angehörigen“
von AK Kitzbühel
und Freiwilligenzentrum Pillerseetal/
Leukental thematisiert die Vorteile
einer Patientenverfügung und das
neue Erwachsenenschutzgesetz, das
die bisherige Sachwalterschaft ablösen
wird. Dazu referieren am
Dienstag, 21.
November, ab 19 Uhr in der AK Kitzbü-
hel, Rennfeld 13
, Mag. Christian Daurer,
Vertretungsnetz Sachwalterschaft Wörgl,
und Dr. Andreas Schuler, Richter am
Bezirksgericht Kitzbühel. Anmeldungen
unter 0800/22 55 22 – 3252 oder per
eMail an
kitzbuehel@ak-tirol.comD
as Mietrecht ist ein äußerst undurch-
sichtiger
Paragraphendschungel.Wo-
rauf zu achten ist und wie Sie möglichen
Schwierigkeiten rechtzeitig gegensteuern
können, erfahren Sie beim kostenlosen
Infoabend
„Fallen für Mieter und Vermie-
ter“
am
Dienstag, 28. November, um 19
Uhr in der AK Schwaz, Münchner Straße
20, und am Donnerstag, 14. Dezember
,
um
19 Uhr in der AK Lienz, Beda-Weber-
Gasse 22
. Ein AK Experte informiert zu
Kündigung, Kaution, Betriebskosten etc.
Anmeldung für Schwaz unter 0800/22 55
22 DW 3737 oder
schwaz@ak-tirol.comund für Lienz unter DW 3550 oder lienz@
ak-tirol.comWICHTIG FÜR ANGEHÖRIGE
PATIENTENVERFÜGUNG
MIETRECHT
O
nline-Spiele wurden schon
vielfältig durchleuchtet:
Auf Sucht- oder Aggres-
sionspotenzial, ihre Eig-
nung als Lernmittel oder als Teil
der Jugendkultur. Wie weit sie aber
Datensammlern Tür und Tor öffnen,
wurde bislang nicht untersucht, ob-
wohl bekannt ist, dass auch Spiele
massiv überwacht werden.
AK Studie.
„Online-Spiele sind
eine Goldgrube für Datenkraken“,
betonen die AK Konsumenten-
schützer. Dies belegt nun die Stu-
die
„Privatsphäre in Online-Spie-
len“
, die die AK beim Institut für
Technikfolgen-Abschätzung
der
Akademie der Wissenschaften in
Auftrag gegeben hat. „Den Spie-
lern ist selten bewusst, wie gläsern
sie und ihr Verhalten sind“, so die
AK Experten. Betroffen sind nicht
nur Jugendliche, das Durchschnitts-
alter liegt deutlich über 30 Jahren.
„Rechtskonforme Einwilligungen
zur Datennutzung werden bei Spie-
lern selten eingeholt. Deshalb brau-
chen wir gesetzliche Schutzregeln
und Kontrollen, um Missbrauch
zu unterbinden.“ Millionen Spieler
sorgen weltweit für einen Umsatz
von 91,39 Milliarden Euro in die-
sem Geschäftszweig. Und sie geben
beim Online-Zocken und im Chat
mit anderen viel mehr preis, als per-
sönliche Daten und die ihrer Kredit-
karte: Betreiber wissen wann, wie
lange und welche Rollen wo gespie-
lt werden und erfahren viel über das
Sozialverhalten.
Und Daten sind Geld. Sie sind die
Basis, um den Kunden mit maßge-
schneiderten Kaufangeboten das
Geld aus der Tasche zu ziehen. Was
sonst damit geschieht, bleibt im
Dunklen. Zu befürchten ist, dass
sich Hacker Zugriff auf die Daten-
sätze verschaffen oder dass diese
weiterverkauft werden.
Tipps
• Wenig Daten preisgeben.
• Spiele bevorzugen, bei denen man
ohne Social-Media-Profile oder
Telefonnummern auskommt.
• Bei vielen Handys lässt sich bei
den Einstellungen festlegen, ob
andere die Daten einsehen oder
worauf Apps zugreifen können.
• Beim endgültigen Verlassen eines
Games den Account komplett lö-
schen.
Mehr zur Studie auf
ak-tirol.comAusgezahlt.
Der Einsatz der Tiroler AK Konsumentenschützer hat sich gelohnt: Die
Banken müssen 360 Millionen Euro an falsch verrechneten Zinsen zurückzahlen.
K
ONSUMENT
&
L
EBEN
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Nr. 101, November 2017
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