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Die Belege
Die Grundlage für die Buchung der Einnahmen und der Ausgaben bilden
die Belege. Jede Einnahme und jede Ausgabe muss durch einen Beleg
gedeckt sein. Ein Beleg hat folgende Merkmale zu enthalten:
n
eine Belegnummer
n
das Datum der Ein- oder Auszahlung
n
die Höhe des Betrages (in Ziffern und Worten)
n
den Zweck der Zahlung
n
den Namen und die Anschrift des Einzahlers oder Empfängers
n
die Unterschrift des Einzahlers oder Empfängers
n
die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden
und des Kassaverwalters
Der Kassaverwalter hat sich darum zu bemühen, möglichst für jede Ein-
nahme oder Ausgabe einen Originalbeleg zu erhalten. Liegt in Ausnah-
mefällen ein Originalbeleg aufgrund des Zahlungsvorganges nicht vor, hat
der Kassaverwalter einen Hilfsbeleg anzufertigen. Dieser Hilfsbeleg hat
ebenfalls die oben angeführten Merkmale zu enthalten. Unbedingt zu ver-
meiden sind Korrekturen der Belege.
Hat sich der Kassaverwalter bei der Ausstellung eines Beleges geirrt,
dann ist dieser Beleg nicht zu korrigieren, sondern ein neuer Beleg an-
zufertigen. Der falsch ausgestellte Beleg muss im Kassabuch verbleiben.
Als Grundsatz gilt, dass jeder Gebarungsfall sofort belegmäßig zu erfas-
sen ist und die Eintragung (Verbuchung) der Belege in das Kassabuch
täglich zu erfolgen hat.
Das Kassabuch
Im Kassabuch sind alle Gebarungsvorgänge anhand der Belege – mög-
lichst täglich – fortlaufend zu erfassen.
Um die Überprüfbarkeit der Gebarung des Betriebsratsfonds durch den
Betriebsrat oder durch die Rechnungsprüfer zu gewährleisten, ist es rat-
sam, das Kassabuch monatlich abzuschließen.