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AK-

Infoservice

Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich

auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Diese

Teilprüfung über den Fachbereich ist in den 

Prüfungsordnungen

 von

vierjährigen Lehrberufen und modularen Lehrberufen mit vierjähriger

Ausbildungszeit vorzusehen. Die Fachbereichsprüfung umfasst eine fünf-

stündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld

des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin (einschließlich des fach-

lichen Umfeldes) und eine entsprechende mündliche Prüfung mit dem

Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau. An Stelle der fünfstün-

digen schriftlichen Klausurarbeit kann auch eine projektorientierte Arbeit

(einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des

fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit).

Wer eine Projektarbeit absolviert hat, muss nicht mehr zum mündlichen

Teil der Deutschprüfung antreten.

Die

Anmeldung

 zur Teilprüfung über den Fachbereich hat mit der Anmel-

dung zur Lehrabschlussprüfung zu erfolgen, vom Prüfungskandidaten/

von der Prüfungskandidatin ist eine eigene Prüfungsgebühr zu entrichten.

Die 

Prüfungskommission

 für die Teilprüfung über den Fachbereich be-

steht aus den beiden Beisitzern/Beisitzerinnen der Lehrabschlussprü-

fungskommission und einem/einer fachkundigen Experten/Expertin (für

Abschlussprüfungen von Vorbereitungskursen für die Berufsreifeprüfung)

als Vorsitzende/n.