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AK-
Infoservice
Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich
auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Diese
Teilprüfung über den Fachbereich ist in den
Prüfungsordnungen
von
vierjährigen Lehrberufen und modularen Lehrberufen mit vierjähriger
Ausbildungszeit vorzusehen. Die Fachbereichsprüfung umfasst eine fünf-
stündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld
des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin (einschließlich des fach-
lichen Umfeldes) und eine entsprechende mündliche Prüfung mit dem
Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau. An Stelle der fünfstün-
digen schriftlichen Klausurarbeit kann auch eine projektorientierte Arbeit
(einschließlich einer Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des
fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit).
Wer eine Projektarbeit absolviert hat, muss nicht mehr zum mündlichen
Teil der Deutschprüfung antreten.
Die
Anmeldung
zur Teilprüfung über den Fachbereich hat mit der Anmel-
dung zur Lehrabschlussprüfung zu erfolgen, vom Prüfungskandidaten/
von der Prüfungskandidatin ist eine eigene Prüfungsgebühr zu entrichten.
Die
Prüfungskommission
für die Teilprüfung über den Fachbereich be-
steht aus den beiden Beisitzern/Beisitzerinnen der Lehrabschlussprü-
fungskommission und einem/einer fachkundigen Experten/Expertin (für
Abschlussprüfungen von Vorbereitungskursen für die Berufsreifeprüfung)
als Vorsitzende/n.