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und mit Genehmigung des Förderungsgebers erfolgen. Das heißt, auch
der private Wohnungskäufer, der eine mit Förderungsmitteln errichtete
Wohnung gekauft hat, kann seinerseits bei einem Weiterverkauf der geför-
derten Wohnung der Zustimmung und der Kontrolle durch den Förde-
rungsgeber (Wohnbauförderungsabteilung der jeweiligen Landesregie-
rung) unterliegen. Dabei erfolgt in der Regel auch eine Kontrolle des ver-
langten Preises, Eigentumswohnungen, die mit öffentlichen Steuermitteln
errichtet wurden, sollen ja schließlich nicht zum Spekulationsobjekt wer-
den.
Bei geförderten Eigentumswohnungen ist daher für eine gewisse Zeit ein
Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten des Förderungsgebers
im Grundbuch eingetragen; damit kann die Wohnung nur verkauft werden,
wenn der Förderungsgeber zustimmt und nur gemäß seinen Bedingungen.
3. Freifinanzierte Eigentumswohnungen
Die sogenannten „freifinanzierten“ (= ohne Förderungsmittel erbauten) Ei-
gentumswohnungen können, egal ob bereits bestehend oder erst zu er-
richten, zu dem Preis verkauft werden, den der Verkäufer dafür erzielen
kann. Hier kann also ein vollkommen freier Marktpreis verlangt werden.
Die theoretischen Preisbegrenzungen (zB durch das Wucherverbot) spie-
len in der Praxis keine nennenswerte Rolle. Die Erfahrung zeigt, dass ein-
zig im Bereich des Altbauwohnungseigentums die Anfechtung eines Kauf-
vertrages aus dem Rechtsgrund der sogenannten
„Verkürzung über die
Hälfte des wahren Wertes“
(§ 934 ABGB) in manchen Fällen zum Erfolg
führen kann.
Voraussetzung dafür ist, dass der objektive Wert der Leistung des Verkäu-
fers (Wert der Wohnung) weniger als die Hälfte des Werts der eigenen
Leistung (Kaufpreis) ausmacht. Das Risiko – vor allem hinsichtlich der Ko-
sten – einer derartigen gerichtlichen Anfechtung ist allerdings beträchtlich.
Es zahlt sich daher jedenfalls aus, vor der Unterschrift unter einen Kauf-
vertrag (bzw. Kaufanwartschaftsvertrag) Preisvergleiche anzustellen. Man
sollte das ungefähre Preisniveau in der angestrebten „Wohnungsklasse“
durch Vergleich von Angeboten, Nachfragen bei einschlägigen Inseraten
und durch Kontakte mit „Profis“ am Wohnungsmarkt erheben. Unter „Pro-
fis“ sind übrigens nicht nur Makler zu verstehen, sondern alle Personen,
die durch ihre Tätigkeit oder Erfahrung einen Überblick über die für Sie
relevante Marktsituation haben – manche Bankmitarbeiter, Rechtsan-