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AK-

Infoservice

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ausführung stehen – also zum Beispiel stufenweise Kaufpreiszahlungen je

nach Baufortschritt.

Nebenkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung

Die Höhe der Nebenkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung wird lei-

der oft unterschätzt. Dabei können auch wenige tausend EURO manch-

mal eine schwer zu schließende Lücke in das beim Wohnungskauf ohne-

dies oft extrem angespannte Budget eines Haushalts reißen.

Provision des Immobilienmaklers

Wenn der Kauf der Eigentumswohnung von einem Immobilienmakler ver-

mittelt wurde, so erhält dieser dafür das vereinbarte oder ortsübliche Ho-

norar. In der Regel muss man mit 3 % des Kaufpreises plus 20 % USt. –

das ist das nach der Immobilienmaklerverordnung maximal zulässige Ver-

mittlungshonorar – rechnen. Dies ist keine gesetzliche Fixprovision! Mit

etwas Verhandlungsgeschick lässt sich mit dem Makler oft ein geringerer

Betrag vereinbaren.

Grunderwerbsteuer

Bei jedem Erwerb einer Liegenschaft bzw. eines Liegenschaftsanteils(ob

Eigentumswohnung oder bebautes/unbebautes Grundstück) fällt die

Grunderwerbsteuer in der Höhe von 3,5 % des Kaufpreises an (beim Kauf

von nahen Angehörigen nur 2 %).

Grundbuchgebühr

Für die

Eintragung des Eigentumsrechts

in das Grundbuch ist eine Ein-

tragungsgebühr in der Höhe von 1,1 % des Verkehrswertes der Wohnung

zu bezahlen. Dies gilt bei Kaufverträgen, aber auch bei Schenkungen und

Erbfällen. Der Eintragungswerber hat gegenüber dem Grundbuchsgericht

den Wert seiner Liegenschaft zu beziffern und zu bescheinigen. Ausnah-

men. Bei Eigentumsübertragungen innerhalb der Familie (Verwandte und

Verschwägerte in direkter Linie, also etwa Großeltern, Eltern, Kinder,

Stief-, Wahl- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie deren Ehegatten und

eingetragene Partner; Geschwister, Nichten und Neffen) und Lebensge-

fährten, wenn diese einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben, ist die

Bemessungsgrundlage für die 1,1 %ige Eintragungsgebühr nur der

3-fache Einheitswert (maximal 30 % des Verkehrswertes).