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Infoservice
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ausführung stehen – also zum Beispiel stufenweise Kaufpreiszahlungen je
nach Baufortschritt.
Nebenkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung
Die Höhe der Nebenkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung wird lei-
der oft unterschätzt. Dabei können auch wenige tausend EURO manch-
mal eine schwer zu schließende Lücke in das beim Wohnungskauf ohne-
dies oft extrem angespannte Budget eines Haushalts reißen.
Provision des Immobilienmaklers
Wenn der Kauf der Eigentumswohnung von einem Immobilienmakler ver-
mittelt wurde, so erhält dieser dafür das vereinbarte oder ortsübliche Ho-
norar. In der Regel muss man mit 3 % des Kaufpreises plus 20 % USt. –
das ist das nach der Immobilienmaklerverordnung maximal zulässige Ver-
mittlungshonorar – rechnen. Dies ist keine gesetzliche Fixprovision! Mit
etwas Verhandlungsgeschick lässt sich mit dem Makler oft ein geringerer
Betrag vereinbaren.
Grunderwerbsteuer
Bei jedem Erwerb einer Liegenschaft bzw. eines Liegenschaftsanteils(ob
Eigentumswohnung oder bebautes/unbebautes Grundstück) fällt die
Grunderwerbsteuer in der Höhe von 3,5 % des Kaufpreises an (beim Kauf
von nahen Angehörigen nur 2 %).
Grundbuchgebühr
Für die
Eintragung des Eigentumsrechts
in das Grundbuch ist eine Ein-
tragungsgebühr in der Höhe von 1,1 % des Verkehrswertes der Wohnung
zu bezahlen. Dies gilt bei Kaufverträgen, aber auch bei Schenkungen und
Erbfällen. Der Eintragungswerber hat gegenüber dem Grundbuchsgericht
den Wert seiner Liegenschaft zu beziffern und zu bescheinigen. Ausnah-
men. Bei Eigentumsübertragungen innerhalb der Familie (Verwandte und
Verschwägerte in direkter Linie, also etwa Großeltern, Eltern, Kinder,
Stief-, Wahl- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie deren Ehegatten und
eingetragene Partner; Geschwister, Nichten und Neffen) und Lebensge-
fährten, wenn diese einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben, ist die
Bemessungsgrundlage für die 1,1 %ige Eintragungsgebühr nur der
3-fache Einheitswert (maximal 30 % des Verkehrswertes).