Previous Page  218 / 264 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 218 / 264 Next Page
Page Background

210

AK-

Infoservice

ren. Sie soll damit auch eine Entscheidungshilfe für eventuelle Beschlüsse

der Eigentümergemeinschaft sein.

Die Vorausschau ist durch

Anschlag an einer für alle Wohnungseigentümer deutlich sichtbaren

Stelle des Hauses (bei mehreren Häusern oder mehreren Stiegenhäu-

sern an einer entsprechenden Mehrzahl solcher Stellen)

UND

Übersendung an die Anschrift des Wohnungseigentumsobjekts oder

eine andere bekannt gegebene inländische Zustellanschrift bekannt zu

geben.

Die Vorausschau muss so gestaltet sein, dass ein durchschnittlicher Woh-

nungseigentümer in der Lage ist, sich einen Überblick über Art und Um-

fang der im kommenden Jahr voraussichtlich anfallenden Bewirtschaf-

tungskosten zu verschaffen.

lnwieweit eine solche Vorausschau den Verwalter bei seinen Verwaltungs-

handlungen im nächsten Jahr bindet, wird von den Kommentatoren des

WEG unterschiedlich beantwortet. Klar ist, dass eine unwidersprochen

gebliebene Vorausschau noch nicht automatisch die Zustimmung der Ei-

gentümer zu den dort vorgesehenen Arbeiten bedeutet.

Pflicht zur Einholung von mehreren Angeboten

Für Erhaltungsarbeiten, die über die laufende Instandhaltung hinausge-

hen, und für größere Verbesserungsarbeiten hat der Verwalter jedenfalls

drei Angebote (von drei verschiedenen Firmen) einzuholen. Der Verwalter

soll ja für die Eigentümergemeinschaft nicht gleich mit dem teuersten An-

bieter den Vertrag schließen.

Darüber hinaus ist es durchaus sinnvoll, dem Verwalter mittels Weisung

der Eigentümergemeinschaft aufzutragen, bei allen Arbeiten über einer

bestimmten Auftragssumme (zB € 2.000,-) nicht nur mehrere Angebote

einzuholen, sondern die Vergabe der Aufträge erst nach Beschlussfas-

sung (Zustimmung) der Eigentümermehrheit durchzuführen. Für Verbes-

serungsarbeiten ist dies generell im Gesetz vorgesehen. Es ist – nicht nur

wenn kein Verwalter bestellt ist – durchaus sinnvoll, dass Wohnungsei-

gentümer selbst (weitere) Angebote einholen.