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AK-

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In der Regel gliedert sich die Abrechnung in mehrere Teile.

a) Betriebskosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Verwaltungskosten,

sonstige Bewirtschaftungskosten abgerechnet mit den geleisteten

Akonti der Wohnungseigentümer;

b) Rücklagenabrechnung: Stand Vorperiode, Ausgaben (Kosten der Erhal-

tungs- und Verbesserungsarbeiten, etc.), Einnahmen (Vorschreibungen,

Versicherungsvergütungen, Erträgnisse, Zinsen, etc.), Stand am Ende

der Abrechnungsperiode;

c) evtl. Kapitaldienstabrechnung (= Abrechnung der Darlehenstilgung

bzw. Kreditrückzahlungen)

Betriebskostenabrechnung

Als Ausgaben sind die Auslagen (die Nettobeträge) für

Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben,

Abwasser(Kanal)gebühren, Wassergebühren,

Stromkosten für Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses,

Rauchfangkehrer,

Versicherungsprämien,

Müllabfuhr,

Schädlingsbekämpfung,

Ausgaben für Streusand und -salz,

Hausbesorgerentgelt (Lohnkosten und auch Kosten der Instandhal-

tung der Hausbesorgerwohnung, Umsatzsteuer für Sachleistungen an

den Hausbesorger) oder die Kosten der Hausbetreuung (in der Regel

der Werklohn einer Reinigungs- und Schneeräumungsfirma),

Kosten für Gartengeräte und ähnliche Gerätschaften,

Verwaltungshonorar,

Betriebskosten und Wartungskosten der Gemeinschaftsanlagen (zB

für Aufzüge, gemeinsame Wärmeversorgungsanlagen, Waschmaschi-

nen, Schwimmbad, Sauna, etc.),

sonstige Kosten der Bewirtschaftung,

einzeln unter Angabe der Belege auszuweisen.

Weiters ist die von der Eigentümergemeinschaft abzuführende Umsatz-

steuer für den gesamten Betriebskostenaufwand anzugeben.