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In der Regel gliedert sich die Abrechnung in mehrere Teile.
a) Betriebskosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Verwaltungskosten,
sonstige Bewirtschaftungskosten abgerechnet mit den geleisteten
Akonti der Wohnungseigentümer;
b) Rücklagenabrechnung: Stand Vorperiode, Ausgaben (Kosten der Erhal-
tungs- und Verbesserungsarbeiten, etc.), Einnahmen (Vorschreibungen,
Versicherungsvergütungen, Erträgnisse, Zinsen, etc.), Stand am Ende
der Abrechnungsperiode;
c) evtl. Kapitaldienstabrechnung (= Abrechnung der Darlehenstilgung
bzw. Kreditrückzahlungen)
Betriebskostenabrechnung
Als Ausgaben sind die Auslagen (die Nettobeträge) für
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Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben,
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Abwasser(Kanal)gebühren, Wassergebühren,
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Stromkosten für Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses,
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Rauchfangkehrer,
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Versicherungsprämien,
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Müllabfuhr,
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Schädlingsbekämpfung,
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Ausgaben für Streusand und -salz,
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Hausbesorgerentgelt (Lohnkosten und auch Kosten der Instandhal-
tung der Hausbesorgerwohnung, Umsatzsteuer für Sachleistungen an
den Hausbesorger) oder die Kosten der Hausbetreuung (in der Regel
der Werklohn einer Reinigungs- und Schneeräumungsfirma),
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Kosten für Gartengeräte und ähnliche Gerätschaften,
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Verwaltungshonorar,
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Betriebskosten und Wartungskosten der Gemeinschaftsanlagen (zB
für Aufzüge, gemeinsame Wärmeversorgungsanlagen, Waschmaschi-
nen, Schwimmbad, Sauna, etc.),
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sonstige Kosten der Bewirtschaftung,
einzeln unter Angabe der Belege auszuweisen.
Weiters ist die von der Eigentümergemeinschaft abzuführende Umsatz-
steuer für den gesamten Betriebskostenaufwand anzugeben.