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AK-

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In der Regel gliedert sich die Abrechnung in mehrere Teile.

a) Betriebskosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Verwaltungskosten,

sonstige Bewirtschaftungskosten abgerechnet mit den geleisteten

Akonti der Wohnungseigentümer;

b) Rücklagenabrechnung: Stand Vorperiode, Ausgaben (Kosten der Erhal-

tungs- und Verbesserungsarbeiten, etc.), Einnahmen (Vorschreibungen,

Versicherungsvergütungen, Erträgnisse, Zinsen, etc.), Stand am Ende

der Abrechnungsperiode;

c) evtl. Kapitaldienstabrechnung (= Abrechnung der Darlehenstilgung

bzw. Kreditrückzahlungen)

Betriebskostenabrechnung

Als Ausgaben sind die Auslagen (die Nettobeträge) für

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Grundsteuer und andere öffentliche Abgaben,

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Abwasser(Kanal)gebühren, Wassergebühren,

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Stromkosten für Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses,

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Rauchfangkehrer,

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Versicherungsprämien,

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Müllabfuhr,

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Schädlingsbekämpfung,

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Ausgaben für Streusand und -salz,

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Hausbesorgerentgelt (Lohnkosten und auch Kosten der Instandhal-

tung der Hausbesorgerwohnung, Umsatzsteuer für Sachleistungen an

den Hausbesorger) oder die Kosten der Hausbetreuung (in der Regel

der Werklohn einer Reinigungs- und Schneeräumungsfirma),

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Kosten für Gartengeräte und ähnliche Gerätschaften,

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Verwaltungshonorar,

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Betriebskosten und Wartungskosten der Gemeinschaftsanlagen (zB

für Aufzüge, gemeinsame Wärmeversorgungsanlagen, Waschmaschi-

nen, Schwimmbad, Sauna, etc.),

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sonstige Kosten der Bewirtschaftung,

einzeln unter Angabe der Belege auszuweisen.

Weiters ist die von der Eigentümergemeinschaft abzuführende Umsatz-

steuer für den gesamten Betriebskostenaufwand anzugeben.