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AK-

Infoservice

BEISPIEL:

Reparaturaufwand nach Wasserrohrbruch € 2.245,89, Versiche-

rungsvergütung dafür € 2.185,09. Anstatt beide Beträge als Ausgabe

bzw.

Einnah.me

auszuweisen, wird nur der Differenzbetrag von

€ 60,80 als Ausgabe ausgewiesen.

Kapitaldienstabrechnung

(Abrechnung der Annuitäten)

Öfter kommt es vor, dass auch gemeinschaftliche Darlehen aller Mit- und

Wohnungseigentümer aus der Errichtungsphase oder aus einer Großsa-

nierung über die Hausverwaltung abgewickelt werden.

In der Abrechnung sollten der Darlehensgeber (Bank, Gebietskörper-

schaft), die aushaftende Darlehensschuld am Beginn der Abrechnungspe-

riode, die von den Wohnungseigentümern geleistete Darlehenstilgung

(Kapital und Zinsen) und die zum Ende der Abrechnungsperiode noch

aushaftenden Darlehnsschuld ziffernmäßig ausgewiesen werden.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und Jahresabrechnung

Leider ist gerade die (Nicht-)Beachtung der Umsatzsteuer in der Jahres-

abrechnung in vielen Eigentumswohnhausanlagen unübersichtlich bzw.

problematisch.

Grundsätzlich muss bei der Umsatzsteuer unterschieden werden:

Umsatzsteuer für Leistungen, die von der Eigentümergemeinschaft al-

len Wohnungseigentümern erbracht werden

Die Eigentümergemeinschaft wird nach dem Umsatzsteuerrecht wie eine

Firma behandelt, die Leistungen (Umsätze) an jemanden (die einzelnen

Wohnungseigentümer) erbringt. Man kann sagen, dass die Eigentümerge-

meinschaft die Leistung „Bewirtschaftung der Liegenschaft“ an die einzel-

nen Wohnungseigentümer erbringt. Für diese Umsätze hat sie Umsatz-

steuer (USt) zu zahlen. Umsatzsteuer muss für den gesamten Bewirt-

schaftungsaufwand für die Liegenschaft (Betriebskosten, Erhaltungs- und

Verbesserungsaufwand, sonstiger Aufwand, nicht aber für Kreditrückzah-

lungen und Beiträge zur Rücklage) abgeführt werden. In der Abrechnung

müssen die von den Eigentümern bereits monatlich geleisteten Umsatz-