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AK-
Infoservice
BEISPIEL:
Reparaturaufwand nach Wasserrohrbruch € 2.245,89, Versiche-
rungsvergütung dafür € 2.185,09. Anstatt beide Beträge als Ausgabe
bzw.
Einnah.meauszuweisen, wird nur der Differenzbetrag von
€ 60,80 als Ausgabe ausgewiesen.
Kapitaldienstabrechnung
(Abrechnung der Annuitäten)
Öfter kommt es vor, dass auch gemeinschaftliche Darlehen aller Mit- und
Wohnungseigentümer aus der Errichtungsphase oder aus einer Großsa-
nierung über die Hausverwaltung abgewickelt werden.
In der Abrechnung sollten der Darlehensgeber (Bank, Gebietskörper-
schaft), die aushaftende Darlehensschuld am Beginn der Abrechnungspe-
riode, die von den Wohnungseigentümern geleistete Darlehenstilgung
(Kapital und Zinsen) und die zum Ende der Abrechnungsperiode noch
aushaftenden Darlehnsschuld ziffernmäßig ausgewiesen werden.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und Jahresabrechnung
Leider ist gerade die (Nicht-)Beachtung der Umsatzsteuer in der Jahres-
abrechnung in vielen Eigentumswohnhausanlagen unübersichtlich bzw.
problematisch.
Grundsätzlich muss bei der Umsatzsteuer unterschieden werden:
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Umsatzsteuer für Leistungen, die von der Eigentümergemeinschaft al-
len Wohnungseigentümern erbracht werden
Die Eigentümergemeinschaft wird nach dem Umsatzsteuerrecht wie eine
Firma behandelt, die Leistungen (Umsätze) an jemanden (die einzelnen
Wohnungseigentümer) erbringt. Man kann sagen, dass die Eigentümerge-
meinschaft die Leistung „Bewirtschaftung der Liegenschaft“ an die einzel-
nen Wohnungseigentümer erbringt. Für diese Umsätze hat sie Umsatz-
steuer (USt) zu zahlen. Umsatzsteuer muss für den gesamten Bewirt-
schaftungsaufwand für die Liegenschaft (Betriebskosten, Erhaltungs- und
Verbesserungsaufwand, sonstiger Aufwand, nicht aber für Kreditrückzah-
lungen und Beiträge zur Rücklage) abgeführt werden. In der Abrechnung
müssen die von den Eigentümern bereits monatlich geleisteten Umsatz-