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Als Einnahmen sind
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die geleisteten Vorauszahlungen (Betriebskostenakontozahlungen) der
Wohnungseigentümer inklusive der dafür geleistete Umsatzsteuer
auszuweisen.
Rücklagenabrechnung
Der Stand der Rücklage zum Ende der Vorperiode und am Ende der Ab-
rechnungsperiode muss angegeben sein.
Als Ausgaben sind
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der Erhaltungs- und Verbesserungsaufwand (= Nettokosten aller Erhal-
tungs- und Verbesserungsarbeiten),
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Nettokosten der sonstigen Aufwendungen,
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die Umsatzsteuer vom Aufwand und
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die Tilgung und Verzinsung von Reparaturdarlehen, die die Eigentü-
mergemeinschaft aufgenommen hat,
einzeln unter Angabe der Belege abzurechnen.
Als Einnahmen sind
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die von den Wohnungseigentümern geleisteten Beträge zur Rücklage,
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die Zinserträge für den angesparten Rücklagenbetrag,
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sonstige Erträgnisse (zB Mieteinnahmen für Abstellplätze),
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Versicherungsvergütungen,
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eventuelle Förderungszuschüsse (zB für geförderte Sanierungsmaß-
nahmen)
anzugeben.
Manchmal werden Versicherungsvergütungen hier nicht als Einnahmen
ausgewiesen, sondern bei der betreffenden Ausgabe gleich betragsmin-
dernd berücksichtigt.