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AK-

Infoservice

219

Als Einnahmen sind

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die geleisteten Vorauszahlungen (Betriebskostenakontozahlungen) der

Wohnungseigentümer inklusive der dafür geleistete Umsatzsteuer

auszuweisen.

Rücklagenabrechnung

Der Stand der Rücklage zum Ende der Vorperiode und am Ende der Ab-

rechnungsperiode muss angegeben sein.

Als Ausgaben sind

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der Erhaltungs- und Verbesserungsaufwand (= Nettokosten aller Erhal-

tungs- und Verbesserungsarbeiten),

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Nettokosten der sonstigen Aufwendungen,

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die Umsatzsteuer vom Aufwand und

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die Tilgung und Verzinsung von Reparaturdarlehen, die die Eigentü-

mergemeinschaft aufgenommen hat,

einzeln unter Angabe der Belege abzurechnen.

Als Einnahmen sind

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die von den Wohnungseigentümern geleisteten Beträge zur Rücklage,

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die Zinserträge für den angesparten Rücklagenbetrag,

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sonstige Erträgnisse (zB Mieteinnahmen für Abstellplätze),

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Versicherungsvergütungen,

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eventuelle Förderungszuschüsse (zB für geförderte Sanierungsmaß-

nahmen)

anzugeben.

Manchmal werden Versicherungsvergütungen hier nicht als Einnahmen

ausgewiesen, sondern bei der betreffenden Ausgabe gleich betragsmin-

dernd berücksichtigt.