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AK-

Infoservice

219

Als Einnahmen sind

die geleisteten Vorauszahlungen (Betriebskostenakontozahlungen) der

Wohnungseigentümer inklusive der dafür geleistete Umsatzsteuer

auszuweisen.

Rücklagenabrechnung

Der Stand der Rücklage zum Ende der Vorperiode und am Ende der Ab-

rechnungsperiode muss angegeben sein.

Als Ausgaben sind

der Erhaltungs- und Verbesserungsaufwand (= Nettokosten aller Erhal-

tungs- und Verbesserungsarbeiten),

Nettokosten der sonstigen Aufwendungen,

die Umsatzsteuer vom Aufwand und

die Tilgung und Verzinsung von Reparaturdarlehen, die die Eigentü-

mergemeinschaft aufgenommen hat,

einzeln unter Angabe der Belege abzurechnen.

Als Einnahmen sind

die von den Wohnungseigentümern geleisteten Beträge zur Rücklage,

die Zinserträge für den angesparten Rücklagenbetrag,

sonstige Erträgnisse (zB Mieteinnahmen für Abstellplätze),

Versicherungsvergütungen,

eventuelle Förderungszuschüsse (zB für geförderte Sanierungsmaß-

nahmen)

anzugeben.

Manchmal werden Versicherungsvergütungen hier nicht als Einnahmen

ausgewiesen, sondern bei der betreffenden Ausgabe gleich betragsmin-

dernd berücksichtigt.