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AK-
Infoservice
BEISPIEL:
Frau A und Frau D sind Freundinnen und erwerben gemeinsam im
Wege einer Eigentümerpartnerschaft eine Eigentumswohnung. Für
den Fall des Ablebens der D vereinbaren beide miteinander, dass der
Anteil der D am Wohnungseigentumsobjekt an ihren Sohn S überge-
hen soll. Wenn D stirbt und S seinen Anspruch gegenüber dem Ver-
lassenschaftsgericht geltend macht, wird S neuer Partner der A in
der Eigentümerpartnerschaft.
Der Begünstigte hat für die Übereignung des Anteils des Verstorbenen
einen Übernahmspreis auch so zu bezahlen, wie oben dargelegt.