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AK-

Infoservice

BEISPIEL:

Frau A und Frau D sind Freundinnen und erwerben gemeinsam im

Wege einer Eigentümerpartnerschaft eine Eigentumswohnung. Für

den Fall des Ablebens der D vereinbaren beide miteinander, dass der

Anteil der D am Wohnungseigentumsobjekt an ihren Sohn S überge-

hen soll. Wenn D stirbt und S seinen Anspruch gegenüber dem Ver-

lassenschaftsgericht geltend macht, wird S neuer Partner der A in

der Eigentümerpartnerschaft.

Der Begünstigte hat für die Übereignung des Anteils des Verstorbenen

einen Übernahmspreis auch so zu bezahlen, wie oben dargelegt.