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3 hat Nutzwert 102) zur Summe der Nutzwerte aller Wohnungseigentum-

sobjekte der Liegenschaft (zB 1346) in Beziehung gesetzt. Die sich so er-

gebende Bruchzahl (in unserem Beispiel 102/1346) entspricht also dem

Verhältnis des Nutzwerts der konkreten Wohnung zum zusammengerech-

neten Nutzwert aller Wohnungseigentumsobjekte. Mit dieser Bruchzahl

wird auch der Eigentumsanteil dieses Wohnungseigentümers an der Lie-

genschaft ausgedrückt. Der Wohnungseigentümer der Wohnung Top 3

wird mit 102/1346 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, mit diesen

Anteilen ist untrennbar verbunden das Wohnungseigentumsrecht (= Nut-

zungs- und Verfügungsrecht) an der Wohnung Top 3.

Wenn jemand schon „schlichter Miteigentümer“ einer Liegenschaft ist und

er aber auch Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt erwerben

möchte, muss er mindestens einen so großen Anteil (Mindestanteil) an der

Liegenschaft erwerben bzw. besitzen, wie das Nutzwertverhältnis seines

Objektes beträgt. Ist jemand bereits zB mit (vorläufig festgesetzten)

70/1400 Anteilen (also zu 5 %) Miteigentümer der Liegenschaft und will er

Wohnungseigentum an Top 3 erwerben, müssen seine Miteigentumsan-

teile im Zuge der Wohnungseigentumsbegründung entsprechend korri-

giert werden. Um Wohnungseigentümer der Top 3 zu werden, muss man

ja jedenfalls 102/1346 Miteigentumsanteile (7,58 %) an der Liegenschaft

erwerben, damit mit diesen Anteilen Wohnungseigentum an Top 3 verbun-

den werden kann. Grundlage für die Berechnung der Nutzwerte ist die

Nutzfläche.

Nutzfläche (Nfl)

Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche eines Wohnungseigentums-

objektes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befind-

lichen Durchbrechungen (Türöffnungen). Treppen, offene Balkone und Ter-

rassen sowie Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung

nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, und die Fläche

des Zubehörs einer Eigentumswohnung sind bei der Berechnung der Nutz-

fläche nicht zu berücksichtigen. Hingegen sind Loggien – also Balkone

oder Terrassen, die nur nach einer Seite hin offen, sonst aber von Wänden

umfasst sind – bei der Berechnung der Nutzfläche einzubeziehen.

Nutzwert (NW)

Der Nutzwert ergibt sich aus der Nutzfläche des Objekts und Umständen,

die den Wert des konkreten Wohnungseigentumsobjekts im Vergleich zu

anderen Objekten im selben Haus nennenswert erhöhen oder auch ver-