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Folgen der Neufestsetzung/Änderung der Nutzwerte
Mit der Neufestsetzung der Nutzwerte (aufgrund einer Entscheidung des
Gerichts bzw. der Schlichtungsstelle oder aufgrund einer einvernehm-
lichen Vereinbarung aller Miteigentümer) ist es aber noch nicht getan.
Trotz Festsetzung neuer/anderer Nutzwerte sind ja die alten Nutzwerte
noch immer Grundlage für die im Grundbuch eingetragenen Miteigen-
tumsanteile der jeweiligen Wohnungseigentümer.
Um daher den neuen Nutzwerten rechtliche Relevanz zukommen zu las-
sen, müssen die
Miteigentumsanteile im Grundbuch entsprechend
korrigiert
werden. Wenn es bei keinem Miteigentumsanteil der Woh-
nungseigentümer zu einer Änderung von mehr als 10 % kommt, kann die
Änderung durch eine so genannte „Berichtigung“ geschehen, um die ein-
fach beim zuständigen Bezirksgericht angesucht werden kann.
Kommt es aber durch die neuen Nutzwerte bei mindestens einem Mitei-
gentumsanteil zu einer Änderung von mehr als 10 %, müssen sich die
Miteigentümer gegenseitig Miteigentumsanteile in einem solchen Ausmaß
übertragen, dass jedem Wohnungseigentümer der nun (entsprechend der
neuen Nutzwertfestsetzung) für sein Wohnungseigentumsobjekt erforder-
liche Mindestanteil zukommt. Dies bedeutet also, dass die Miteigentümer
verpflichtet sind, zur Änderung der Miteigentumsanteile die entspre-
chenden Anteile zu kaufen/verkaufen bzw. zu schenken/verschenken. Für
übertragene Miteigentumsanteile ist ein angemessenes Entgelt zu leisten,
sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten, Abgaben und Gebühren
sind von dem (den) Miteigentümer(n) zu tragen, dem (denen) Miteigen-
tumsanteile übertragen werden.
Aber auch in diesem Fall – wenn es bei mindestens einem Miteigentums-
anteil auf der Liegenschaft zu einer Änderung von mehr als 10 % kommt
können Änderungen durch die einfache, beim Bezirksgericht zu beantra-
gende „Berichtigung“ erfolgen; und zwar bei den Miteigentümern, bei de-
nen sich der Anteil um weniger als 10 % ändert und die den Miteigentü-
mern, deren Anteil um mehr als 10 % geändert wird, nichts übertragen
bzw. von ihnen nichts übernehmen müssen.