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AK-
Infoservice
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Diese erhält
man, wenn die mit dem Kauf zusammenhängenden Steuern und Ge-
bühren bezahlt sind. (Bestimmte Vertreter der Kaufvertragsparteien
– ein Rechtsanwalt oder Notar – sind aber berechtigt, die Grunder-
werbsteuer und die Gerichtsgebühren gleich selbst zu berechnen und
abzuführen. In diesem Fall ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung
mehr notwendig, sondern nur die „Selbstberechnungserklärung“ des
Rechtsanwaltes oder Notars. Dadurch kann die Eintragung des Eigen-
tumsrechtes beschleunigt werden.)
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Der Staatsbürgerschaftsnachweis des Käufers
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Ist der Käufer Ausländer, ist die Bewilligung der Grundverkehrskom-
mission beizubringen.
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Eventuell sind auch weitere nach landesgesetzlichen Vorschriften er-
forderliche Bewilligungen nachzuweisen.
Vormerkung
Die Vormerkung im Grundbuch dient dem
bedingten Rechtserwerb
oder
-verlust. Die Vormerkung ist möglich, wenn etwa die zur Eintragung be-
stimmten Urkunden noch nicht den nötigen Erfordernissen entsprechen.
Durch Vormerkung wahrt sich der Antragsteller seinen Rang; er verhindert
dadurch, dass bis zur Einverleibung seines Eigentumsrechts andere Per-
sonen Rechte an der Liegenschaft erwerben, die seinem Rechtserwerb
entgegenstehen.
Kommt das Rechtsgeschäft dann nicht zustande oder wird es rückgängig
gemacht, kann die Vormerkung wieder gelöscht werden. Kommt es zu-
stande und werden auch die Urkunden in der entsprechenden Form bei-
gebracht, so erhält die Vormerkung durch Rechtfertigung der Vormerkung
die Wirkung einer Einverleibung.
Anmerkung
Die Anmerkung dient der
Ersichtlichmachung bestimmter Umstände
.
Dies wären etwa die Streitanmerkung der Klage eines Wohnungseigen-
tumsbewerbers gegen den säumigen Liegenschaftseigentümer auf Ein-
verleibung des Wohnungseigentums, die Anmerkung der Rangordnung,
die Anmerkung einer Zwangsverwaltung oder die Anmerkung der Kon-
kurseröffnung.
Ist die Anmerkung im Grundbuch erfolgt, so kann sich niemand darauf
berufen, er habe bestimmte Handlungen in Unkenntnis der angemerkten
Umstände gesetzt.