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Mindestanteil
Der Anteil, den ein Wohnungseigentümer an der Liegenschaft hat (zB
86/9134 Anteil), wird auch als „Mindestanteil“ bezeichnet. Damit wird aus-
gedrückt, dass man als Wohnungseigentümer einer Wohnung
minde-
stens
einen so großen Anteil an der Liegenschaft erwerben bzw. besitzen
muss, wie das Verhältnis des Nutzwertes der konkreten Wohnung zum
zusammen gerechneten Nutzwert aller Objekte beträgt.
Außerdem wird dadurch verdeutlicht, dass eine Teilung des Anteils – mit
Ausnahme der Eigentümerpartnerschaft – nicht möglich ist. Während man
ja beim Alleineigentum bzw. Miteigentum an einer Liegenschaft jeden Ei-
gentumsanteil noch beliebig weiter teilen kann (was zB im Erbweg häufig
vorkommt), ist beim Wohnungseigentum der Miteigentumsanteil (Minde-
stanteil) im Prinzip nicht noch weiter teilbar.
Einzige Ausnahme: Die zwei Mitglieder einer Eigentümerpartnerschaft
können auch mit je einem halben „Mindestanteil“ Wohnungseigentum er-
werben bzw. haben. Ein Wohnungseigentümer kann aber nicht – auch
nicht im Erbweg – das Wohnungseigentum zum Beispiel an die Ehegattin
und die zwei Kinder gemeinsam zu übertragen. Eine Eigentümerpartner-
schaft kann ja nur aus zwei Personen bestehen. Die Ehegattin und die
zwei Kinder müssten sich im Erbfall entweder darauf einigen, wer von ih-
nen (allein oder im Wege einer aus zwei Personen bestehenden Eigentü-
merpartnerschaft) das Wohnungseigentum übernimmt; wenn sie sich
nicht einigen, müsste die Eigentumswohnung versteigert bzw. verkauft
und der Erlös geteilt werden.
Wohnungseigentumsvertrag
Der Wohnungseigentumsvertrag regelt die Rechtsbeziehung der Woh-
nungseigentümer untereinander. Vor allem ist er ein Vertrag aller Woh-
nungseigentumsbewerber und Miteigentümer darüber, dass jeder der
Wohnungseigentumsbewerber und Miteigentümer jedem anderen das
Recht einräumt, eine bestimmte Wohnung ausschließlich zu nutzen und
darüber zu verfügen. Diese
gegenseitige Einräumung des Wohnungs-
eigentums
an bestimmten Objekten ist unabdingbar notwendiger Inhalt,
ohne den Wohnungseigentum nicht begründet werden kann.