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AK-

Infoservice

DAS GRUNDBUCH

Das Grundbuch ist ein bei den Bezirksgerichten geführtes

öffentliches

Register

, in das Liegenschaften und die an ihnen bestehenden „dring-

lichen Rechte“ eingetragen sind. Jeder kann unentgeltlich Auskunft über

die Eintragung oder gegen eine Gebühr einen schriftlichen Grundbuchaus-

zug erhalten. Das Grundbuch besteht aus dem

Hauptbuch

und der

Ur-

kundensammlung.

Für jede Katastralgemeinde gibt es ein Hauptbuch.

Im Hauptbuch sind alle Liegenschaften in der Reihenfolge ihrer

Einlage-

zahl

(EZ) eingetragen.

Jede Grundbucheinlage besteht aus drei Blättern, dem A-, dem B- und

dem C-Blatt.

Das A-Blatt, das Gutsbestandsblatt:

Es besteht aus zwei Teilen: lm A-1-Blatt sind die Grundstücksnummer(n),

die Benützungsart, die Fläche und die Liegenschaftsadresse angeführt.

Das A-2-Blatt enthält die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbun-

denen Rechte (zB das Recht des Zugangs zur Liegenschaft über ein

Nachbargrundstück) oder öffentlichrechtliche Beschränkungen. Auch Ver-

änderungen im Grundbuchkörper durch Zu- oder Abschreibungen wer-

den hier eingetragen.

Das B-Blatt, das Eigentumsblatt:

Dort ist der Eigentümer der Liegenschaft vermerkt. Gibt es mehrere Ei-

gentümer, so sind die Anteile mit Nummern bezeichnet. Dahinter sind die

Größe des Anteils in Form einer Bruchzahl und der Eigentümer dieses

Anteils angegeben. Außerdem ist zu entnehmen, wann und auf Grund

welcher Urkunde das Eigentumsrecht erworben wurde. Anhand der hier

angeführten Nummern kann die jeweilige Urkunde in der nach Kalender-

jahren geordneten Urkundensammlung gefunden werden, die alle Urkun-

den enthält, auf Grund deren eine Grundbucheintragung vorgenommen

wurde. Unterliegt der Eigentümer in seiner Vermögensverwaltung irgend-

welchen Beschränkungen (zB Minderjährigkeit), so ist das ebenfalls hier

eingetragen.

Das C-Blatt, das Lastenblatt:

Es enthält die mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbun-

denen Belastungen (zB Pfandrechte, Veräußerungs- oder Belastungsver-

bote, Vor- oder Wiederkaufsrechte, Dienstbarkeiten usw.). Die Bela-