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AK-
Infoservice
DAS GRUNDBUCH
Das Grundbuch ist ein bei den Bezirksgerichten geführtes
öffentliches
Register
, in das Liegenschaften und die an ihnen bestehenden „dring-
lichen Rechte“ eingetragen sind. Jeder kann unentgeltlich Auskunft über
die Eintragung oder gegen eine Gebühr einen schriftlichen Grundbuchaus-
zug erhalten. Das Grundbuch besteht aus dem
Hauptbuch
und der
Ur-
kundensammlung.
Für jede Katastralgemeinde gibt es ein Hauptbuch.
Im Hauptbuch sind alle Liegenschaften in der Reihenfolge ihrer
Einlage-
zahl
(EZ) eingetragen.
Jede Grundbucheinlage besteht aus drei Blättern, dem A-, dem B- und
dem C-Blatt.
Das A-Blatt, das Gutsbestandsblatt:
Es besteht aus zwei Teilen: lm A-1-Blatt sind die Grundstücksnummer(n),
die Benützungsart, die Fläche und die Liegenschaftsadresse angeführt.
Das A-2-Blatt enthält die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbun-
denen Rechte (zB das Recht des Zugangs zur Liegenschaft über ein
Nachbargrundstück) oder öffentlichrechtliche Beschränkungen. Auch Ver-
änderungen im Grundbuchkörper durch Zu- oder Abschreibungen wer-
den hier eingetragen.
Das B-Blatt, das Eigentumsblatt:
Dort ist der Eigentümer der Liegenschaft vermerkt. Gibt es mehrere Ei-
gentümer, so sind die Anteile mit Nummern bezeichnet. Dahinter sind die
Größe des Anteils in Form einer Bruchzahl und der Eigentümer dieses
Anteils angegeben. Außerdem ist zu entnehmen, wann und auf Grund
welcher Urkunde das Eigentumsrecht erworben wurde. Anhand der hier
angeführten Nummern kann die jeweilige Urkunde in der nach Kalender-
jahren geordneten Urkundensammlung gefunden werden, die alle Urkun-
den enthält, auf Grund deren eine Grundbucheintragung vorgenommen
wurde. Unterliegt der Eigentümer in seiner Vermögensverwaltung irgend-
welchen Beschränkungen (zB Minderjährigkeit), so ist das ebenfalls hier
eingetragen.
Das C-Blatt, das Lastenblatt:
Es enthält die mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbun-
denen Belastungen (zB Pfandrechte, Veräußerungs- oder Belastungsver-
bote, Vor- oder Wiederkaufsrechte, Dienstbarkeiten usw.). Die Bela-