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AK-

Infoservice

man noch zahlreiche Grundinformationen abklären, die Finanzierung si-

chern, den Vertragstext prüfen lassen; weiters sollte man – ohne ausrei-

chende Sicherheiten – auch keine Anzahlungen an den Verkäufer und

überhaupt nie ein Angeld leisten.

Allgemeines zum Rücktritt vom Vertrag

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es kein allgemeines Rück-

trittsrecht von Verträgen. Es stimmt nicht, dass man von jedem bereits

geschlossenen Vertrag einfach so – zB innerhalb einer Frist von 7 Tagen

– wieder Abstand nehmen kann. Nur in ganz bestimmten Fällen sehen die

Gesetze Möglichkeiten zum „Rücktritt“ vor.

Zwar sind in der Praxis einige Wohnungsunternehmen bereit, gegen Zah-

lung von relativ geringen „Verwaltungskosten“ einen Rücktritt vom Vertrag,

weil es sich zB der Käufer anders überlegt hat, noch während der Bau-

phase zu akzeptieren, manche sehen aber durchaus saftige „Stornoge-

bühren“ für diesen Fall vor. Wer – wie die meisten gemeinnützigen Bauver-

einigungen – üblicherweise auf eine lange Warteliste von weiteren Interes-

senten zurückgreifen kann, kann bei Rücktritten leicht kulant sein. Ein klei-

nerer privater Bauträger aber, der nur wenige, vergleichsweise teure und

damit schwer zu verkaufende Wohnungen errichtet, ist weit stärker daran

interessiert, dass die einmal gewonnenen Vertragspartner bei der Stange

bleiben, auch wenn diese mittlerweile draufgekommen sind, dass sie – aus

welchen Gründen immer – keine gute Wahl getroffen haben.

Ein Rücktritt eines Vertragspartners ist im Prinzip nur möglich, wenn der

andere zustimmt oder auf Grund einer eindeutigen vertraglichen Vereinba-

rung oder auf Grund gesetzlicher Möglichkeiten.

TIPP:

Wenn man sich noch unsicher ist, sollte man den Vertrag natürlich

gar nicht abschließen. Man könnte sich im Kauf(anwartschafts)ver-

trag für bestimmte Fälle aber auch ein unentgeltliches Rücktrittsrecht

ausbedingen, bzw. den Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung

abschließen, beispielsweise mit folgendem Text: „Dieser Vertrag tritt

nur dann in Kraft, wenn der Käufer bis zum ..... (Datum) bei der Bank

XY ein Darlehen in der Höhe von € ....... mit einer Laufzeit von ... Jah-

ren zu einem maximalen Zinssatz von ... % (oder: mit einer maxima-

len monatlichen Rate von € .......) erhält.“ Auch in einem Anbot könnte