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Infoservice
Vertragsrücktritt für den Fall erklären, dass die Leistung auch nicht
am Ende der Nachfrist erbracht wird.
BEISPIEL:
„Zur Fertigstellung und ordnungsgemäßen Übergabe der bei Ihnen
am ........ gekauften Eigentumswohnung Top ..., in ........................
setze ich Ihnen nach Ablauf des vereinbarten Übergabetermins (... ...
20...) eine Nachfrist von 8 Wochen. Für den Fall, dass Sie innerhalb
dieser Frist nicht ordnungsgemäß übergeben, erkläre ich schon jetzt
meinen Rücktritt vom Vertrag.“
Ist die Nachfrist ergebnislos abgelaufen, ist der Vertrag nicht mehr exi-
stent. Eine danach verspätet angebotene Übergabe braucht nicht ange-
nommen, zu werden. Auch im Fall des Rücktritts kann Schadenersatz be-
gehrt werden, und zwar für den durch den berechtigten Rücktritt beim
Käufer entstandenen Schaden, wenn den Verkäufer an der Nichteinhal-
tung des Termins ein Verschulden trifft. Der säumige Verkäufer muss be-
weisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Wenn man schon Zahlungen an den Vertragspartner geleistet hat, sollte
man aber vor einem Rücktritt überprüfen, ob die nach dem Vertragsrück-
tritt gewünschte Rückzahlung der schon bezahlten Gelder sichergestellt
ist. Besteht das Risiko, dass man seine Zahlungen bei einem Rücktritt
vom Vertrag nicht zurückerhält, ist es besser nicht zurückzutreten und die
verspätete Übergabe in Kauf zu nehmen.
Weitere gesetzliche Rücktrittsrechte sind im Bauträgervertragsgesetz
(siehe im entsprechenden Kapitel) sowie im Konsumentenschutzgesetz
(siehe sogleich) enthalten.
Besonderes Rücktrittsrecht bei Immobiliengeschäften
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man gemäß § 30a Konsumen-
tenschutzgesetz (KSchG) von Vertragserklärungen bei Immobilienge-
schäften (zB Anbot, Kauf- oder Mietvertrag, etc.) kostenlos zurücktreten.
Dieses Rücktrittsrecht hat man gegenüber einem Immobilienmakler und/
oder auch direkt gegenüber einem Verkäufer, selbst dann, wenn kein Mak-
ler eingeschaltet war.