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AK-

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Weiters wäre auch zu beachten, dass von einer derartigen Sicherung

nicht nur der Fertigstellungs- sondern auch der Rückforderungsan-

spruch des Erwerbers umfasst ist.

b) Grundbücherliche Sicherung in Verbindung mit einer Zahlung nach dem

Ratenplan: Die Ratenplanmethode sieht vor, dass der Erwerber auf der

zu bebauenden Liegenschaft jedenfalls grundbücherlich (zB durch eine

Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs

2 WEG) abzusichern ist. Falls der Erwerber grundbücherliche Lasten –

unter Anrechnung auf den Kaufpreis – nicht übernehmen will, muss die

Lastenfreiheit hergestellt sein bzw. die zukünftige Lastenfreiheit gesi-

chert sein. Weiters ist ein Treuhänder (Rechtsanwalt oder Notar) zu be-

stellen, der den Erwerber über das Rechtsgeschäft umfassend aufzu-

klären hat, den Baufortschritt kontrolliert und die Zahlungen entspre-

chend dem Baufortschritt beim Erwerber abruft.

Die Fälligkeit der Zahlungen des Erwerbers nach dem

Ratenplan

kann in

zwei Varianten - Ratenplan A oder Ratenplan B - vereinbart werden:

Ratenplan A:

15 % des vereinbarten Preises bei Baubeginn aufgrund einer rechts-

kräftigen Baubewilligung

35 % nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches

20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen

12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich

deren Verglasung

12 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Über-

nahme des eigentlichen Vertragsgegenstandes

4 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage

2 % nach Ablauf von drei Jahren ab Übergabe des eigentlichen Ver-

tragsgegenstandes

Wenn es sich um den Erwerb von Wohnraum zur Deckung des dringenden

Wohnbedürfnisses des Erwerbers oder eines nahen Angehörigen handelt,

muss der Bauträger dem Erwerber beim Ratenplan A eine

Zusatzsicher-

heit

bieten. Er hat dem Erwerber zusätzlich eine Bankgarantie in der Höhe

von 10 % des vereinbarten Preises einzuräumen. Dies dient im Konkurs

des Bauträgers dazu, eventuelle Verteuerungen der Fertigstellung durch

andere Firmen abzufedern.