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vertrag, der zum Ende jeder Abrechnungsperiode aufgekündigt werden
kann) wird jedoch als zulässig angesehen.
b) Dem widerspricht aber in einer jüngeren Entscheidung der Oberste Ge-
richtshof (OGH, 04.09.2001, 5 Ob 98/01z): Die Bestellung des Woh-
nungseigentumsorganisators zum Verwalter, auch wenn diese bereits in
den Kaufverträgen vorgesehen ist, ist nicht unbillig und daher nicht
rechtswidrig.
Der OGH hat dabei zwischen einer befristeten und damit für einen be-
stimmten Zeitraum unkündbaren Bestellung des Wohnungseigentumsor-
ganisators zum Verwalter und seiner nur unbefristeten Bestellung nicht
unterschieden; beides ist entsprechend dieser Entscheidung zulässig. Der
Nachteil, dass die Wohnungseigentümer in den ersten Jahren die Person
des Verwalters nicht selbst bestimmen können, sei dadurch entschärft,
dass sie dem Verwalter Weisungen erteilen und einen pflichtwidrig han-
delnden Verwalter jederzeit abberufen können.
Kaufanwartschaftsvertrag und/oder Kaufvertrag
Wenn es um eine Eigentumswohnung in einem neu zu errichtenden Ge-
bäude geht, so ist der erste Vertrag, den Sie als Wohnungsinteressent
unterschreiben, üblicherweise ein
„Kaufanwartschaftsvertrag“
. Dies
muss nicht notwendigerweise so sein, wird aber oft dann vorkommen,
wenn man in einer sehr frühen Bauphase eine Eigentumswohnung kauft.
Natürlich kommt es auch vor, dass man als ersten Vertrag gleich den ei-
gentlichen Kaufvertrag unterzeichnet, besonders dann, wenn die Wohn-
hausanlage schon fertiggestellt wurde.
Wie der Name „Kaufanwartschaftsvertrag“ schon sagt, werden Sie damit
zwar „Anwärter“ für den Kauf der Eigentumswohnung (das Gesetz sagt:
„Wohnungseigentumsbewerber“) – aber noch nicht Wohnungseigentü-
mer.
Wie dieser Vertrag bezeichnet wird (manchmal zum Beispiel auch als Vor-
vertrag), ist unerheblich. Wesentlich ist, dass Sie sich mit Abschluss des
Anwartschaftsvertrages verpflichten, die im Vertrag vorgesehenen Zah-
lungen zu leisten, sowie nach Bauabschluss einen Kaufvertrag und den
Wohnungseigentumsvertrag zu unterschreiben. Im Gegenzug sichert Ih-