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Ratenplan B:

10 % des vereinbarten Preises bei Baubeginn aufgrund einer rechts-

kräftigen Baubewilligung

30 % nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches

20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen

12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich

deren Verglasung

17 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Über-

nahme des eigentlichen Vertragsgegenstandes

9 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage

2 % nach Ablauf von drei Jahren ab Übergabe des eigentlichen Ver-

tragsgegenstandes

Der Ratenplan B sieht keine Zusatzsicherheit vor, dafür aber niedrigere

Raten. Auch das dient dazu, eventuelle Verteuerungen der Fertigstellung

abzufedern, wenn der Bauträger in Konkurs geht. Sind etwa schon 50 %

der Bauleistungen erbracht, hat man aber erst 40 % des vereinbarten

Preises bezahlt, reichen die restlichen 60 % des Preises in der Regel wohl

aus, um die zweite Hälfte der Bauleistungen bei anderen Firmen zu beauf-

tragen.

Der Ratenplan ist aber nur der Mindeststandard! Es ist zu empfehlen bes-

sere Konditionen zu vereinbaren.

Die Fälligkeit der letzten Rate erst drei Jahre nach Übergabe (= der soge-

nannte

Haftrücklass

) bedeutet einen gewissen Druck auf den Bauträger,

die nach der Wohnungsübergabe eventuell in der Zwischenzeit aufgetre-

tenen Mängel rasch zu beseitigen. Es darf aber vereinbart werden, dass

der Bauträger die letzte Rate auch schon bei Fertigstellung der Gesamt-

anlage erhält, wenn er dem Erwerber statt des Haftrücklasses eine Bank-

garantie oder Versicherung in dieser Höhe übergibt. Treten nach der Über-

gabe Mängel auf und werden diese vom Bauträger nicht behoben, muss

man sich dann an die Bankgarantie oder Versicherung halten.

Aus der Praxis kann gesagt werden, dass eine grundbücherliche Sicher-

stellung zusammen mit dem Ratenplan nicht den guten Sicherungseffekt

einer Bankgarantie hat. Mit einer Bankgarantie ist man in der Regel (auf

den Text der Garantie achten!) auch hinsichtlich der Rückforderungen ge-

sichert. Schließlich möchte ja nicht jeder Käufer ein wegen Konkurs des