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Bankgarantie) schriftlich erhalten hat. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage
ab dem Tag, an dem er eine Kopie seiner Vertragserklärung, die oben
genannten Informationen und eine schriftliche Belehrung über sein
Rücktrittsrecht erhält. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls 6 Wochen
nach seiner Vertragserklärung.
b) Überdies hat der Erwerber ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass eine
dem Vertrag zugrunde gelegte Wohnbauförderung ganz oder in erheb-
lichem Ausmaß aus nicht beim Erwerber gelegenen Gründen unter-
bleibt. Der Rücktritt ist binnen 14 Tagen zu erklären. Die Rücktrittsfrist
beginnt, sobald der Erwerber vom Unterbleiben der Wohnbauförderung
informiert wird und eine schriftliche Belehrung über sein Rücktrittsrecht
erhält. Wenn er keine Belehrung über das Rücktrittsrecht erhält, so en-
det die Rücktrittsfrist 6 Wochen nach Erhalt der Information über das
Unterbleiben der Wohnbauförderung. Der Rücktritt kann gegenüber
dem Bauträger oder dem Treuhänder erklärt werden und sollte natürlich
mit eingeschriebenem Brief erfolgen.
Kauf einer noch im Bau befindlichen bzw.
neu errichteten Eigentumswohnung
Beim Kauf einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung sind nicht nur
der eigentliche Kaufvertrag sondern auch verschiedene andere Verträge
zu schließen. Manchmal sind diese Verträge (Kaufanwartschaftsvertrag
und/oder Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Verwaltungsvertrag,
evtl. Beheizungsvertrag oder Wärmelieferungsvertrag) oder Teile dieser
Verträge in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst. Die Unsi-
cherheit des Wohnungskäufers ist in der Phase des Wohnungserwerbs,
wenn ihm vom Wohnungseigentumsorganisator seitenlange Vereinba-
rungen, deren Inhalt schwer verständlich ist, zur Unterschrift vorgelegt
werden, am größten.
Da in der Praxis bei einem Neubau alle Vertragsformulare vom Wohnungs-
eigentumsorganisator vorgelegt werden, ist nicht leicht nachvollziehbar,
dass der Käufer aber eigentlich verschiedene Verträge mit verschiedenen
Personen schließt:
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den
Kaufanwartschaftsvertrag und/oder Kaufvertrag
mit demWoh-
nungseigentumsorganisator