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Infoservice

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Bankgarantie) schriftlich erhalten hat. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage

ab dem Tag, an dem er eine Kopie seiner Vertragserklärung, die oben

genannten Informationen und eine schriftliche Belehrung über sein

Rücktrittsrecht erhält. Das Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls 6 Wochen

nach seiner Vertragserklärung.

b) Überdies hat der Erwerber ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass eine

dem Vertrag zugrunde gelegte Wohnbauförderung ganz oder in erheb-

lichem Ausmaß aus nicht beim Erwerber gelegenen Gründen unter-

bleibt. Der Rücktritt ist binnen 14 Tagen zu erklären. Die Rücktrittsfrist

beginnt, sobald der Erwerber vom Unterbleiben der Wohnbauförderung

informiert wird und eine schriftliche Belehrung über sein Rücktrittsrecht

erhält. Wenn er keine Belehrung über das Rücktrittsrecht erhält, so en-

det die Rücktrittsfrist 6 Wochen nach Erhalt der Information über das

Unterbleiben der Wohnbauförderung. Der Rücktritt kann gegenüber

dem Bauträger oder dem Treuhänder erklärt werden und sollte natürlich

mit eingeschriebenem Brief erfolgen.

Kauf einer noch im Bau befindlichen bzw.

neu errichteten Eigentumswohnung

Beim Kauf einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung sind nicht nur

der eigentliche Kaufvertrag sondern auch verschiedene andere Verträge

zu schließen. Manchmal sind diese Verträge (Kaufanwartschaftsvertrag

und/oder Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Verwaltungsvertrag,

evtl. Beheizungsvertrag oder Wärmelieferungsvertrag) oder Teile dieser

Verträge in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst. Die Unsi-

cherheit des Wohnungskäufers ist in der Phase des Wohnungserwerbs,

wenn ihm vom Wohnungseigentumsorganisator seitenlange Vereinba-

rungen, deren Inhalt schwer verständlich ist, zur Unterschrift vorgelegt

werden, am größten.

Da in der Praxis bei einem Neubau alle Vertragsformulare vom Wohnungs-

eigentumsorganisator vorgelegt werden, ist nicht leicht nachvollziehbar,

dass der Käufer aber eigentlich verschiedene Verträge mit verschiedenen

Personen schließt:

den

Kaufanwartschaftsvertrag und/oder Kaufvertrag

mit demWoh-

nungseigentumsorganisator