Previous Page  77 / 264 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 77 / 264 Next Page
Page Background

AK-

Infoservice

69

ten werden kann, eine Vertragsstrafe für den Wohnungseigentumsor-

ganisator.

BEISPIEL:

„Bezugstermin 01.01.2004. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die Woh-

nung nicht bezugsfertig übergeben werden, so leistet der Verkäufer

(Wohnungseigentumsorganisator) für jede angefangene Woche bis

zur verspäteten bezugsfertigen Übergabe an den Käufer einen Be-

trag von € 1.000,- als Vertragsstrafe.“

Gesamtkaufpreis: Vereinbarung darüber, ob es sich um einen Fixpreis

handelt oder ob eine Höchstpreisgarantie gewährt wird. Falls beides

nicht gegeben ist, sondern ein kostendeckender oder kostenorientier-

ter Preis zu leisten ist, sollte vereinbart sein, wie die Nachfinanzierung

bei einer Baukostenüberschreitung erfolgen soll. Falls keine Fix- oder

Höchstkostenpreisgarantie gegeben wird, ist der Kalkulationsstichtag

wichtig, der bei gemeinnützigen Baugesellschaften höchstens ein Jahr

zurückliegen darf. Wenn sich der Kaufpreis aus Grund- und Baukosten

zusammensetzt, sind sie ihrer Höhe nach getrennt anzugeben.

Wie erfolgt die Zahlung und Finanzierung des Gesamtkaufpreises:

Muss die Wohnung bar in voller Höhe bezahlt werden? Wird der

Kaufpreis nur teilweise durch Eigenmittel des Käufers und der Rest

durch ein auf der Liegenschaft haftendes Hypothekardarlehen und/

oder durch ein gefördertes Darlehen bezahlt? Wenn ja, sollten Lauf-

zeit, Höhe und Verzinsung des Bankkredits und/oder des öffentlichen

Darlehens und die sich daraus ergebenden monatlichen Belastungen

angegeben sein.

Je nachdem muss also vereinbart werden, ob der Verkäufer eine las-

tenfreie Übergabe des Liegenschaftsanteils garantiert, oder ob und

in welcher Höhe der Käufer ein auf seinem Anteil haftendes Darlehen

übernimmt.

Fälligkeit der Kaufpreiszahlungen an den Wohnungseigentumsorgani-

sator: Solange die Wohnungen noch nicht fertiggestellt wurden, ist es

am besten, eine Vereinbarung zu treffen, wonach der Käufer Teilbeträ-

ge je nach Baufortschritt zu zahlen hat. Wenn bereits vor der Fertig-

stellung des Baus der gesamte Kaufpreis bezahlt wird, besteht die Ge-

fahr, dass im Fall des Konkurses des Wohnungseigentumsorganisators

die geleisteten Zahlungen verloren sind, ohne dass die Gegenleistung

(Fertigstellung der Wohnung) voll erbracht wurde.