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ten werden kann, eine Vertragsstrafe für den Wohnungseigentumsor-
ganisator.
BEISPIEL:
„Bezugstermin 01.01.2004. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die Woh-
nung nicht bezugsfertig übergeben werden, so leistet der Verkäufer
(Wohnungseigentumsorganisator) für jede angefangene Woche bis
zur verspäteten bezugsfertigen Übergabe an den Käufer einen Be-
trag von € 1.000,- als Vertragsstrafe.“
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Gesamtkaufpreis: Vereinbarung darüber, ob es sich um einen Fixpreis
handelt oder ob eine Höchstpreisgarantie gewährt wird. Falls beides
nicht gegeben ist, sondern ein kostendeckender oder kostenorientier-
ter Preis zu leisten ist, sollte vereinbart sein, wie die Nachfinanzierung
bei einer Baukostenüberschreitung erfolgen soll. Falls keine Fix- oder
Höchstkostenpreisgarantie gegeben wird, ist der Kalkulationsstichtag
wichtig, der bei gemeinnützigen Baugesellschaften höchstens ein Jahr
zurückliegen darf. Wenn sich der Kaufpreis aus Grund- und Baukosten
zusammensetzt, sind sie ihrer Höhe nach getrennt anzugeben.
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Wie erfolgt die Zahlung und Finanzierung des Gesamtkaufpreises:
Muss die Wohnung bar in voller Höhe bezahlt werden? Wird der
Kaufpreis nur teilweise durch Eigenmittel des Käufers und der Rest
durch ein auf der Liegenschaft haftendes Hypothekardarlehen und/
oder durch ein gefördertes Darlehen bezahlt? Wenn ja, sollten Lauf-
zeit, Höhe und Verzinsung des Bankkredits und/oder des öffentlichen
Darlehens und die sich daraus ergebenden monatlichen Belastungen
angegeben sein.
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Je nachdem muss also vereinbart werden, ob der Verkäufer eine las-
tenfreie Übergabe des Liegenschaftsanteils garantiert, oder ob und
in welcher Höhe der Käufer ein auf seinem Anteil haftendes Darlehen
übernimmt.
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Fälligkeit der Kaufpreiszahlungen an den Wohnungseigentumsorgani-
sator: Solange die Wohnungen noch nicht fertiggestellt wurden, ist es
am besten, eine Vereinbarung zu treffen, wonach der Käufer Teilbeträ-
ge je nach Baufortschritt zu zahlen hat. Wenn bereits vor der Fertig-
stellung des Baus der gesamte Kaufpreis bezahlt wird, besteht die Ge-
fahr, dass im Fall des Konkurses des Wohnungseigentumsorganisators
die geleisteten Zahlungen verloren sind, ohne dass die Gegenleistung
(Fertigstellung der Wohnung) voll erbracht wurde.