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AK-

Infoservice

Behalten Sie sich im Kauf(anwartschafts)vertrag außerdem vor, dass

ein gewisser Rest des Kaufpreises (zB 3-5 %) erst einige Monate oder

gar erst drei Jahre nach ordnungsgemäßer mängelfreier Übergabe der

Wohnung fällig sein soll. Dies bedeutet einen gewissen Druck auf den

Wohnungseigentumsorganisator, die eventuell in der Zwischenzeit

nach der Wohnungsübergabe aufgetretenen Mängel rasch zu besei-

tigen.

Wenn das Bauträgervertragsgesetz anzuwenden ist (siehe dazu das

entsprechende Kapitel), muss die Art des Sicherungsmittels im Vertrag

angegeben sein.

Soll ein Treuhänder (in der Regel der Vertragserrichter) für die Kauf-

preiszahlungen bestellt werden? Bei einer derartigen Treuhandschaft

zahlt der Käufer den Kaufpreis oder die Kaufpreisraten an den Treu-

händer (Notar oder Rechtsanwalt) mit dem Auftrag den Kaufpreis erst

dann an den Verkäufer weiterzuleiten, wenn die vereinbarte grundbü-

cherliche Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers abgesichert

bzw. durchgeführt ist.

TIPP:

zur Absicherung von Treuhandgeldern: Da in den letzten Jahren im-

mer wieder Fälle der Veruntreuung von Treuhandgeldern vorgekom-

men sind, haben sowohl die Rechtsanwaltskammern als auch die

Notariatskammer Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Alle Notare sind

im notariellen Treuhandregister erfasst. Sie sind verpflichtet, alle

übernommenen Treuhandschaften dort anzuzeigen und registrieren

zu lassen. Rechtsanwälte können freiwillig Mitglied im Treuhandver-

band, Treuhandbuch oder bei der Treuhandrevision (unterschiedlich

je nach Bundesland) der Rechtsanwaltskammern sein. Diesfalls ha-

ben auch sie die übernommenen Treuhandschaften zu melden, da-

mit die jeweilige Rechtsanwaltskammer die Abwicklung der Treu-

handschaft kontrollieren kann. Achten Sie daher bei der Auswahl des

Vertragserrichters darauf, dass dieser einer derartigen Kontrolle un-

terliegt; bestehen Sie darauf, dass Ihnen der Vertragserrichter die

entsprechende Meldung der Treuhandschaft an seine Notariats- oder

Rechtsanwaltskammer in Kopie übermittelt.

Wie werden Aufwendungen für die Liegenschaft (Annuitäten, Betriebs-

kosten, Heizungskosten, Liftkosten, Instandhaltung, etc.) auf die einzel-

nen Wohnungseigentumsobjekte aufgeteilt. Nach dem Nutzwert oder

nach der Nutzfläche oder nach einem anderen Aufteilungsschlüssel.