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AK-
Infoservice
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Behalten Sie sich im Kauf(anwartschafts)vertrag außerdem vor, dass
ein gewisser Rest des Kaufpreises (zB 3-5 %) erst einige Monate oder
gar erst drei Jahre nach ordnungsgemäßer mängelfreier Übergabe der
Wohnung fällig sein soll. Dies bedeutet einen gewissen Druck auf den
Wohnungseigentumsorganisator, die eventuell in der Zwischenzeit
nach der Wohnungsübergabe aufgetretenen Mängel rasch zu besei-
tigen.
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Wenn das Bauträgervertragsgesetz anzuwenden ist (siehe dazu das
entsprechende Kapitel), muss die Art des Sicherungsmittels im Vertrag
angegeben sein.
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Soll ein Treuhänder (in der Regel der Vertragserrichter) für die Kauf-
preiszahlungen bestellt werden? Bei einer derartigen Treuhandschaft
zahlt der Käufer den Kaufpreis oder die Kaufpreisraten an den Treu-
händer (Notar oder Rechtsanwalt) mit dem Auftrag den Kaufpreis erst
dann an den Verkäufer weiterzuleiten, wenn die vereinbarte grundbü-
cherliche Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers abgesichert
bzw. durchgeführt ist.
TIPP:
zur Absicherung von Treuhandgeldern: Da in den letzten Jahren im-
mer wieder Fälle der Veruntreuung von Treuhandgeldern vorgekom-
men sind, haben sowohl die Rechtsanwaltskammern als auch die
Notariatskammer Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Alle Notare sind
im notariellen Treuhandregister erfasst. Sie sind verpflichtet, alle
übernommenen Treuhandschaften dort anzuzeigen und registrieren
zu lassen. Rechtsanwälte können freiwillig Mitglied im Treuhandver-
band, Treuhandbuch oder bei der Treuhandrevision (unterschiedlich
je nach Bundesland) der Rechtsanwaltskammern sein. Diesfalls ha-
ben auch sie die übernommenen Treuhandschaften zu melden, da-
mit die jeweilige Rechtsanwaltskammer die Abwicklung der Treu-
handschaft kontrollieren kann. Achten Sie daher bei der Auswahl des
Vertragserrichters darauf, dass dieser einer derartigen Kontrolle un-
terliegt; bestehen Sie darauf, dass Ihnen der Vertragserrichter die
entsprechende Meldung der Treuhandschaft an seine Notariats- oder
Rechtsanwaltskammer in Kopie übermittelt.
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Wie werden Aufwendungen für die Liegenschaft (Annuitäten, Betriebs-
kosten, Heizungskosten, Liftkosten, Instandhaltung, etc.) auf die einzel-
nen Wohnungseigentumsobjekte aufgeteilt. Nach dem Nutzwert oder
nach der Nutzfläche oder nach einem anderen Aufteilungsschlüssel.