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AK-

Infoservice

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kann die Behörde die notwendigen Arbeiten von einer Firma ihrer Wahl auf

Kosten der Eigentümer durchführen lassen.

In einem solchen Fall haften alle Miteigentümer solidarisch für die anfal-

lenden Kosten. Das heißt, dass einem einzigen Miteigentümer der volle

Betrag – zB mehrere zehntausend Euro – vorgeschrieben werden kann,

auch wenn er nur zu einem kleinen Prozentsatz Miteigentümer der Liegen-

schaft ist. Dieser in Anspruch genommene Miteigentümer muss sich –

wenn er den Betrag bezahlt – an den anderen Miteigentümern schadlos

halten und deren Anteile an den Kosten der Ersatzvornahme begehren.

Wenn aber einer der anderen Miteigentümer zahlungsunfähig ist, erhält

der Miteigentümer, der alles bezahlen musste, diese Beträge (teilweise)

nicht refundiert. Sollten die Kosten der Ersatzvornahme nicht bezahlt wer-

den, sichert sich die Baubehörde durch Eintragung einer Zwangshypo-

thek auf allen Eigentumsanteilen im Grundbuch ab und kann in der Folge

sogar den Antrag auf Zwangsversteigerung stellen.

Weiters können wegen der Verletzung der Bauordnung oder der auf ihrer

Grundlage erlassenen Verordnungen Geldstrafen gegen die Eigentümer

verhängt werden. Gerade in diesem Bereich zeigt sich das Risiko des Mit-

eigentums besonders. Ansprechpartner der Baubehörde ist jeder Mitei-

gentümer der Liegenschaft, unabhängig davon, wie sich die Situation der

Miteigentümer im Innenverhältnis bzw. das Verhältnis der Miteigentümer

zum Verwalter darstellt.

Sind zB die Mehrheit der Eigentümer und der Verwalter trotz Bauauftrag

untätig, können den „unschuldigen“ Miteigentümer die nachteiligen Fol-

gen einer Ersatzvornahme treffen; auch Geldstrafen können gegen ihn

verhängt werden. Dies unabhängig davon, ob er sich im Innenverhältnis

– allenfalls auf dem Rechtsweg – bemüht, die anderen Eigentümer und/

oder den Verwalter zur Befolgung des Bauauftrages zu zwingen. Wird der

unschuldige Miteigentümer wegen Nichtbefolgung eines Bauauftrages

bestraft, verbleibt nur mehr die Möglichkeit, eventuelle Schadenersatzfor-

derungen gegen den Verwalter und/oder die säumigen Miteigentümer zu

stellen.

Dachbodenausbau

Ein Teil der Verwertungsstrategie in Althäusern besteht darin, dass Dach-

böden ausgebaut und verkauft werden. Käufer derartiger Wohnungen be-

richten immer wieder, dass minderwertige Materialien verwendet bzw.