

Anhang
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M: Aber ist psychologisch ein Unterschied.
I: Ja, psychologisch ist das ein Unterschied, passt. Der Vater hat ja die Arbeitszeit reduziert, in Karenz zu gehen,
weil man seit neuestem nicht nur minimal drei Monate, sondern jetzt auch nur zwei Monate in Karenz
gehen kann. Das wäre jetzt auch kein Thema gewesen, sozusagen?
M: Das ist für mich im Prinzip nicht wichtig. Für ihn ist es einfach schwierig, weil man in einer Schule oder
Fachhochschule so zwei Monate fehlen, das ist komplett ein Humbug eigentlich.
I: Über den Sommer würde das gehen.
M: Über den Sommer bekommt er ja sowieso sein Gehalt. Da braucht er ja nicht in Karenz gehen (lacht).
I: Ja, guter Punkt. Absolut richtig. Also, im Prinzip hat er durch diese Arbeitszeitreduktion, die er wegen den
Kindern gemacht hat, nehme ich einmal an, beteiligt er sich so, und er hat in den Ferien sozusagen ohnedies
überdurchschnittlich viel Zeit?
M: Ja, richtig.
I: Deswegen ist die ganze Karenzgeschichte gar kein Thema?
M: Nein, es war ein Thema, dass er ein ganzes Jahr ginge. Das wäre noch ein Thema gewesen, aber…
I: Das war einmal ein Thema? Und das haben Sie fallen lassen, und weshalb?
M: Aus finanziellen Gründen. Und, weil es für mich nicht sinnvoll ist, weder für mich noch für die Familie, auch
von der Firma her, ein Jahr lang 40 Stunden arbeiten zu gehen und dann wieder so viel zu reduzieren. Das
bringt es einfach nicht, weil ich dann wieder sieben Familien abgeben muss, und das ist einfach nicht gut,
wenn es nicht unbedingt sein muss.
I: Gibt es irgendwie, wenn man so sagt, Väterbeteiligung, irgendwie, das ist jetzt Aufgabe des Vaters und nicht
Aufgabe des Vaters?
M: Väterbeteiligung woran?
I: An der Kindererziehung, alles was in den ersten Lebensjahren dazu gehört, wo man sich am gemeinsamen
Haushalt beteiligen kann.
M: Nein, da ist es so rein gewachsen, dass er mit den zwei Buben am Abend Zähne putzen geht beispielsweise,
aber das ist vielmehr ein Ritual.
I: Ist keine Form von Väterbeteiligung?
M: Nein, nein.
I: Ok, Zuverdienstgrenzen ist das Thema? Kennen Sie die Zuverdienstgrenzen von Ihrer Variante?
M: Ahm, ich glaube 900 Euro und irgendwas. Aber Sie können mir ja die genaue Zuverdienstgrenze sagen?
I: Ah, das hängt ein bisschen vom Einkommen ab, 60% sind es im Prinzip. Das ist so eine Art Nettoeinkommen,
spezielle Zu- und Abschläge, aber 60% des Einkommens, das Sie im letzten Jahr, vor dem
Kinderbetreuungsgeld, gehabt haben.
M: Ist das nicht das einkommensabhängige?
I:Na, da ist die Geringfügigkeit.