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Beurteilung der Bedarfserhebung
Die Bedarfserhebung wurde recht unterschiedlich durchgeführt. Während
beispielsweise in der Tiroler Sparkasse in einem Fall alle wesentlichen Kriterien
abgefragt wurden, wurde in zwei Filialen die Bedarfserhebung nur ganz oberflächlich
durchgeführt. Sehr ähnlich ist das Ergebnis bei den anderen getesteten Banken: Am
besten bewertet wurden hier die BAWAG P.S.K. und die UniCredit Bank Austria, am
schlechtesten die BTV und die Hypo Tirol. Allgemein kann man sagen, dass die
Banken bei der Bedarfserhebung, konkret bei der Einholung der wesentlichen
Informationen zu den finanziellen Verhältnissen, Defizite aufweisen. Im Szenario der
Erbschaft verließen sich die Berater zu sehr auf die Angabe des zu veranlagenden
Erbschaftsbetrags in Höhe von € 30.000,- ohne sich über andere wesentliche
Informationen wie finanzielle Verpflichtungen, sonstige Vermögenswerte, etc. zu
informieren.
Was der Berater über finanzielle Verhältnisse erfragt
Bei der Frage nach den finanziellen Verhältnissen wollten 86,1% der Berater den
einmaligen Veranlagungsbetrag wissen. Zusätzlich erfragten etwas mehr als die
Hälfte der Berater (58,3%) das Vorhandensein eines Notgroschens. Damit ist ein
Betrag von 2 bis 3 Monatsgehältern gemeint, der täglich verfügbar ist und zur
Abdeckung plötzlich auftretender Kosten dient. 44,4% interessierten sich auch für
das frei verfügbare Einkommen unserer Tester. Jeder dritte Berater informierte sich
über bestehende Vermögenswerte sowie zukünftige Ausgabenbelastungen (30,6 %).
Lediglich jeder vierte Berater (27,8%) erkundigte sich auch über das Monats- bzw.
Jahreseinkommen netto. Lediglich 7 Berater erkundigten sich über finanzielle
Verpflichtungen wie laufende Kredite, Unterhaltszahlungen, Leasingverträge oder
andere fixe Ausgabenpositionen. Dies stellt unserer Meinung nach ein großes
Versäumnis dar, da sich der Berater erst unter Berücksichtigung von vorhandenen
Abzugsposten ein klares Bild über den tatsächlichen Veranlagungsbetrag machen
kann und damit auch die Veranlagung bezüglich ihrer optimalen Veranlagungsdauer
gewährleistet werden kann. Nur 2 Berater erachteten die Frage nach vorhandenen
Immobilienwerten als notwendig.