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Beurteilung der Bedarfserhebung

Die Bedarfserhebung wurde recht unterschiedlich durchgeführt. Während

beispielsweise in der Tiroler Sparkasse in einem Fall alle wesentlichen Kriterien

abgefragt wurden, wurde in zwei Filialen die Bedarfserhebung nur ganz oberflächlich

durchgeführt. Sehr ähnlich ist das Ergebnis bei den anderen getesteten Banken: Am

besten bewertet wurden hier die BAWAG P.S.K. und die UniCredit Bank Austria, am

schlechtesten die BTV und die Hypo Tirol. Allgemein kann man sagen, dass die

Banken bei der Bedarfserhebung, konkret bei der Einholung der wesentlichen

Informationen zu den finanziellen Verhältnissen, Defizite aufweisen. Im Szenario der

Erbschaft verließen sich die Berater zu sehr auf die Angabe des zu veranlagenden

Erbschaftsbetrags in Höhe von € 30.000,- ohne sich über andere wesentliche

Informationen wie finanzielle Verpflichtungen, sonstige Vermögenswerte, etc. zu

informieren.

Was der Berater über finanzielle Verhältnisse erfragt

Bei der Frage nach den finanziellen Verhältnissen wollten 86,1% der Berater den

einmaligen Veranlagungsbetrag wissen. Zusätzlich erfragten etwas mehr als die

Hälfte der Berater (58,3%) das Vorhandensein eines Notgroschens. Damit ist ein

Betrag von 2 bis 3 Monatsgehältern gemeint, der täglich verfügbar ist und zur

Abdeckung plötzlich auftretender Kosten dient. 44,4% interessierten sich auch für

das frei verfügbare Einkommen unserer Tester. Jeder dritte Berater informierte sich

über bestehende Vermögenswerte sowie zukünftige Ausgabenbelastungen (30,6 %).

Lediglich jeder vierte Berater (27,8%) erkundigte sich auch über das Monats- bzw.

Jahreseinkommen netto. Lediglich 7 Berater erkundigten sich über finanzielle

Verpflichtungen wie laufende Kredite, Unterhaltszahlungen, Leasingverträge oder

andere fixe Ausgabenpositionen. Dies stellt unserer Meinung nach ein großes

Versäumnis dar, da sich der Berater erst unter Berücksichtigung von vorhandenen

Abzugsposten ein klares Bild über den tatsächlichen Veranlagungsbetrag machen

kann und damit auch die Veranlagung bezüglich ihrer optimalen Veranlagungsdauer

gewährleistet werden kann. Nur 2 Berater erachteten die Frage nach vorhandenen

Immobilienwerten als notwendig.