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Das Anlegerprofil wird meist erst in späteren Beratungen ausgefüllt

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Ein Anlegerprofil wurde nur in 5 Fällen ausgefüllt, dabei allerdings vom Berater und

nicht vom Tester selbst. zweimal davon in einer BAWAG P.S.K. Filiale, und jeweils

einmal in einer Filiale der Bank Austria, Volksbank sowie der Tiroler Sparkasse.

Trotzdem hatte man ausreichend Zeit, um es sich genau durchzulesen. Eine Kopie

dieses Anlegerprofils wurde nur in 3 Fällen ausgehändigt. In den restlichen 31

Testberatungen wurde kein Anlegerprofil ausgefüllt. BTV, Hypo Tirol und

Raiffeisenlandesbank Tirol hielten sich mit dem Ausfüllen des Anlegerprofils gänzlich

zurück. Berater verwiesen öfters darauf, dass das Anlegerprofil erst beim zweiten

Gespräch, wenn man sich auf ein Produkt geeinigt hat, ausgefüllt werde. Diese

Vorgangsweise scheint uns nicht geeignet, da das Ausfüllen des Anlegerprofils bei

der Erstberatung den Vorteil hat, dass die Erfassung der wesentlichen Daten für eine

qualitativ hochwertige Beratung gewährleistet wird. Durch Aushändigung einer Kopie

hat der Kunde dann ausreichend Zeit, um sich über die getätigten Angaben

nochmals Gedanken zu machen und diese gegebenenfalls bei der Folgeberatung zu

korrigieren.

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Das Anlegerprofil folgt den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG), im

Speziellen dem 6.Abschnitt §40ff