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Das Anlegerprofil wird meist erst in späteren Beratungen ausgefüllt
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Ein Anlegerprofil wurde nur in 5 Fällen ausgefüllt, dabei allerdings vom Berater und
nicht vom Tester selbst. zweimal davon in einer BAWAG P.S.K. Filiale, und jeweils
einmal in einer Filiale der Bank Austria, Volksbank sowie der Tiroler Sparkasse.
Trotzdem hatte man ausreichend Zeit, um es sich genau durchzulesen. Eine Kopie
dieses Anlegerprofils wurde nur in 3 Fällen ausgehändigt. In den restlichen 31
Testberatungen wurde kein Anlegerprofil ausgefüllt. BTV, Hypo Tirol und
Raiffeisenlandesbank Tirol hielten sich mit dem Ausfüllen des Anlegerprofils gänzlich
zurück. Berater verwiesen öfters darauf, dass das Anlegerprofil erst beim zweiten
Gespräch, wenn man sich auf ein Produkt geeinigt hat, ausgefüllt werde. Diese
Vorgangsweise scheint uns nicht geeignet, da das Ausfüllen des Anlegerprofils bei
der Erstberatung den Vorteil hat, dass die Erfassung der wesentlichen Daten für eine
qualitativ hochwertige Beratung gewährleistet wird. Durch Aushändigung einer Kopie
hat der Kunde dann ausreichend Zeit, um sich über die getätigten Angaben
nochmals Gedanken zu machen und diese gegebenenfalls bei der Folgeberatung zu
korrigieren.
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Das Anlegerprofil folgt den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG), im
Speziellen dem 6.Abschnitt §40ff